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BdSt: Warum das Baukindergeld teuer und wirkungslos ist

Das von der GroKo geplante Baukindergeld wird die Steuerzahler teuer zu stehen kommen, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Die neue Subvention, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll, werde anfangs mit jährlich 400 Millionen Euro zu Buche schlagen – Tendenz steigend. Auf einen Schlag würde die Wohnsubvention in die Top 10 der größten Finanzhilfen des Bundes aufsteigen, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). „Das Baukindergeld wird ein ineffizientes Wohlfühlprogramm“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.

Mit Blick auf die geplante Prämie von 1200 Euro pro Kind und Jahr – und dies über zehn Jahre hinweg – hat der Bund der Steuerzahler nachgerechnet: Wenn eine Familie mit Kind eine Eigentumswohnung in Berlin für 300.000 Euro kauft, erhält sie insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld. Doch schon beim Kauf werden 18.000 Euro Grunderwerbsteuer fällig.

Das Baukindergeld werde die Hoffnung vieler Familien enttäuschen. Denn es sei absurd, dass der Staat seine Familien bei Wohnungskauf und -unterhalt mit immer höheren Steuern belastet, jetzt aber mit teuren Finanzhilfen gegensteuert. Will die Politik die Familien wirksam unterstützen, müsse sie bei den Nebenkosten ansetzen. Holznagel: „Beim Baukindergeld hätte man den Familien viel mehr helfen können, wenn die Grunderwerbsteuer herabgesenkt würde.“

Das steht im GroKo-Vertrag zum Baukindergeld:

„Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.“

Zwei weitere Maßnahmen kündigt der GroKo-Vertrag an:

„Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten.“

„Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.“

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