Das steht TGA-relevantes im GroKo-Vertrag
Der Koalitionsvertrag beinhaltet auch die Ressort-Verteilung: Den Minister für „Wirtschaft und Energie“ stellt die CDU, den Minister für „Innen, Bau und Heimat“ die CSU und den Minister für „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ die SPD.
In der Präambel des GroKo-Vertrags heißt es (nach vier Jahren GroKo): "Das Wahlergebnis hat gezeigt, dass viele Menschen unzufrieden und verunsichert sind. Daraus ziehen wir mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag und seiner Politik die entsprechenden Schlüsse. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur politischen Debatte, zu Erneuerung und für Veränderung beweisen. […] Wir machen Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt. […] Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Politik wollen wir wieder stärken, indem wir Erneuerung und Zusammenhalt in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen."
Wir haben für Sie extrahiert, was im GroKo-Vertrag für die TGA/SHK-Branche, Energieberater und die Bauwirtschaft direkt oder mittelbar relevant ist.
Im Kapitel I. Ein neuer Aufbruch für Europa
"[…] Die EU muss beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnehmen und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens eintreten. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament. Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. […] Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit."
Kapitel II. Eine neue Dynamik für Deutschland
... ist im Wesentlichen eine Zusammenfassung der Kapitel III bis XIII für den schnellen Überblick:
- „Wir führen die Energiewende sauber, sicher und bezahlbar fort: Zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen: Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 65 % bis 2030. Modernisierung der Stromnetze.“
- „Wir gestalten die Energiewende mit den Menschen, Kommunen und Unternehmen: Stärkere Berücksichtigung des Naturschutzes und berechtigter Bürgerinteressen, u.a. durch mehr Erdverkabelung. Sicherung der Akteursvielfalt. Beteiligung Standortgemeinden an Wertschöpfung. Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien.“
- „Wir investieren auf Rekordniveau in unsere [Verkehrs-]Infrastruktur. Fortsetzung des Investitionshochlaufs für die Infrastruktur. Planungsbeschleunigungsgesetz, u.a. zur Vereinfachung von Verfahren und Digitalisierung von Planen und Bauen.“
- „Wir starten eine Wohnraumoffensive: 1,5 Mio. neue Wohnungen und Eigenheime. Prüfauftrag für Freibeträge für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich. 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau. Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau.“
- „Wir unterstützen Familien beim Erwerb von Wohneigentum: Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind pro Jahr.“
- „Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u.a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 %. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen.“
- „Wir bleiben Vorreiter beim Klimaschutz: Bekenntnis zu den nationalen, europäischen und internationalen Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Handlungslücke beim Klimaschutz bis 2020 verkleinern. Gesetz zur Einhaltung der Klimaziele 2030.“
- „Wir gestalten den Wandel gemeinsam mit betroffenen Regionen: Einrichtung einer Kommission für Aktionsprogramm zur Erreichung des 40-%-Ziels, zur Reduzierung der Kohleverstromung und zur Absicherung des notwendigen Strukturwandels.“
- „Wir halten am Ausstieg aus der Kernenergie fest: Keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke. Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland.“
Im Kapitel VI. Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen…
- …im Unterkapitel 2. Finanzen und Steuern: „Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist.“ Was also bisher nicht im Koalitionsvertrag berücksichtigt ist, wird schwierig umzusetzen sein, im Prinzip sind für den „absehbaren finanziellen Spielraum in den nächsten vier Jahren“ für 46 Mrd. Euro die Prioritäten vergeben.
- …im Unterkapitel 3. Energie: „Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedingungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein. Die Einbettung der Energiewende in den europäischen Zusammenhang eröffnet die Chance, die Kosten zu senken und Synergien zu nutzen. […]
Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 % Erneuerbarer Energien bis 2030 [Anm.: gemeint ist hier nur elektrische Energie] an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken. [Anm.: offensichtlich geht die Regierung davon aus, dass im Gebäude zunehmend brennstoffbasierte Heizsysteme durch elektrisch angetriebene Heizsysteme ersetzt werden]. Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen 8 bis 10 Mio. t CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. […]
Wir werden eine bessere regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien einführen und für die Ausschreibungen südlich des Netzengpasses einen Mindestanteil über alle Erzeugungsarten festlegen. […] Wir werden […] die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, sodass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen; [… Wir werden] Deutschland zum Standort für LNG-Infrastruktur machen.
Wir werden die Energieforschung vermehrt auf die Energiewende ausrichten. […] Dazu wollen wir u.a. […] den Übergang von Forschung zu Demonstration und Markteinführung unterstützen und die „Reallabore“ (z.B. Power to Gas/Power to Liquid) als weitere Säule der Energieforschung ausbauen.“
Im Kapitel IX. Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen …
- …im Unterkapitel 1. Wohnraumoffensive: „Wir wollen erreichen, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu gehört auch, dass der Bestand an bezahlbarem Wohnraum gesichert wird. […]
Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen. […]
Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre 5 % pro Jahr.
Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.
Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten.
Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms ‚Altersgerecht Umbauen‘ mit Bundesmitteln ebenso prüfen wie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms ‚Barrierearme Stadt‘.
Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm ‚Prävention durch Einbruchsicherung‘ wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.“
- …im Unterkapitel 2. Mieten: „In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisierungsumlage auf 8 % abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befristet und zum Laufzeitende überprüft.
Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhältnismäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze).
Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichtigung eines Instandhaltungsanteils von 30 % umgelegt werden kann.
- ...im Unterkapitel 4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen: „Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiersebene bilanziert werden.
Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.
Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung wollen wir fortführen und die bestehenden Programme überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Dabei wollen wir erreichen, dass jeder eingesetzte öffentliche Euro dazu beiträgt, möglichst viel CO2 einzusparen.
Wir wollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Der Austausch von alten, ineffizienten Heizungsanlagen gegen moderne, hocheffiziente Heizungen (auch Brennwertkessel) wird weiterhin zur Erreichung unserer Klimaziele gefördert.
Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.
Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich nehmen wir ernst. Wir wollen einen Gebäudeeffizienzerlass sowie einen energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften beschließen und im Rahmen der Finanzplanung konsequent umsetzen. Dabei sind die Klimaschutzziele unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Kosteneffizienz zu erreichen.
Die Energieberatung wollen wir ausbauen und adressatengerechter gestalten.
Die Innovationen bei der Gebäudetechnik werden immer schneller. Die Technologie von morgen muss auch künftig ihre Chance im Wettbewerb haben. Deshalb wollen wir bei der Erarbeitung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich technologische Innovationen besonders fördern.
Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbesondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.
Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Dazu gehört die Weiterentwicklung des Building Information Modelling (BIM) für alle Planungs- und Baudisziplinen. Bei Baumaßnahmen des Bundes wollen wir BIM verstärkt zum Einsatz bringen.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs. Wir werden uns für den Erhalt in Deutschland auf europäischer Ebene einsetzen. Wir wollen die hohe Qualität der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren auch künftig sicherstellen.
Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wollen wir fortsetzen und mit Blick auf die Themen Klimaschutz und CO2-neutrale Gebäudekonzepte, studentisches Wohnen, bezahlbares Bauen, Digitalisierung und Holzbau entsprechend weiterentwickeln.“
Im Kapitel XI. Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen…
- …im Unterkapitel 1. Umwelt und Klima: „Wir stehen für eine Umwelt- und Klimapolitik, die die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung erfolgreich verbindet. Wir treten für eine effiziente, technologieoffene und innovationsfördernde Umweltpolitik ein, die wir gemeinsam mit den gesellschaftlichen Partnern gestalten. EU-Recht setzen wir 1:1 um.
Wir werden zeigen, dass anspruchsvoller Klimaschutz, wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich erfolgreich vereinbar sind. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und dem bereits weit fortgeschrittenen Ausstieg aus der Kernenergie haben wir wichtige Grundlagen für die Zukunft gelegt. Wir werden nun ein neues integriertes Energiesystem schaffen aus Erneuerbaren, Energieeffizienz, einem beschleunigten Ausbau der Stromnetze, einer schrittweisen Reduzierung der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern und einer forcierten Nutzung der Digitalisierung. Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind die Eckpfeiler dieser Energiepolitik. Die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes ist Grundbedingung einer erfolgreichen Energiewende und dafür, dass sie auch international zum Erfolgsmodell wird. […]
Wir werden die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zügig verabschieden und damit an den Stand der Technik anpassen.
Wir bekennen uns zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C begrenzen und spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Wir setzen das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche und mithilfe einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz realisiert werden. Wir stehen weiterhin für eine wissenschaftlich fundierte, technologieoffene und effiziente Klimapolitik.
Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die auf Basis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll: Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40-%-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren; Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, ein schließlich einer umfassenden Folgenabschätzung; einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.
Ein zeitlich paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Damit schaffen wir die Grundlagen dafür, dass die Sektorziele 2030 erreicht werden. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.
Der Bund wird sich mit den betroffenen Regionen auch über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 abstimmen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative wird fortgesetzt.
Den EU-Emissionshandel wollen wir als Leitinstrument weiter stärken. Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssytem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst."
Das Gebäudeenergiegesetz als wichtiges Instrument für die TGA-Branche steht damit wieder auf der Tagesordnung, allerdings sollen dabei offensichtlich keine neuen Standards hinsichtlich der energetischen Anforderungen gesetzt werden. Die Prüfung einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen dürfte Jahre dauern und eine Umstellung spätestens Anfang 2023 darf wohl als „frühestens Anfang 2023“ interpretiert werden.