KfW: Ab Dienstag kann man Baukindergeld beantragen
Familien und Alleinerziehende können ab nächster Woche Zuschüsse zur Bildung von Wohneigentum erhalten. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. So wird er zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland beitragen. Darüber hinaus leistet das Baukindergeld einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Über das KfW-Zuschussportal bieten wir eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds.“
Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:
- Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
- Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
- Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d.h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
- Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
- Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
- Baukindergeld ist u.a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar
Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen.
Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung.
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