Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Unfälle reduzieren: Weitere Fahrassistenten an Bord

Thomas Dietrich
Inhalt

Seit wenigen Tagen ist die EU-Verordnung 2019/2144 in nationales Recht umgesetzt. Der Titel dieser Verordnung ist so lang und so sperrig formuliert, dass sich an dieser Stelle die Zielsetzung besser in den Mittelpunkt stellen lässt: Brüssel und Berlin wollen konsequent auf technischen Fortschritt setzen, um durch moderne Sicherheitsmaßnahmen die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr weiter zu senken. Daher muss zusätzliche Systemtechnik in neue Kraftfahrzeuge eingebaut sein, wenn sie jetzt eine Straßenzulassung bekommen sollen. 

Weil es allerdings Ausnahmen von der Regel gibt, könnte das Streben nach mehr Sicherheit im Straßenverkehr überzeugender sein – ausgerechnet Transporter sollen davon „profitieren“. Doch der Reihe nach.

Mittlerweile ist der Notbremsassistent auch mit einer verlässlichen Personenerkennung kombinierbar – doch für Transporter gilt die Einbaupflicht für diese komplexe Sicherheitstechnik jetzt noch nicht.

Auch neue Assistenten jetzt Pflicht

Während beispielsweise das Antiblockiersystem (ABS) oder der Fahrer-Airbag schon seit langem eingebaut sein müssen, schreibt die EU-Verordnung 2019/2144 mit Stichtag 7. Juli 2024 vor, dass eine Reihe weiterer Systeme, darunter z.B. Reifendrucküberwachung oder Notbremsassistent, jetzt bei der Neuzulassung werkseitig eingebaut sein müssen.

Mag sein, dass einige Hersteller von Lieferwagen und Transportern mit Elektroantrieb diese Bedingungen bereits in den vergangenen zwei Jahren im Blick hatten und durch die sogenannte Typzulassung frühzeitig dafür gesorgt haben, dass das jeweilige E-Fahrzeug jetzt bei der Neuzulassung über alle vorgeschriebenen Fahrassistenten verfügt. In anderen Fällen mussten Händler bei ihren Lagerfahrzeugen bis spätestens 6. Juli 2024 tätig werden...

Durch mangelnde Konzentration und einen zu geringen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug entstehen viele Unfälle. Das soll der intelligente Geschwindigkeitsassistent möglichst verhindern.

Bei Sonderangebot genau schauen

Mancher Nutzfahrzeughändler wird nämlich inzwischen Modelle mit dem Aufkleber „Tageszulassung“ präsentieren und möglicherweise zum sogenannten Schnäppchenpreis anbieten. Das mag darin begründet sein, dass eine Neuzulassung nach dem 6. Juli mangels einiger Sicherheitssysteme nicht mehr möglich gewesen wäre.

Da stellt sich für einen Kaufinteressenten die Frage: Macht es Sinn, zum vergünstigten Preis ein neues Fahrzeug zu erwerben, das nach veraltetem Standard weit hinter dem möglichen technischen Stand zurückbleibt? 

Es gilt zu bedenken, dass Hersteller mittlerweile angeben, beispielsweise in einen Transporter 20 (oder noch mehr) Fahrsicherheitsassistenten einbauen zu können. Das würde nicht nur während der jahrelangen Nutzung dem allgemeinen Straßenverkehr zugute kommen, sondern auch dem Restwert bei einem möglichen Verkauf.

Seit längerem statten Hersteller Transporter serienmäßig mit einem Seitenwindassistenten aus. Vor allem Hochdachkarosserien würden sonst bei starken Windböen vom Kurs abweichen.

Zehn weitere Systeme sollen wirken

Von den mehr als 20 Sicherheitssystemen, die jetzt an Bord sein könnten, werden auch zukünftig einige nur auf Wunsch zu haben sein. Doch wenn nicht schon ohnehin eingeführt, besteht jetzt ein MUSS für

  • Notbremsassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Fahrdaten-Recorder
  • Notfall-Spurassistent
  • Müdigkeitserkennung
  • Notbremslichtfunktion
  • Rückfahrassistent
  • Schutz der Fahrzeugsysteme gegen Cyber-Angriffe
  • Reifendruckkontrolle (jetzt auch bei leichten Nutzfahrzeugen)
  • Vorrüstung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre.

Ebenfalls gilt, dass vor allem der Frontbereich der Karosserie über ausgewiesene Prallflächen verfügen muss, um eine Kollision mit Fußgängern bzw. Radlern mildern zu können.

Viele Systeme im E-Transporter unterstützen den Job hinter dem Lenkrad. Das reicht vom Airbag über ABS bis zur Anzeige der verfügbaren Reichweite einschließlich der Standorte nahegelegener Ladesäulen.

Gefahr erkennen und zur Not bremsen

Damit es gar nicht erst zu einer Kollision kommt, kann ein Notbremsassistent neuester Entwicklung mit einer verlässlichen Personenerkennung kombiniert sein. Doch obwohl diese Technik verfügbar ist und bei Pkws zur Anwendung kommt, bleibt den Herstellern laut EU-Verordnung noch eine Frist von weiteren zwei Jahren, dies auch bei Transportern in die Basisausstattung aufzunehmen. 

Ein solches Sicherheitsstreben in zwei Geschwindigkeiten wirkt irritierend, denn als Ziel hat die EU definiert, Mittel zu finden, um Unfälle im Straßenverkehr und deren Folgen wirksam zu reduzieren. Weil die Kombination von Personenerkennung und Notbremsfunktion fertig entwickelt und einbaufähig ist: Es wäre konsequent, nicht den Käufer abwägen zu lassen, ob dieses Plus an Sicherheit eine Zuzahlung bei der Bestellung wert sein könnte.

Der Rückfahrassistent bietet zumindest einen Signalton, falls ein Hindernis droht. In der Topversion lässt sich der automatisch eingeleitete Parkvorgang via Heckkamera verfolgen.

Assistenz kann auch Komfort bedeuten

Bei etlichen Fahrassistenzsystemen spielt die Verkehrssicherheit die entscheidende Rolle, andererseits können einige Systeme das Handling auf erhebliche Weise erleichtern. Bei dem jetzt vorgeschriebenen Rückfahrassistent beispielsweise sorgt zumindest ein Signalton dafür, dass beim Rückwärts-Einparken ein Hindernis detektiert wird. 

Noch wesentlich besser wirkt der Rückfahrassistent in Kombination mit einer Kamera. Dann lässt sich unterscheiden, ob das Hindernis aus einem Strauch oder einem Felsblock besteht. Ist der Rückfahrassistent noch komfortabler, lässt sich der automatisch eingeleitete Parkvorgang via Kamera verfolgen.

Die Heckkamera ist zudem nützlich, um passend zu rangieren – bis zur Kupplung eines Anhängers beispielsweise. Und wer nur sporadisch einen Transporter im Hängerbetrieb nutzt und daher kaum über Routine beim Rangieren verfügt, kann den Komfort eines Trailerassist schätzen lernen. Mit dieser Option lassen sich einige Modelle bestellen, so dass man ein Gespann sehr bequem per Joystick rückwärts in die gewünschte Richtung lenken kann.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder