Elektromobilität: So schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus
Die Energiewende ist in vollem Gange, auch auf der Straße: immer mehr Menschen steigen um vom Verbrennungs- auf den Elektroantrieb. Begleitend dazu wächst das Netz an öffentlichen und privaten Ladestationen. Zahlreiche Fördermaßnahmen machen den Umstieg zum jetzigen Zeitpunkt sehr attraktiv. Wer clever kombiniert, kann viel Geld sparen bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur.
Förderungen beim Kauf von Elektroautos und anderen E-Fahrzeugen
Der Kauf von E-Autos und einigen anderen E-Fahrzeugen wird in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen und mit verschiedenen Programmen bezuschusst. Diese Förderungen gleichen den teilweise noch höheren Kaufpreis von E-Fahrzeugen aus und sorgen, im Verbund mit den vergleichsweise geringen Unterhalts- und Betriebskosten dafür, dass Elektrofahrzeuge schon heute in vielen Fällen eine deutlich günstigere Kostenbilanz als vergleichbare Verbrenner aufweisen können.
Die bis 2025 gültigen Fördermaßnahmen Umweltbonus und Innovationsprämie ergeben folgende Förderhöhe beim Kauf eines E-Pkw:
- 9.000 Euro für rein batteriebetriebene E-Autos mit einem Nettolistenpreis von max. 40.000 Euro.
- 7.500 Euro für rein batteriebetriebene E-Autos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 – 65.000 Euro.
- 6.750 Euro für Plug-in-Hybridautos mit einem Nettolistenpreis von max. 40.000 Euro.
- 5.625 Euro für Plug-in-Hybridautos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 – 65.000 Euro.
Auch für junge Gebrauchte gibt es einen Zuschuss: wenn das E-Fahrzeug nicht älter ist als ein Jahr und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho hat, gibt es bis zu 5.000 Euro für reine Stromer und bis zu 3.750 Euro für Plug-in-Hybride.
Im Gegensatz zur Ladeinfrastruktur-Förderung besteht im Fahrzeugbereich nach der Aufhebung des Kumulierungsverbots Ende 2020 insbesondere für Unternehmen die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren und so die Förderquote deutlich zu erhöhen – so lassen sich je nach Fahrzeug, Fahrzeugpreis und Region theoretisch bis zu 22.500 Euro Prämien erzielen.
Einen weiteren Kostenvorteil stellt die Kfz-Steuerbefreiung von reinen E-Autos dar, die bis Ende 2025 neu zugelassen werden. Die Kfz-Steuerbefreiung ist befristet bis zum Jahr 2030. Hinzu kommen weitere Vergünstigungen, die bundesweit für Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten: eine reduzierte Bemessungsgrundlage für die Versteuerung von E-Dienstwagen, eine Steuerbefreiung für das Aufladen privater E-Autos beim Arbeitgeber sowie Sonderabschreibungen für E-Nutzfahrzeuge und Lastenräder.
Auch die Anschaffung anderer Elektrofahrzeuge wie E-Nutzfahrzeuge oder E-Lastenräder wird mit verschiedenen attraktiven Programmen gefördert, deren Darstellung an dieser Stelle den Rahmen sprengen würde. Beispielhaft sei hier das WELMO-Programm in Berlin genannt, in dessen Rahmen bis zu 15.000 Euro für E-Nutzfahrzeuge sowie bis zu 2.000 Euro für E-Leichtfahrzeuge von Unternehmen beantragt werden können. Andere Fördermaßnahmen richten sich bspw. speziell an gewerbliche Flotten. Für Unternehmen, Verbände und Kommunen lohnt es sich immer, im Vorfeld eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die die jeweiligen Förder- und Einsparpotenziale aufzeigt.
Förderungen bei der Errichtung von Ladestationen
Die Förderlandschaft für Ladeinfrastruktur unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Ladepunkten sowie Unternehmensladeinfrastruktur. Für alle Bereiche gibt es attraktive Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene.
Private Ladepunkte
Im privaten Bereich kommen sogenannte Wallboxen zum Einsatz. Die Installation dieser Wandladestationen an Wohnimmobilien wird seit Ende 2020 mit einem großen bundesweiten Programm staatlich gefördert. Für Hardware und Installation stehen pauschal insgesamt 900 Euro pro förderfähigem Ladepunkt zur Verfügung. Das bedeutet, dass bspw. für eine Wallbox mit zwei Ladepunkten 1.800 Euro beantragt werden können und für die Installation von 10 Ladepunkten an einem Mehrfamilienhaus 9.000 Euro. Anträge stellen können Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter sowie Mieter. Letztere benötigen ein Einverständnis des Eigentümers, das vor dem Hintergrund des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (siehe unten) nicht so einfach verweigert werden kann.
Um die Wallbox-Förderung zu erhalten, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Gesamtkosten für Wallbox und Installation müssen sich auf mindestens 900 Euro belaufen.
- Der Ladepunkt muss eine Leistung von 11 kW aufweisen. Leistungsstärkere Modelle müssen von einem Fachbetrieb auf 11 kW begrenzt werden.
- Der Ladepunkt muss mit einer intelligenten Steuersoftware ausgestattet sein.
- Der Ladepunkt muss mit Ökostrom betrieben werden.
- Die Wallbox-Installation wird nur bei bestehenden Wohngebäuden gefördert, sie kann nicht für Neubauprojekte in Anspruch genommen werden.
- Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden.
Die Nachfrage nach der Wallbox-Förderung ist so hoch, dass Stand Juni 2021 die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereits ausgeschöpft sind. Aktuell wird über eine weitere Aufstockung des Fördertopfs diskutiert.
Unternehmensladeinfrastruktur
In einigen Bundesländern wird auch der Aufbau von gewerblichen, nicht öffentlichen Ladepunkten bezuschusst. Stand Juni 2021 gibt es in folgenden Bundesländern Fördermaßnahmen:
- In Baden-Württemberg wird sowohl der Aufbau öffentlich zugänglicher sowie nicht öffentlich zugänglicher gewerblicher Ladepunkte mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert – maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt, inkl. Anschlusskosten.
- In Berlin wird die Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur ebenfalls auf öffentlich zugänglichen als auch auf nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen gefördert: hier wird ein Zuschuss in Höhe von zu 50 Prozent der Investitionskosten gewährt – maximal 2.500 Euro pro AC- Ladepunkt sowie 30.000 Euro pro DC-Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden gefördert im Niederspannungsnetz mit bis zu 5.500 Euro und im Mittelspannungsnetz mit bis zu 55.000 Euro.
- Nordrhein-Westfalen fördert sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche gewerbliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten - maximal 2.000 Euro pro AC-Ladepunkt, bei öffentlicher Zugänglichkeit bis zu 5.000 Euro. Wer die Ladepunkte mit vor Ort erzeugtem Strom betreibt, erhält weitere 500 Euro, zusätzlich stehen 150 Euro pro Kilowattstunde bei der Installation eines Batteriespeichers zur Verfügung. Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht wirtschaftlich tätig sind, haben eigene Konditionen: hier beträgt die Förderhöhe 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Ladepunkt maximal 3.600 Euro.
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Wie oben beschrieben, haben Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen eigene Landesprogrammen für den öffentlichen Ladeinfrastruktur-Aufbau entwickelt. Auf Bundesebene wird der Auf- und Ausbau öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen in Deutschland über die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ gefördert. Die Förderrichtlinie ist in einzelnen Förderaufrufen organisiert, die wechselnde inhaltliche Schwerpunkte haben können, zum Beispiel Ladepunkte an Kundenparkplätzen.
Über die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur können bis zu 60 Prozent der Investitionen bezuschusst werden – pro AC-Ladepunkt maximal 3.000 Euro und pro DC-Ladepunkt zwischen 12.000 – 30.000 Euro, je nach Leistung und regionalem Bedarf. Auch die Netzanschlusskosten sind förderfähig: für den Anschluss von Ladepunkten an das Niederspannungsnetz stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung und für das Mittelspannungsnetz bis zu 50.000 Euro. Wie bei allen anderen Ladeinfrastruktur-Förderprogrammen ist auch bei der Förderrichtlinie des Bundes der Bezug von Ökostrom eine Voraussetzung für die Antragstellung.
In der Regel müssen die Anträge vor dem Kauf der Ladepunkte eingereicht werden. Voraussetzung ist immer die Versorgung mit Ökostrom. Die Ladeinfrastruktur-Förderprogramme in Deutschland sind nicht kombinierbar, d. h. dass Sie sich ggf. entscheiden müssen, ob Sie ein Bundes- oder ein Landesprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Und grundsätzlich gilt: Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr dynamisch ist, weshalb es regelmäßig zu Änderungen kommt. Daher sollte vor neuen Projekten stets der aktuelle Stand überprüft oder die Beratung von Fördermittelexperten in Anspruch genommen werden.
Weitere Fördermaßnahmen für Elektromobilität
Insbesondere für Unternehmen und Kommunen interessant ist die Förderung von Beratungsleistungen, die in einigen Bundesländern existiert. Aktuell gibt es in Berlin und Nordrhein-Westfalen entsprechende Förderprogramme. Insbesondere für branchenfremde Unternehmen wird eine Beratung in der Planungs- und Umsetzungsphase dringend angeraten, um kostspielige Fehler zu vermeiden, denn nicht jedes E-Fahrzeug und nicht jede Ladestation eignet sich für alle Ansprüche.
Die Elektromobilität wird nicht nur direkt finanziell gefördert, sondern auch indirekt durch steuerliche Vorteile, wie oben bereits angesprochen, sowie durch politische Weichenstellungen und Privilegierungen. Im Dezember 2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten, das ein weitgehendes Recht auf die Installation von Ladestationen für Mieter und Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt. Es muss jedoch die Einverständniserklärung des Vermieters vorliegen, der eine Installation nur bei unzumutbaren baulichen Veränderungen ablehnen darf.
Christian Mauthe ist Fördermittelexperte bei der M3E GmbH. Die auf Elektromobilität spezialisierte Agentur pflegt eine umfassende Datenbank zu Fördermitteln in Europa und bietet Unternehmen und Privatkunden Umsetzungsberatung und individuelles Fördermittelmanagement an.