Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Tipp vom Anwalt: Kalkulationsfehler kein Grund für Ausschluss aus Vergabeverfahren

Matthias Scheible

In einem kürzlich entschiedenen Fall wurde ein Bieter aufgrund eines Kalkulationsfehlers während eines Vergabeverfahrens ausgeschlossen. Der Fehler entstand bereits in der Kalkulationsphase und nicht erst bei der Angebotsabgabe. Trotz der frühzeitigen Erkennung des Fehlers argumentierte der Bieter, dass dieser nicht grundlegend genug sei, um ihn vom Verfahren auszuschließen.

Gerichtsentscheidung stärkt die Position der Bieter

Das Gericht entschied, dass der Ausschluss des Bieters nicht gerechtfertigt war. Es stellte fest, dass durch die Teilnahme am Vergabeverfahren ein vorvertragliches Verhältnis entstanden sei, das bei Nichtbeachtung der Vergabevorschriften zu Schadensersatzansprüchen führen könne. Das Gericht betonte, dass der Bieter den Auftrag erhalten hätte, wäre das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden. Somit wurde dem Bieter Schadensersatz zugesprochen, da der Auftraggeber den Fehler im Kalkulationsprozess nicht als ausreichenden Grund für den Ausschluss hätte werten dürfen (vgl. BGH, Urteil v. 5. Juni 2012, Az.: X ZR 161/11).

Was bedeutet das Urteil für zukünftige Vergabeverfahren?

Dieses Urteil unterstreicht, dass Kalkulationsfehler, die vor der Angebotsabgabe entstehen und keine bewusste Fehlkalkulation darstellen, nicht zwangsläufig zu einem Ausschluss führen sollten. Vergabestellen müssen daher genau prüfen, ob ein Kalkulationsirrtum wirklich schwerwiegend genug ist, um einen Bieter auszuschließen. Dies könnte zu einer faireren Behandlung von Bietern in zukünftigen Ausschreibungen führen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness in Vergabeverfahren

Das Gericht macht deutlich, dass nicht jeder Fehler in der Kalkulation eines Angebots zu einem Ausschluss führen muss. Bieter, die einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum begangen haben, tragen zwar das Risiko für die Richtigkeit ihrer Einheitspreise, sollten aber nicht vorschnell aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieses Urteil könnte somit zu einer sorgfältigeren und gerechteren Prüfung von Angeboten in Vergabeverfahren beitragen.

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder