F-Gas-Zertifizierung: EU veröffentlicht neue Vorschläge
Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 legt neue Zertifizierungsanforderungen fest. Und wie die Mindestanforderungen dafür aussehen sollen, erarbeitet aktuell die Europäische Kommission. Die ersten Vorschläge liegen nun vor und die Industrie kann bis zum 10. Juni 2024 diese kommentieren.
Die F-Gase-Verordnung sieht erstmals die Notwendigkeit einer Ausbildung und Zertifizierung für diejenigen vor, die mit Kältemitteln wie CO2, Kohlenwasserstoffen und Ammoniak arbeiten. Neben stationären Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen wurde der Geltungsbereich der Verordnung auch auf organische Rankine-Kreisläufe und Kühlaggregate von Kühllastwagen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen sowie intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons ausgeweitet.
Es sei notwendig, die derzeitige Durchführungsverordnung aufzuheben und zu ersetzen, um die Mindestanforderungen für die Zertifizierung solcher Anlagen zu aktualisieren und die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, heißt es seitens der EU.