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EU-Einigung zu Energieeffizienz im Gebäude: Bundesregierung muss handeln

Kern der Einigung ist die Einführung von Effizienzzielen für die nationalen Wohngebäudebestände insgesamt sowie von Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude. Das Ambitionsniveau bliebe jedoch weit hinter dem zurück, was zur Erreichung der Klimaziele notwendig wäre. Eine ausführliche Bewertung der Einigung ist erst möglich, wenn alle Details der Einigung vorliegen. Dem provisorischen Deal der Verhandlungsführenden müssen nun noch die EU-Institutionen förmlich zustimmen.

Laut DENEFF könne die Gebäuderichtlinie nur als Grundlage für weitere, dringend notwendige Fortschritte dienen. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF kommentiert: „Bundeskanzler Scholz hat Deutschland auf der COP in Dubai zur Verdopplung der Energieeffizienzanstrengungen bis 2030 verpflichtet. In den letzten Wochen schien die Bundesregierung allerdings eher als Ambitionsbremser bei den Verhandlungen rund um die EU-Gebäuderichtlinie aufzutreten. Wir hätten uns hier mehr Entschlossenheit gewünscht und erwarten nun, dass den Worten des Bundeskanzlers Taten folgen.“

Die Brüsseler Einigung lege die tatsächliche Ausgestaltung der Anforderungen an bestehende Wohngebäude zwar fast vollständig in die Hände der Nationalstaaten, von ihr gehe jedoch trotzdem ein vorsichtig positives Signal an die Wirtschaft aus. Gerade in der derzeitigen Baukrise habe die Gebäudesanierung eine existenzielle Bedeutung für die mittelständische Industrie und das Handwerk. „Es ist nun dringend erforderlich, durch eine rasche, ambitionierte Umsetzung und nationale Konkretisierung der Richtlinie Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Weitere Untätigkeit bei der Ertüchtigung des Gebäudebestands können wir uns sowohl mit Blick auf den Klimawandel als auch auf die Wirtschaft nicht leisten. Das verschiebt nur dringend nötige Investitionen in die Zukunft und belastet zukünftige Generationen“.

Konkret sollen die Mitgliedsstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise – bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent – reduzieren. Wie sie dies erreichen, bliebe ihnen dabei freigestellt. Jedoch soll hierbei die energetische Sanierung der jeweils energetisch schlechtesten Wohngebäude 55 Prozent der Energieeinsparung liefern. Bei Nichtwohngebäuden sollen die Mitgliedsstaaten Mindeststandards zur Sanierung der energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und der ineffizientesten 26 Prozent bis 2033 einführen.

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