Konditionen für PV-Anlagen für Privathaushalte verbessert
Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben. So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.
Verbesserungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:
Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:
- bei bis zu 10 Kilowatt Leistung sind es 8,2 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung sind es 7,1 Cent pro Kilowattstunde
- bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung sind es 5,8 Cent pro Kilowattstunde
Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:
- bei bis zu 10 Kilowatt Leistung sind es 13,0 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung sind es 10,9 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung sind es 10,9 Cent pro Kilowattstunde
Nicht vergessen! Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale, betont jedoch auch vor diesem Hintergrund: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.
Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
Finanzierung von PV
Mit Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit Förderprogrammen.
Wichtig ist: Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Weitere Erleichterungen
Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2023 Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.