Austausch defekter Photovoltaik-Module: Darauf müssen Sie achten
Hagelschlag, Mindererträge, Sturm oder Diebstahl – die Gründe, Module von bereits installierten Solaranlagen zu tauschen können vielfältig sein. Doch so einfach, wie es sich anhört, ist es nicht. Denn der Teufel steckt im Detail und der Betreiber muss sich genau überlegen, wann er Module ersetzt.
Module sofort tauschen oder lieber noch warten
Die erste Frage ist: Wann tauscht man die Module? Wenn ein Sturm übers Land gezogen ist und Module vom Dach reißt, ist ein Ersatz fast unumgänglich. Leiden Module unter verminderter Leistung im Laufe der Betriebszeit, ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Klar ist, die Module sollten zwar möglichst schnell getauscht werden. Doch letztlich ist es eine kaufmännische Entscheidung. Schließlich muss der Anlagenbetreiber noch einmal Geld in die Hand nehmen, wenn er defekte Module tauschen will.
Erst wenn die Mindererträge zu groß werden, ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage in Gefahr. Dann lohnt sich auch der Tausch der defekten Module. Doch jedes Modul einzeln zu tauschen, wird vor allem bei großen Solarparks zu aufwändig. Hier wechseln die Betreiber in der Regel dann, wenn mehrere Module betroffen sind und sich der Auftrag lohnt, einen Techniker zur Anlage zu schicken. Das Problem ist, jedes Modul mit Minderertrag zieht auch alle anderen Paneele im String in Mitleidenschaft. Schließlich sind diese in Reihe geschaltet und das leistungsschwächste Modul bestimmt den Ertrag des gesamten Strings.
Nur defekte Module dürfen getauscht werden
Ist die Entscheidung gefallen, die Module zu tauschen, steht der Anlagenbetreiber vor der nächsten Frage: Darf er das so einfach machen? Das EEG hat für den Tausch von Modulen enge Grenzen gesetzt. So dürfen nicht einfach Module durch neue ersetzt werden, weil die aktuelleren Paneele in der Regel mehr Leistung bringen. Vielmehr darf der Betreiber der Anlage tatsächlich nur Module tauschen oder ersetzen, wenn die alten defekt oder gestohlen sind. Das sollte der Anlagenbetreiber zumindest dokumentieren und dem Netzbetreiber anzeigen.
Anlagenleistung darf nicht steigen
Auf keinen Fall darf die Leistung der Anlage nach dem Modultausch die ursprünglich angezeigte Leistung überschreiten. Einzige Ausnahme gilt für Eigenverbrauchsanlagen. Bei diesen darf die Leistung beim Modultausch um 30% steigen. Hier ist der Anlagenbetreiber ein bisschen in der Zwickmühle. Tauscht er jedes alte Modul durch ein neues aus, und nutzt dafür aktuelle Paneele, steigt die Leistung fast zwangsläufig. Eine Lösung kann es hier sei, ein Modul weniger zu installieren.
Soll die Anzahl der Module gleich bleiben – etwa weil es nicht schön aussieht, wenn auf dem Dach ein Modul fehlt – gibt es noch die Möglichkeit, die höhere Leistung als neue Anlage anzumelden. Dann gibt es allerdings nur die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Anmeldung der Anlage gilt. Die Argumentation, dass ein leistungsstärkeres Modul sich in einem String an die älteren und leistungsschwächeren Modulen anpasst, wird nicht funktionieren. Denn es zählt laut EEG die Nenn- und nicht die tatsächliche Einspeiseleistung.
Suche auf dem Zweitmarkt
Um auf der sicheren Seite zu bleiben, lohnt sich der Aufwand, ein baugleiches Modul auf dem Zweitmarkt zu suchen. Immer wieder werden ältere Paneele oder Restposten dort angeboten. Projektierer größerer Solarparks stellen sich immer oftmals vorsichtshalber einige Module, die im Solarpark verbaut wurden, auf Lager. Dann können sie im Falle eines Defekts auf ein solches Modul zurückgreifen.
Findet der Betreiber aber kein baugleiches Modul mehr und hat er auch keins mehr im Keller, dann kann er auch auf andere Module zurückgreifen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Kennlinien der alten und der Ersatzmodule relativ gut übereinstimmen. Wenn das neue Modul die gleiche Leerlaufspannung und den gleichen Kurzschlussstrom haben, wie die alten Module, fügt sich dieses relativ gut in den String ein.