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Entlastungspaket: Was sich bei BEG und GEG ändern soll

Mit einer breit angelegten Kampagne will die Bundesregierung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Wirtschaft fürs Energiesparen werben. Dabei sollen auch niedriginvestive Maßnahmen wie z.B. der Einbau intelligenter Thermostate oder ein hydraulischer Abgleich auch von älteren Heizungsanlagen gefördert werden. 

Die wichtigsten Maßnahmen BEG und GEG betreffend

  • Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im Neubau den Effizienzstandard 55 ab 1. Januar 2023 verbindlich festlegen.
  • Künftig sollen die Fördersätze des Bundesprogrammes für effiziente Gebäude (BEG) konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden.
  • Es wird geprüft, ob und wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.
  • Schon ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Das Gaskesselaustauschprogramm im BEG soll optimiert und so Eigentümer von Immobilien motiviert werden, ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen auszutauschen. Hierzu wird bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive gestartet.
  • Die Einführung einer Teilwarmmiete wird geprüft. Im Zuge dieser Reform sollen besondere Vorkehrungen für derjenigen Mieter getroffen werden, deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen.
  • Worst first: Besonders ineffiziente Bestandsgebäude sollen im Sinne der EU-Vorgaben vorrangig saniert werden.
  • Die Regierung will Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung für alle Antragstellerinnen und Antragsteller herstellen. Deshalb soll im Zusammenspiel von Programmgestaltung und Finanzierung sichergestellt werden, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden.
  • Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung
  • Bei Fernwärme soll für 2030 ein Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreicht werden. Dazu will man u.a. dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.

Diese Maßnahmen sollen die Bürger direkt entlasten

Die Koalition hat sich bereits im Koalitionsausschuss vom 23. Februar 2022 auf ein umfassendes Paket zur Entlastung der Bürger sowie Unternehmen geeinigt. Es umfasst:

  • die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022, um die Stromkosten zu senken
  • Anhebung von Arbeitnehmerpauschbetrag, des Grundfreibetrag, der Fernpendler-Pauschale sowie des Heizkostenzuschusses
  • eine Energiepreispauschale: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.
  • Ein Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld soll entwickelt werden, um künftig einfach und unbürokratisch Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
  • Für jedes Kind wird ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Die Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird um 100 Euro pro Person erhöht.
  • die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die Verbraucher weitergegeben wird.
  • für 90 Tage ein Ticket für 9 Euro/Monat für den ÖPNV

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