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Diese Zuschüsse und Förderungen zum Badumbau gibt es

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Aktuell gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Fördergeld für Umgestaltungen im heimischen Badezimmer zu erhalten. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die Umwandlung in ein barrierefreies Badezimmer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördern zu lassen. Wenn bei mindestens einer Person im Haushalt ein Pflegegrad vorliegt, so ist es möglich, Fördermittel von der Pflegekasse zu erhalten.

Auch die Krankenkassen unterstützen Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit des Badezimmers beitragen. Allerdings zahlen die Krankenkassen keine Zuschüsse für eine komplette Umgestaltung des Badezimmers. Jedoch werden einzelne Hilfsmittel für das barrierefreie Badezimmer von den Krankenkassen bezuschusst.

Zuschuss der KfW: Förderung der Barrierereduzierung

Aktuell gelten komplett barrierefreie Badezimmer in Deutschland noch immer als Mangelware. Laut einer von Forsa durchgeführten Studie sind im Moment nicht einmal 20 Prozent aller deutschen Badezimmer barrierefrei und somit altersgerecht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die größte Förderbank in Deutschland, bietet eine Förderung für den Badumbau. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Badezimmer im Rahmen der Umgestaltung barrierefrei gestaltet wird. Das von der Förderbank zur Verfügung gestellte Geld muss nicht zwangsläufig komplett in den Badumbau fließen. Es ist möglich, damit im gesamten Haus beziehungsweise der gesamten Wohnung bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt für Umbauten, die die Barrierefreiheit erhöhen, Fördergelder in Höhe von bis zu 6.250 Euro. Soll das Badezimmer saniert oder modernisiert werden, so handelt es sich dabei um eine Einzelmaßnahme aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung. Bei einer solchen Einzelmaßnahme bezuschusst die Förderbank 10 Prozent der förderfähigen Kosten für die Baumaßnahmen. Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 5.000 Euro.

Wann sollte der Antrag auf KfW-Förderung gestellt werden?

Die Fördermittel, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau für den Badumbau vergibt, kommen aus dem Bundeshaushalt. Im vergangenen Jahr 2018 hat der Bund beispielsweise insgesamt 75 Millionen Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen freigegeben. Wer sich für die Umwandung in ein barrierefreies Badezimmer entscheidet, sollte nicht zögern, einen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu stellen. Die Fördergelder stehen immer nur für jeweils ein Haushaltsjahr zur Verfügung und sind erfahrungsgemäß relativ schnell ausgeschöpft.

Zum ersten Mal hat sich die Bundesregierung im Jahr 2018 dazu entschieden, die Fördermittel in einem langfristigen Finanzplan zu fixieren. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Fördermittel mindestens bis in das Jahr 2022 sicher sind.

Wer kann einen Antrag auf KfW-Förderung stellen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die barrierfreie Badgestaltung mit dem Programm 455-B, welches die Bezeichnung "Altersgerechtes Umbauen" trägt. Eine Förderung durch die KfW muss bereits vor dem Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden. Außerdem sind die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen.

Der Antrag auf eine Förderung muss online gestellt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau betreibt ein Online-Portal, über das die Antragsstellung nach einer kurzen Registrierung möglich ist. Ist der Antrag abgeschickt worden, so entscheidet die Förderbank sehr schnell über eine Zu- oder Absage. In aller Regel erhält der Antragssteller innerhalb von ein bis zwei Werktagen eine Rückmeldung. Werden alle Voraussetzungen erfüllt und der Antrag von der Kreditanstalt für Wiederaufbau genehmigt, kann die Umgestaltung des Badezimmers starten.

Den Antrag auf eine Förderung muss der Bauherr nicht zwangsläufig selber stellen. Der Antrag kann ebenfalls durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden. In diesem Fall muss der Bauherr eine Vollmacht ausstellen und über das Zuschussportal an die Förderbank übermitteln.

KfW: Mindestanforderungen für das barrierefreie Badezimmer

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt verschiedene Anforderungen an ein förderungsfähiges Badezimmer. Diese betreffen die Größe des Raumes, die Dusche, das Waschbecken, das WC sowie die Badewanne.

  • Die Größe des Bades muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter betragen. Können diese Maße aus Platzgründen nicht eingehalten werden, so schreibt die Förderbank zwischen den Sanitärobjekten im Badezimmer eine Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite und 120 cm Tiefe vor.
  • Verpflichtend ist darüber hinaus der Einbau einer bodengleichen Dusche. Die Dusche muss mindestens über einen rutschhemmenden Boden verfügen. Ideal für eine Dusche in einem barrierefreien Badezimmer ist jedoch ein rutschfester Bodenbelag.
  • Für das eingebaute Waschbecken gibt die Förderbank eine Mindesttiefe von 48 cm vor. Außerdem muss das Waschbecken nicht nur im Stehen, sondern auch sitzend genutzt werden können. Daher ist es notwendig, dass der Knieraum bei der Installation des Waschbeckens frei bleibt.
  • Eine Badewanne muss nicht zwangsläufig Bestandteil des Bades sein. Fällt jedoch die Entscheidung für den Einbau einer Badewanne, so muss diese einen leichten Einstieg bieten. Die Einstiegshöhe darf bei maximal 50 cm liegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Badewanne mit einem seitlichen Türeinstieg einzubauen.

Wann darf mit der Umgestaltung des Badezimmers begonnen werden?

Wann mit der Sanierung oder Modernisierung des Badezimmers begonnen werden kann, hängt davon ab, ob dieser im eigenen Haus, in einer Eigentumswohnung oder aber in einer Mietwohnung durchgeführt werden soll. Am einfachsten haben es Hauseigentümer. Sie können unmittelbar nach der Zusage durch die Förderbank mit der Umgestaltung beginnen. Besitzer einer Eigentumswohnung und Mieter sollten sich jedoch dringend vor der Sanierung des Bades absichern. So kann ein Vermieter beispielsweise verlangen, dass das Badezimmer nach einem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss.

Anforderungen an die Rechnungen

Wer Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau für einen barrierefreien Badumbau erhalten möchte, muss Rechnungen einreichen, die bestimmten Anforderungen genügen. Zunächst müssen alle Rechnungen der ausführenden Handwerksunternehmen in deutscher Sprache ausgestellt werden. Auf den Rechnungen sind alle förderfähigen Maßnahmen auszuweisen. Die Rechnungen muss der Antragssteller per Überweisung begleichen. Barzahlungen an die Unternehmen, die den Badumbau durchführen, sind nicht zulässig.

Auszahlung des KfW-Zuschusses für den Badumbau

Damit der Zuschuss für den barrierefreien Badumbau ausgezahlt wird, muss sich der Empfänger im ersten Schritt über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau identifizieren. Das ist über ein Postident-Verfahren oder per Video-Chat möglich. Nun muss die Durchführung des Umbaus vom Empfänger oder dessen Bevollmächtigten nachgewiesen werden. Die Förderbank setzt für die Umsetzung der Umbaumaßnahmen eine Frist von 36 Monaten nach der erfolgten Zusage. Im Zuschussportal muss die Höhe der geleisteten Zahlungen bestätigt und entsprechende Rechnungskopien hochgeladen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau prüft anhand der eingereichten Unterlagen die ordnungsgemäße Durchführung des Badumbaus. Ist die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, überweist sie den Zuschuss auf das im Portal angegebene Konto. In aller Regel nimmt die Prüfung maximal vier Wochen in Anspruch.

Hat die Förderbank Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, so kann sie eine Vor-Ort-Kontrolle anordnen. Zudem ist der Empfänger der Fördermittel dazu verpflichtet, alle relevanten Belege 10 Jahre lang aufzubewahren. Hierzu zählen vor allem die Originalrechnungen sowie Nachweise über die getätigten Zahlungen.

KfW-Zuschüsse: Günstig verzinste Kredite für den altersgerechten Umbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt nicht nur Geld für den altersgerechten Badumbau zu Verfügung. Sie fördert größere und damit kostspieligere Umbaumaßnahmen auch über günstig verzinste Kredite. Den Kredit für das altersgerechte Umbauen bietet die Förderbank ab einem effektiven Jahreszins von 0,78 Prozent an. Der höchstmögliche Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Um einen Kredit für den Badumbau zu erhalten, sind drei Schritte notwendig. Die Förderbank empfiehlt, sich vor der Beantragung eines Kredits zunächst gründlich beraten zu lassen. Hat ein Sachverständiger geeignete Maßnahmen für die Umgestaltung zu einem barrierefreien Badezimmer empfohlen, kann anschließend ein Kredit beantragt werden. Dazu kann sich der Bauherr an eine Bank, eine Sparkasse oder eine Versicherung seines Vertrauens wenden.

Zuschuss zum Badumbau von der Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherungen bezuschussen ebenfalls die Umgestaltung in ein barrierefreies Badezimmer. Es gibt allerdings einen großen Unterschied zu den Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau, bei deren Beantragung Alter oder körperliche Verfassung keine Rolle spielen. Bei den Zuschüssen durch die Pflegeversicherung sieht die Situation anders aus. Ein solcher Zuschuss wird nur dann bewilligt, wenn ein Pflegegrad beziehungsweise eine Pflegestufe vorliegt.

Die Pflegekasse bietet für den Badumbau Fördermittel von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen des Badezimmers muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und erteilt ihre Zustimmung oder Ablehnung.

Falls mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam unter einem Dach leben, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss zum Badumbau höher als 4.000 Euro ausfallen. Allerdings wird der Gesamtbetrag von der Pflegekasse bei 16.000 Euro gedeckelt.

Förderungen von der Krankenkasse

Die Krankenkassen in Deutschland bieten keine Förderungen für einen Komplettumbau eines Badezimmers. Es besteht aber die Möglichkeit, einzelne Hilfsmittel für das Badezimmer von der Krankenkasse finanzieren zu lassen. Die deutschen Krankenkassen übernehmen beispielsweise die Kosten für eine Erhöhung des Toilettensitzes oder Stützklappgriffe.

Fördermittel vom Bafa bei der Heizungsoptimierung während der Badsanierung

Hinter der Abkürzung Bafa verbirgt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Bafa ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstellt und übernimmt einige wichtige administrative Aufgaben. Zu diesen zählt unter anderem das Fördern von energieeffizienten Techniken und Maßnahmen zum Einsparen von Energie. Bei diesen Fördermitteln geht es nicht darum, ein Badezimmer barrierefrei zu gestalten. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann sich fördern lassen, wer die Heizung im Badezimmer optimieren möchte. Das Bundesamt übernimmt bis zu 30 % der Investitionskosten. Der maximale Förderbetrag beträgt 25.000 Euro.

Wer kann die Fördermittel beantragen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Privatpersonen. Auch Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und juristische Personen des Privatrechts können von den Fördermaßnahmen profitieren.

Wie müssen die Fördermittel beantragt werden?

Um von den Fördermaßnahmen zu profitieren, ist im ersten Schritt eine Registrierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle notwendig. Der zweite Schritt zum Fördergeld besteht darin, dass ein Fachhandwerker Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Heizungsanlage ausarbeitet. Der nächste Schritt ist dann das Einreichen des Förderantrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Voraussetzungen für die Förderungen durch das Bafa

Damit Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden können, müssen die Maßnahmen an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden. Außerdem dürfen die Optimierungen an der Heizungsanlage ausschließlich von Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Kombination mit Förderprogrammen anderer Institutionen ist nicht zulässig.

Weiterführende Links zu Förderungen, Krediten und Zuschüssen beim Badumbau

KfW: Informationen und Formulare zur Barrierereduzierung

KfW: Informationen und Formulare zu Altersgerecht umbauen - Kredit

Bafa: Informationen und Formulare zu Heizungsoptimierung

Alle Informationen über das Barrierefreie Bad

 

Alles Wichtige zur Planung von barrierefreien Bädern

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