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Ambulante Pflege: Mindestanforderungen an den Badumbau

Derzeit sind weit mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig (mit steigender Tendenz). Bei den meisten Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, besteht der Wunsch, möglichst in der vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände wohnen zu bleiben. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind und welche Verbesserungen für diesen wachsenden Teil der Bevölkerung anzustreben sind, hat der ­ZVSHK bereits in der Vergangenheit in Studien untersuchen lassen.

Was für die Sanitär-Fachbetriebe zu den großen Herausforderungen zählt, ist, das Bad auf kleinem Grundriss so neu zu gestalten, dass auch die Nutzung mit körperlichen Einschränkungen möglich bleibt. Mehr noch: Je nach Handikap wird es notwendig, dass auch Platz für mindestens eine helfende Person im Bad oder WC zur Verfügung stehen könnte. Auch dafür zeichnen sich jetzt Lösungen ab.

Neue Studie zu pflegegerechten Bädern

Anfang Juli hat der ZVSHK zur diesjährigen Leitmesse Altenpflege 2021 die neue Studie zur „Optimierung der Ausführung und Finanzierung von pflegegerechten Bädern“ vorgestellt. Entstanden ist die Studie gemeinsam mit den Autoren Sibis Institut für Sozial- und Technikforschung GmbH, GSW Sigmaringen und Dagmar Lautsch-Wunderlich (Archi­tektin).

Im Fokus stehen dabei keine Veränderungen auf großzügig bemessenen Grundrissen. Vielmehr geht es unter anderem um das „Schlauchbad“ auf einer Grundfläche von nur 1,30 x 3,50 m (4,55 m2) und um eine Gästetoilette von 0,9 x 1,75 m (1,35 m2). Im Bestand sind diese beengten Raumaufteilungen häufig realisiert und sie lassen sich auch nicht durch Versetzen einer Wand erweitern. Hier macht die Studie deutlich, dass es dennoch zu einer Neugestaltung mit variablem Mehrfachnutzen kommen kann.

Qualitätssicherung gilt als Schwachstelle

Der ZVSHK belässt es jedoch nicht bei der erfreulichen Botschaft an die Badplaner, sondern macht zugleich auf eine Schwachstelle aufmerksam. „Mit unserer Studie richten wir uns insbesondere an die Politik sowie die Fachöffentlichkeit des Gesundheits- und Pflegewesens“, erläutert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Es fehle gegenwärtig an einer baulichen Qualitätssicherung, um notwendige Badumbauten für eine ambulante Pflege zu Hause zweckbestimmt und ergebnisgerecht durch die Pflegekassen fördern zu können. „Die Fördergelder verfehlen hier bisher ihren Zweck“, urteilt Helmut Bramann.

Aufgesetzt auf dieser durch Vorstudien gestützten Erkenntnis hat der ZVSHK untersuchen lassen, welche baulichen Mindestanforderungen besonders für Kleinstbäder in Schlauchform und für kleine Gästetoiletten in Einfamilienhäusern aus Sicht der Pflegenden notwendig sind. Die Analysen der Arbeitsbelastungen von Pflegenden im Bad – gemeint sind professionell Pflegende sowie pflegende Angehörige – ergab eine Liste von Anforderungen, die nach Überzeugung der Praktiker aus dem Sanitärhandwerk einem nachhaltig ausgerichteten Badumbau zugrunde gelegt werden müssen. Diese reichen unter anderem vom Platzbedarf für mindestens zwei Personen über schwellenlose Zugänge, Haltemöglichkeiten, Rangiermöglichkeiten eines Rollators, der stabilen Temperatursteuerung, der angemessenen Beleuchtung bis hin zu einer effektiven Be- und Entlüftung.

„Mit unserer Studie wollen wir aber nicht nur die bestehenden Defizite dokumentieren“, betont der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Mit Handwerkern und Architekten haben wir auch die bauliche Machbarkeit bei der Umsetzung der Mindestanforderungen geprüft, geplant und visualisiert.“ Die Studie enthält Lösungsvarianten für Bestandssanierungen auf engstem Raum in einem millionenfach in deutschen Wohngebäuden anzutreffenden Schlauchbad sowie in einer Gästetoilette.

Badumbau frühzeitig und präventiv gestalten

Zur Frage der Finanzierung eines pflegegerechten Badumbaus verweist die Studie darauf, dass die Kosten den Zuschuss der Pflegekassen von 4.000 Euro weit übersteigen. Ein kompletter Badumbau in Schlauchform kostet demnach durchschnittlich ungefähr 25.000 Euro und die Komplettsanierung eines Gästebades rund 15.000 Euro (in Abhängigkeit zum Lohnniveau im jeweiligen Bundesland). Diese hohen Kosten könnten durch präventive Baumaßnahmen vor Eintritt eines Pflegefalls reduziert werden.

Die Studie empfiehlt daher, grundsätzlich in jedem Neubau und bei jeder Generalsanierung bereits Vorkehrungen zu treffen, die ein späteres Nachrüsten ohne großen Aufwand möglich machen. „Präventive Maßnahmen sind nicht nur ein Faktor zur Kostenersparnis, sie sind ein Garant für eine nachhaltige Planung und ermöglichen bei akutem Bedarf eine schnelle und kostengünstige Anpassung“, sagt Helmut Bramann.

Zuschuss nur bei Qualitätssicherung

An die neuesten Studienergebnisse knüpft der ZVSHK konkrete Forderungen und Handlungsempfehlungen an die Adresse der Politik. Der gesellschafts- und gesundheitspolitischen Herausforderung einer stetig wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Personen könne nur durch den Ausbau der ambulanten Pflege und den damit verbundenen Umbau der eigenen Häuslichkeit in einen modernen Gesundheitsstandort begegnet werden. Zwingend aus Sicht des ZVSHK ist deshalb die Festlegung der baulichen Qualitätssicherung bei jeder Variante der Zuschussmöglichkeiten für einen pflegegerechten Badumbau. Die damit verbundenen baulichen Minimal­anforderungen sollten im Rahmen der bezuschussten Wohnungsanpassung durch die Pflegekassen zugrunde gelegt werden.

Für sinnvoll hält der ZVSHK ferner den Ausbau der KfW-Förderung. Aktuell gibt es Fördermittel von der KfW Bankengruppe für Renovierungen im Sinne des altersgerechten Wohnens. Diese Förderungen sind an die Durchführung vollständiger Maßnahmen, aufgeteilt in Module, gekoppelt.

Die Vorbereitung von präventiven Maßnahmen für eine spätere, schnellere Auf- und Umrüstung ist bisher nicht förderwürdig. Ein Vorbereitungsmodul „Pflegegerechtes Bad“ sollte diese Maßnahmen berücksichtigen und genauso in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden wie eine spätere Angleichung an den Pflegebedarf. Dieser Meinung sind alle Autoren der Studie.

Auch seien im Rahmen des KfW-Investitionszuschusses „Barriere-Reduzierung“ (Programm 455-B) ausschließlich Sanitärräume mit einer Raumgeometrie von mindestens 1,80 x 2,20 m förderfähig. „Unsere Studie hat jedoch gezeigt, dass auch Raumgeometrien von 1,30 x 3,50 m im Schlauchbad und 0,9 x 1,75 m in der Gästetoilette für die Pflege optimiert umgebaut werden können“, sagt Bramann. Auf diese betrachteten Raumgeometrien sei die Förderung auszuweiten.

Die Interessenvertretung des Sanitärhandwerks empfiehlt der Politik, im Sinne der Qualitätssicherung den pflegegerechten Badumbau nur durch ein qualifiziertes Handwerksunternehmen ausführen zu lassen. „Zur Qualifikation der Betriebe, aber auch von Architekten haben wir einen eigenständigen Lehrplan konzipiert“, erläutert Helmut Bramann. „Denn das bauausführende Unternehmen muss wissen, wie die Pflegeabläufe im Bad sind, damit es wertstiftend planen und sanieren kann.“

Zusammenfassung als Download

Die Studie „Optimierung zur Ausführung und Finanzierung von pflegegerechten Bädern“ hat der ZVSHK zusammen mit Dr. Sibylle Meyer (SIBIS Institut für Sozial- und Technikforschung GmbH), Birgid Eberhardt (GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH) und Dagmar Lautsch-Wunderlich (Architektin) erstellt.

Sie wurde vom GKV Spitzenverband finanziell gefördert. Eine zwölfseitige Zusammenfassung der Studienergebnisse steht mit einigen Handlungsempfehlungen unter ­zvshk.de zum Download bereit (im Suchfeld den Quicklink QL01117508 eingeben). Weiterführende Infos zum Schlauch- und Quadratbad bietet der ZVSHK zudem über www.badkomfort-fuer-generationen.de.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in SBZ 11/2021.

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