Einbruchschutz: So fördert die KfW 2021 bundesweit
Die Initiative K-Einbruch informiert über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Sanierer und Modernisierer. Fördermittel gibt es für Investitionen in Sicherheitstechnik sowohl als Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch in Kombination mit barrierereduzierenden oder energieeffizienten Maßnahmen.
Kredit oder Zuschuss: KfW-Förderprogramm Einbruchschutz als Einzelmaßnahme
Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch in Bestandsbauten werden über die Förderprogramme „Einbruchschutz-Investitionszuschuss (455-E)“ sowie „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ gefördert. Diese können auch mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung in den KfW-Programmen „Barrierereduzierung - Investitionszuschuss - Zuschuss 455-B“ sowie „Altersgerecht Umbauen - Kredit 159“ kombiniert werden.
Die KfW fördert beispielsweise
- den Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,
- den Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern,
- den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon und Terrassentüren (z. B. Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen),
- den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser sind erfüllt)
- den Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt, die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf, bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten.)
Die KfW stellt alle wichtigen Informationen zu den Förderprodukten hier bereit. Anträge für Einbruchschutzmaßnahmen können über das Zuschussportal der KfW gestellt werden.
Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen in der BEG
Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in den Teilprogrammen BEG WG - Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kredit-261/262 oder Zuschuss-461 bei der KfW) und BEG EM - Einzelmaßnahmenförderung (Kredit-261/262 bei der KfW, Zuschussförderung BEG EM bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) gefördert.
Eine Bedingung ist, dass Energie-Effizienz-Experten bzw. -Expertinnen (EEE) hinzugezogen werden, die die Einhaltung der energieeffizienten Anforderungen prüfen und bestätigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Info-Centern der KfW und das BAFA:
In vier Schritten zur Förderung
- Lassen Sie sich vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus zu den Themen Einbruchschutz und Energieeffizienz beraten. Alle wichtigen Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie bei Ihrer nächstgelegenen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle. Zudem sollten Sie auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen lassen. Für die Energieberatung empfiehlt die KfW Sachverständige aus der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de.
- Eine „Vor-Ort-Beratung“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Förderberechtigte Energieberater sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ veröffentlicht. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte Energieberatung an.
- Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahme im Zuschussportal der KfW bzw. der BAFA gestellt werden.
- Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage erhalten haben. Fachunternehmen finden Sie beispielsweise in den Adressennachweisen von Errichterunternehmen der Landeskriminalämter – Infos hierzu erhalten Sie in Ihrer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen. Die Fachunternehmerbestätigung können Sie hier herunterladen.
Welchen Einbruchschutz die Polizei empfiehlt
Sofern Sie sich für die Realisierung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen eines KfW-Produkts entschließen, müssen Haus- und Wohnungseingangstüren mindestens der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (geprüfte und am besten zertifizierte einbruchhemmende Bauprodukte) entsprechen.
Die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 sollte als Mindestanforderung an den Einbau von leicht erreichbaren Fenster und Fenstertüren ebenfalls berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Fenster und Fenstertüren, die nur mit einer Aufstiegshilfe erreichbar sind und vor denen keine Standfläche für den Einbrecher gegeben ist. Bei erhöhtem Einbau sollten Fenster und Fenstertüren als Grundsicherung der Widerstandsklasse RC 1 N nach DIN EN 1627 entsprechen.
Sofern Sie Gitter einbauen, sollten diese ebenfalls mindestens die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 erfüllen.
Einbruchhemmende Roll- und Klappläden – nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 – leisten ebenfalls Widerstand bei dem Versuch, sich gewaltsam Zutritt in den zu schützenden Bereich zu verschaffen. Sie können ihre einbruchhemmende Funktion jedoch nur erfüllen, wenn sie tatsächlich geschlossen sind. Hilfreich sind hier automatischen Steuerungen.
Als Nachweis für die geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung sollten ein Produktzertifikat sowie die Montageanleitung und eine ausgefüllte Montagebescheinigung vorgelegt werden. Das Bayerische Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Diese enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des Produkts.
Nachrüstsysteme (Schlösser) müssen der DIN 18104 Teil 1 (aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen) entsprechen und von einem Fachunternehmen eingebaut werden, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der Landeskriminalämter benannt ist. Mehrfachverriegelungssysteme nach DIN 18251 ab der Klasse 3 bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils mit Sperrbügelfunktion sind ebenfalls förderfähig. In der Broschüre „Sicher wohnen“ sind alle hier aufgeführten Anforderungen für die förderfähigen einbruchhemmenden Bauteile noch einmal eingehend beschrieben.
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden, die auf den Errichternachweisen der Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind. Die fachlichen Anforderungen für den Einbau von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) finden Sie im Faltblatt „Tipps für mehr Sicherheit: Schlagen Sie Alarm!“ der Polizeilichen Kriminalprävention, das auch eine Checkliste mit 14 wichtigen Hinweisen zum Einbau einer ÜMA/EMA enthält.
Darüber hinaus bieten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sonderförderungen an. Mehr Infos dazu finden Sie hier: