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Jahresrückblick: Die meistgelesenen Rechtsartikel 2022

Platz 5: Tipp vom Anwalt: Funktionstauglichkeit trotz abweichender Vertragsleistung

Ein Werkmangel liegt bereits dann vor, wenn die Bauleistung von der vertraglich vereinbarten und damit geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Auf die Frage der Funktionstauglichkeit kommt es dann nicht an. Unser Rechtsexperte erklärt, warum das so ist.

Platz 4: Tipp vom Anwalt: Was ist eine fiktive Abnahme?

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, lässt er die vereinbarte Frist dafür verstreichen, tritt eine sog. fiktive Abnahme in Kraft. Unser Rechtsexperte erläutert die Details und rechtlichen Konsequenzen.

Platz 3: Tipp vom Anwalt: Fachbetriebe müssen Bedenken- und Hinweispflichten ernst nehmen

Fachbetriebe müssen ihren Bedenken- und Hinweispflichten nachkommen. Bei Missachtung kann der Werklohn auch schon mal ausbleiben. Unser Beispiel zeigt, wie einem Kunden das Inlinerverfahren bei einer defekten Abwasserleitung nicht angeboten wurde.

Platz 2: Tipp vom Anwalt: Architekten haften für Bedenken und Hinweise von Handwerkern

Planer und Architekten haften, wenn sie vom ausführenden Gewerk auf Planungsfehler hingewiesen werden. Das Innenverhältnis zwischen Planer/Architekt und Handwerksunternehmen ist für eine alleinige Haftung ausreichend.

Platz 1: Tipp vom Anwalt: Ohne Abnahme kein zusätzlicher Werklohnanspruch

Wird ein Werk vor der Abnahme zerstört oder verschlechtert, sind Auftragnehmer weiterhin zur Herstellung des vollständigen mangelfreien Werks verpflichtet und haben keinen Vergütungsanspruch für bisherige Aufwendungen. Unser Experte erklärt, warum das so ist.

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