Haftung bei fehlerhaften Produkten: Wann Betriebe bei Schäden haften
Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung, erläutert, was Betriebe über die Haftung bei fehlerhaften Produkten wissen müssen. Außerdem erklärt er, warum eine Produkthaftpflichtversicherung unverzichtbar ist und worauf Hersteller beim Abschluss achten sollten.
Was bedeutet Produkthaftung?
Liefert ein Hersteller beispielsweise ein Steuerelement mit einem Konstruktionsfehler, ist das ärgerlich. Kommt es durch das fehlerhafte Produkt dann auch noch zu einem Schaden, stellt sich die Frage: Wer muss dafür haften? „Laut des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG) haftet jeder Hersteller für Schäden bei Dritten, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten entstanden sind – auch ohne eigenes Verschulden“, erklärt Michael Staschik.
Aber nicht nur Hersteller, auch Händler, Handwerker und sogenannte Quasi-Hersteller können von Schadenersatzansprüchen betroffen sein, wenn sie fehlerhafte Produkte in Umlauf bringen. „Erhält beispielsweise ein Lebensmittelbetrieb Verpackungsmaterial geliefert, das einen unangenehmen Geschmack absondert, muss der Hersteller für den entstandenen Schaden aufkommen“, so Staschik. „Aber auch fehlende Warnhinweise können unter die Produkthaftung fallen, zum Beispiel dann, wenn eine Person durch falsche Handhabung des Gegenstands verletzt wird.“
Produkthaftpflichtversicherung praktisch unverzichtbar
Für Zulieferer, die große Mengen eines Produkts im Umlauf haben, sind Schadenersatzforderungen oft ein harter Schlag. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können in so einer Situation schnell an ihre finanziellen Grenzen geraten. „Der passende Versicherungsschutz ist daher branchenübergreifend für praktisch alle produzierenden Betriebe, aber auch für Händler unverzichtbar“, weiß der Experte der Nürnberger Versicherung. „Besonders wichtig ist es, beim Abschluss auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten.“ In manchen Fällen kann auch eine in der Betriebshaftpflichtversicherung enthaltene Produkthaftpflichtversicherung ausreichend sein.
Eigenes Haftungsrisiko berücksichtigen
Vom kleinen Handwerksbetrieb über den mittelständischen Nahrungsmittelhersteller bis hin zum Großhändler – für jedes produzierende Unternehmen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Sie tritt ein, wenn es durch ein hergestelltes Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. „Die Schadenersatzansprüche durch fehlerhafte Produkte können den Versicherungsumfang jedoch schnell übersteigen“, warnt Staschik. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die gelieferten mangelhaften Produkte bereits verarbeitet oder verbaut wurden. „Dann ist eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflichtversicherung notwendig. Diese richtet sich in erster Linie an Zulieferer, deren Produkte von anderen weiterverarbeitet werden“, so der Experte.
„Betriebe sollten daher genau prüfen, wie hoch ihr individuelles Haftungsrisiko ist.“ Die Betriebshaftpflichtversicherung der Nürnberger Versicherung beispielsweise schließt das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko automatisch mit ein. „Im Rahmen der Nürnberger Business Line können Hersteller oder Zulieferer den Basisschutz um das erweiterte Produkthaftpflichtrisiko ergänzen“, erläutert Staschik. Die Versicherung übernimmt etwa die Kosten für Schäden durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung sowie durch Weiterbe- und -verarbeitung. Darüber hinaus kommt sie für Aus- und Einbaukosten auf und deckt auch Vermögensschäden durch fehlerhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten ab.