Gesicherte Urlaubsansprüche durch das Urlaubskassenverfahren
Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft liegt in der Baubranche die Haupturlaubszeit im Winter, da aufgrund der Saisonabhängigkeit erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit häufig nicht gearbeitet werden kann. So nehmen rund 75 % der Bauarbeiter im Dezember Urlaub.
Damit Bauarbeitnehmer überhaupt einen zusammenhängenden Urlaub nehmen können, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft vor 70 Jahren das Urlaubskassenverfahren ins Leben gerufen. Das Verfahren, das auch im Gerüstbauer-Handwerk gilt, stellt sicher, dass alle Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer - unabhängig davon, bei welchem Betrieb sie sie erworben haben - zusammengefasst und somit übertragbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Urlaub auch noch im kompletten Folgejahr verfügbar. Und auch wenn nach Ablauf dieses Jahres Urlaubstage verfallen sein sollten, zahlt SOKA-BAU auf Antrag eine Entschädigung für die verfallenen Urlaubsansprüche aus.
Ein System, das es nur in der Bauwirtschaft gibt und sich bewährt hat. Von diesem haben im vergangenen Jahr rund 82.000 Arbeitgeber und mehr als 850.000 in- und ausländische Arbeitnehmer der Baubranche profitiert. Das Urlaubsverfahren stellt nämlich auch sicher, dass ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen ihren Urlaub und mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn erhalten und somit Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird.