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F-Gase: EU will härtere Strafen für Verbrechen gegen die Umwelt

Die Kommission hat im Rahmen des Green Deals einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität angenommen. Der Umweltschutz soll wirksamer als bisher gestaltet werden, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Neue Umweltstraftatbestände werden definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt.

Hauptziele des Vorschlags

Der Vorschlag soll die Umweltstrafrechtsrichtlinie 2008/99/EG ersetzen. Es werden neue Straftatbestände im Bereich der Umweltkriminalität in der EU wie z.B. illegaler Holzhandel, illegales Schiffsrecycling oder illegale Wasserentnahme festgelegt. Zudem werden bestehende Definitionen von Umweltstraftaten präzisiert, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Mitgliedstaaten sollen demnach Personen, die Umweltdelikte melden, unterstützen und sind verpflichtet, bei der Durchsetzung mitzuwirken.

Eine Bewertung der bisherigen Richtlinie brachte die Kommission zu dem Schluß, dass diese vor Ort keine großen Auswirkungen hat – es gab wenige erfolgreiche Untersuchungen und Verurteilungen zu Umweltkriminalität und die verhängten Sanktionen waren für eine abschreckende Wirkung zu niedrig. Auch fand zu wenig grenzüberschreitende Zusammenarbeit statt und in allen Mitgliedstaaten und auf allen Ebenen der Durchsetzungskette – Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte – fanden sich erhebliche Lücken bei der Durchsetzung.

Verstöße gegen die F-Gase-Verordnung

Verstöße gegen die europäische F-Gase-Verordnung und hier insbesondere der Schwarzmarkthandel mit illegalen Kältemitteln, haben zu ernsthaften Störungen des Marktes geführt und bisherige Umweltschutzbemühungen zunichte gemacht.

In den letzten Monaten gingen die Behörden in vielen Mitgliedstaaten hart gegen den illegalen Handel vor. Im September verhängte Großbritannien gegen ein Unternehmen eine Geldstrafe von einer Million Pfund wegen Verstößen gegen die Verordnung, aber die Strafverfolgung in ganz Europa wurde begrenzt. Auch Industrie- und Umweltverbände kritisieren die uneinheitliche und unharmonisierte Durchsetzung der F-Gase-Verordnung sowie die niedrigen Bußgelder.

Gemeinsames Mindestmaß für Sanktionen

Die Kommission schlägt vor, ein gemeinsames Mindestmaß für Sanktionen bei Umweltstraftaten festzulegen. Bei Straftaten, die zum Tod oder zu einer schweren Verletzung einer Person führen oder führen können, müssen die Mitgliedstaaten mindestens eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vorsehen. In dem Entwurf einer Richtlinie werden zudem zusätzliche Sanktionen vorgeschlagen, darunter die Wiederherstellung der Natur, der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Mitteln und Vergabeverfahren oder der Entzug von behördlichen Genehmigungen.

Der Vorschlag zielt auch darauf ab, einschlägige Ermittlungen und Strafverfahren wirksamer zu gestalten. Er wird Inspektoren, Polizei, Staatsanwälte und Richter durch Weiterbildung, Ermittlungsinstrumente, Koordinierung und Zusammenarbeit sowie durch bessere Datenerhebung und Statistik unterstützen.

Grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sollen vereinfacht werden. Umweltstraftaten betreffen häufig mehrere Länder (z. B. der illegale Artenhandel) oder haben grenzüberschreitende Auswirkungen (z. B. bei grenzüberschreitender Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden). Strafverfolgungs- und Justizbehörden können diese Straftaten nur dann bekämpfen, wenn sie grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

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