Energieberatung für Nichtwohngebäude: So wird gefördert
Das BAFA hat im Übergang zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Beratungsprogramme für Nichtwohngebäude unter dem Titel Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) neu strukturiert. Gefördert wird in den drei Programmen Energieaudit nach DIN EN 16247, Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und Contracting-Orientierungsberatung. Nach wie vor gibt es Boni bei den Zuschüssen oder Tilgungszuschüssen für besonders hohe Effizienz. Neu ist ein Zuschlag für die Realisierung nachhaltiger Gebäude.
Bei Neubau und Ersterwerb wird für das Erreichen der Effizienzstufe Effizienzgebäude 55 ein Tilgungszuschuss oder Zuschuss von 15% gewährt, beim Effizienzgebäude 40 sind es 20%. In der Sanierung sind dies für das Effizienzgebäude Denkmal 25%, für das Effizienzgebäude 100 beträgt die Höhe 27,5%, für das Effizienzgebäude 70 sind es 35%, für das Effizienzgebäude 55 beträgt er 40%, und für das Effizienzgebäude 40 liegt er bei 45%. Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude EE“-Klasse oder einer „Effizienzgebäude NH“-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Wert um zusätzliche fünf Prozentpunkte.
Neu definiert wurden in der BEG die förderfähigen Kosten für Nichtwohngebäude. Sie liegen nun bei Neubau und Sanierung bei bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 30 Mio. Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr. Für Fachplanung und Baubegleitung liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 10 Euro/m² bei einem Höchstbetrag von 40 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr. Bislang gab es hierzu keine Förderung. Für förderfähige Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sowie Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt die Förderquote 50 %.
Energieaudit nach DIN EN 16247
Die Förderung „Energieberatung im Mittelstand“ hat jetzt den Titel „Energieaudit nach DIN EN 16247“. Bei Energieaudits für Kommunen geht es darum, dass sich diese einen Überblick über das Gesamtportfolio oder Gebäudegruppen der Liegenschaften verschaffen und entsprechende Schwerpunkte in der Sanierung festlegen können. Je Antragsteller ist innerhalb von vier Jahren ein Energieaudit förderfähig.
Die Förderhöhe hängt von den Energiekosten der untersuchten Gebäude ab. Liegen diese bei über 10.000 Euro, kann die Förderung für das Beraterhonorar bis zu 80 % und maximal 6000 Euro betragen. Sind die Energiekosten niedriger, gibt es auch 80% des Beratungshonorars, aber höchstens 1200 Euro.
Energieberatung für Nichtwohngebäude
Das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 deckt die Förderung der energetischen Sanierung und des Neubaus von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden ab. KMU, Nicht-KMU und freiberuflich Tätige können innerhalb von vier Jahren einmal eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen. Für alle anderen Antragsteller nach der Richtlinie sowie Nicht-KMU mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50 %) sind mehrere Beratungen für verschiedene Nichtwohngebäude förderfähig.
Zwei Ansätze sind in der Sanierung zulässig: die Erstellung eines stufenweisen Sanierungsfahrplans oder eine umfassende Sanierung zum Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug). Anders als bei Wohngebäuden gibt es für die Sanierung in einem Zug keinen einheitlichen Sanierungsfahrplan. Dazu seien die Unterschiede bei Nichtwohngebäuden zu groß, so das Wirtschaftsministerium.
Etwas verwirrend: In der Berechnung der Zuschüsse für Energieberatung werden alle Gebäude nach Fläche als Einzoner behandelt, der energetische Nachweis muss jedoch in aller Regel nach wie vor mit Zonierung erfolgen. Der Höchstbetrag ist von bisher 15 000 Euro je Gebäude auf maximal 8000 Euro für große Gebäude reduziert. Dieser richtet sich nach der Nettogrundfläche. Liegt sie unter 200 m², beträgt der maximale Zuschuss 1700 Euro. Zwischen 200 und 500 m² beträgt der Zuschuss maximal 5000 Euro. Darüber gibt es bis zu 8000 Euro. Das entspreche im Durchschnitt dem, was zwischen 2016 bis 2019 in Projekten beantragt wurde, so das Bundeswirtschaftsministerium. Man wolle durch die Deckelung Ausreißer nach oben verhindern.
Contracting
Im Programm Contracting/ Orientierungsberatung geht es darum, Energieberatungen zur Eignungsprüfung und Vorbereitung für Energieeinspar-Contracting (ESC) zu fördern. Damit eine Förderung erfolgen kann, müssen die Energiekosten des Gebäudes oder des Gebäudeportfolios, zu dem beraten wird, mindestens 100 000 Euro pro Jahr (netto) betragen. Mehrere Gebäude können zur Prüfung innerhalb eines Antrags zusammengefasst werden.
Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300 000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7000 Euro. Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes oder der Gebäudegruppe 300 000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10 000 Euro.
Angekündigt ist für 2021 auch ein ESC-Modellvorhaben für Kommunen. Dabei erhalten die teilnehmenden Kommunen Beratung für die Umsetzung des ESC-Prozesses (Umsetzungsbegleitung), die über die dena finanziert wird.
Linktipps zur Förderung der Beratung und zu Contracting in Nichtwohngebäuden
- Förderrichtlinie BEG des Bundeswirtschaftministeriums für Nichtwohngebäude
- Hinweise des BAFA zum Förderverfahren in der Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- BAFA-Kontakt für Energieberater
- Kompetenzzentrum Contracting der dena
- Beraternetzwerk Contracting der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
https://tinyurl.com/Netzcontracting
Dieser Beitrag von Pia Grund-Ludwig ist zuerst erschienen in Gebäude Energieberater 02/2021.