Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

VdZ aktualisiert Formulare für Hydraulischen Abgleich

Die Nutzung der VdZ-Formulare für den Hydraulischen Abgleich ist für die relevanten Fördertatbestände der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Nachweis eines Hydraulischen Abgleichs durch den Fachhandwerker verbindlich.

Die Aktualisierung der drei bestehenden Formulare zum hydraulischen Abgleich wurde gemeinsam mit der KfW und dem BAFA vorgenommen. Die Durchführung eines hydraulischen Abgleich Verfahrens sollte nach Angaben der VdZ künftig ausschließlich durch die an die BEG angepassten Nachweisformulare vom Fachhandwerker bestätigt werden. Es gilt eine VDZ-Formular-Nachweispflicht.

Zur Verfügung stehen drei VDZ Formulare:

Die Formulare unterscheiden sich beispielsweise je nach Gebäude Kategorie:

  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die KfW-/BAFA-Förderung / Formular Einzelmaßnahme)
  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Verfahren B Effizienzhaus (Neubau und Sanierung) (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für KfW-Effizienzhaus / Verfahren B)
  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die KfW-Förderung / Verfahren B)

Die Formulare und weitere Informationen rund um den Hydraulischen Abgleich stehen auch auf der VdZ-Webseite zur Verfügung.

Nachweisformulare für den hydraulischen Abgleich.

Regelungen zur Nachweispflicht durch ein VDZ Formular

Mit Übergabe des VdZ-Formulars und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur zw. Fachhandwerker erfüllt und die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt.

Die VZ Formulare sind nur vom durchführenden Fachhandwerker auszufüllen. Sie müssen bei Beantragung einer Förderung auch weiterhin nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragsteller zehn Jahre lang aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf jederzeit nachweisen, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Neben den Nachweisformularen hat die VdZ kürzlich den Leitfaden „Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen“ mit unterschiedlichen Themen rund um den Hydraulischen Abgleich veröffentlicht.

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder