BauGB-Novelle: Privilegierung für Solarkraftwerke
Um lange Planungs- und Genehmigungsprozesse für Solaranlagen im Kraftwerksmaßstab und Groß-Batteriespeicher zu beschleunigen, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft ihre Privilegierung im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB). Deren Novelle wurde am Donnerstag, den 10. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten.
„Die Genehmigungsprozesse für ebenerdig errichtete Photovoltaik-, Solarthermie- und Speicherprojekte sollten beschleunigt werden, wie das bei anderen Energietechnologien bereits geplant oder der Fall ist“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Groß-Batteriespeicher, Freiflächen-Solarthermie, Agri-Solarparks sowie kleine PV-Freiflächenanlagen sollten daher ebenfalls gemäß § 35 BauGB privilegiert werden, so die Verbandsempfehlung.
Solarwärme-Kraftwerke
Solarthermie-Kraftwerke können in Deutschland nach Angaben des BSW-Solar im großtechnischen Maßstab bereits Wärme für fünf Cent je Kilowattstunde erzeugen. Sie seien zudem ein wichtiges Element zur Erreichung der gesetzlich festgeschriebenen Ziele des Klimaschutzes, den Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung über Wärmenetze bis 2030 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 80 Prozent zu erhöhen. Ihre Projektentwicklung werde aufgrund der Ortsgebundenheit zu Wärmenetzen und langwierigen Genehmigungsprozessen jedoch massiv erschwert und verzögert.
„Im Falle einer grundsätzlichen Privilegierung, wie sie für große Geothermiekraftwerke bereits vorgesehen ist, könnten Solarthermiekraftwerke der Megawattklasse im Zusammenspiel mit anderen erneuerbaren Wärmeerzeugern künftig zuverlässig, preiswert, preisstabil und langfristig Wärme für Millionen Haushalte liefern und damit einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten“, so Körnig.
Im Falle einer Beseitigung regulatorischer Hürden könnten Stadtwerke, Genossenschaften und andere Wärmenetzbetreiber deutlich mehr Anlagen realisieren, ist er überzeugt.
Nach einer Analyse des Hamburg-Instituts im Auftrag des BSW-Solar ließen sich die Genehmigungsprozesse mithilfe einer Privilegierung um ein bis zwei Jahre verkürzen. Im besten Fall würde dies nach Einschätzung des BSW-Solar die Planungsprozesse halbieren.
Groß-Batteriespeicher
Die Schaffung notwendiger Flexibilität im Strommarkt, insbesondere durch einen stärkeren Ausbau von Batteriespeichern, sei von entscheidender Bedeutung für die Transformation zu einem von erneuerbaren Energien dominierten Stromsystem. „Für den notwendigen, aber noch zu geringen Ausbau von Großbatteriespeichern braucht es jetzt einen Ausbaubooster“, sagt Körnig. Groß-Batteriespeicher sollten daher ebenfalls nach § 35 BauGB baurechtlich privilegiert werden, so seine Forderung.
Photovoltaikanlagen
Bei der Photovoltaik ist nach Auffassung des Bundesverbandes eine Teilprivilegierung für bestimmte Anwendungsfälle sinnvoll. Insbesondere Agri-PV-Anlagen, die eine Kombination aus Landwirtschaft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen, sollten nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert werden, da es sich dabei um eine Ergänzung zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche handelt und dieser Nutzung untergeordnet ist.
Auch der Bau von kleinen PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Leistung von einem Megawatt sollte nach § 35 BauGB privilegiert werden, um eine unverhältnismäßige Genehmigungsbürokratie zu vermeiden. In der Folge werde nicht zuletzt die Akteurs-Vielfalt beim Zubau von PV-Freiflächenanlagen gestärkt und die kommunale Verwaltung durch den Wegfall planungsrechtlicher Prozesse effektiv entlastet, ist sich der BSW-Solar sicher.