Gesetze, Verordnungen und mehr: Diese Änderungen kommen im Juli 2021
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet
Wer baut oder saniert, muss ab dem 1. Juli 2021 neue Regeln bei den Fördermitteln des Bundes berücksichtigen. Ab dann greift die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt verschiedene bislang gültige Programme des BAFA und der KfW. Ab sofort muss nur noch ein Antrag gestellt werden. Bislang waren es mehrere, um die Fördermittel zu erhalten. Die Förderungen sollen so attraktiver werden und Immobilienbesitzer zu Maßnahmen animieren.
Homeofficepflicht endet
Unternehmen müssen Mitarbeitern ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr zwingend die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice anbieten, denn zu diesem Zeitpunkt tritt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Wird Homeoffice angeboten, müssen es die Mitarbeiter nun auch nicht mehr annehmen, sondern können im Betrieb ihrer Arbeit nachgehen. Auch die mindestens je Person zur Verfügung zu stellenden zehn Quadratmeter pro Mitarbeiter in belegten Räumen sind nun keine Pflicht mehr.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist jedoch darauf hin, dass die Kontaktreduzierung nach wie vor umgesetzt werden soll.
Coronahilfen werden verlängert
Ursprünglich sollten die Wirtschaftshilfen für Soloselbstständige und Unternehmen zum 1. Juli 2021 auslaufen. Nun werden sie jedoch verlängert. Noch bis zum 30. September 2021 stehen Hilfen zur Verfügung. Sie laufen nun unter der Bezeichnung "Überbrückungshilfe III Plus". Zusätzlich zur Verlängerung der Unterstützung wird auch die Zuschussobergrenze angehoben. Sie liegt nun bei 52 Mio. Euro.
Digitaler Impfpass startet in der EU
In Deutschland können Geimpfte bereits ihre Impfungen digital als Corona-Impfzertifikat erfassen lassen. In Impfzentren und Apotheken ist dies derzeit möglich. Ab dem 1. Juli 2021 gibt es diese Möglichkeit in der gesamten EU. Der Nachweis wird dann auch in allen EU-Ländern anerkannt. Der digitale Impfpass soll u. a. auch das Reisen innerhalb der EU wieder besser, nämlich ohne Einschränkungen möglich machen.
Höherer Mindestlohn
Zum 1. Juli 2021 gilt ein höherer Mindestlohn. Er wird von bislang 9,50 Euro auf 9,60 Euro angehoben. Der Mindestlohn wird über mehrere Stufen hinweg gestaffelt angehoben. Bis Ende 2022 steigt er noch auf 10,45 Euro.
Höhere Renten im Osten
Im Osten Deutschlands werden die Renten zum 1. Juli 2021 um 0,72 Prozent erhöht. Der Wert entspricht der Ost-West-Angleichung. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert somit auf 33,47 Euro. Im Westen liegt er unverändert bei 34,19 Euro.
Einfuhrumsatzsteuer auch für niedrigpreisige Waren
Zum 1. Juli 2021 fällt die Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer von bislang 22 Euro für Waren, die aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden. Für sie wird nun eine Steuer in Höhe von 19 Prozent erhoben. Bei Büchern sind es 7 Prozent. Bei den zusätzlich erhobenen Zollgebühren bleibt die Freigrenze von 150 Euro erhalten.
Kein Einwegplastik mehr
Zum 3. Juli 2021 sind Produkte aus Einwegplastik nicht mehr erlaubt. Dies betrifft vor allem solche Produkte, die durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden können wie beispielsweise Strohhalme, Trinkbecher oder Styropor-Einwegbehälter. Diese Dinge dürfen nun nicht mehr produziert oder in den Handel gebracht werden. Noch vorhandene Bestände dürfen allerdings abverkauft werden. Es besteht kein Verkaufsverbot.
Abschaltung 3G-Netz
Bereits zum 30. Juni 2021 haben die Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone ihre 3G-Funknetze abgeschaltet. Dies betrifft vor allem Mobilfunkkunden mit sehr alten Mobiltelefonen oder aber einem Vertrag, der die Nutzung neuerer Funknetze wie 4G/LTE nicht einschließt. Auch Telefónica und O2 wollen das 3G-Netz abschalten. Allerdings bleibt den Kunden hier noch bis zum Jahresende Zeit, um darauf zu reagieren.
Ein- und ausgehende Anrufe und der SMS-Versand bzw. -Empfang sind auch mit alten Handys und Verträgen weiterhin möglich.