Zwei Drittel der Mieter wollen vor Ort erzeugten Strom
Am 26.05.2017 hat das Bundeskabinett den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Damit ist der Weg für die Förderung von Mieterstrom geebnet und Unternehmen sowie Dienstleister können sich bei der Umsetzung neuer Projekte auf einheitliche Rahmenbedingungen verlassen. Dass ein Handeln seitens der Gesetzgeber dringend notwendig ist, zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick: 66% der befragten Mieter können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Lediglich jeder sechste Mieter würde sich gegen Mieterstrom entscheiden.
Mit Mieterstrom können endlich auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern von der Energiewende und damit von geringen Strompreisen profitieren. Die größte Hürde bei der Etablierung von Mieterstrom dürfte nicht die Akzeptanz der Bewohner sein, sondern fehlende erneuerbare Anlagen. Die LichtBlick-Umfrage zeigt, dass in 82% der Mietswohnungen keine Anlagen installiert sind, mit denen vor Ort grüner Strom erzeugt werden könnte, also beispielsweise Blockheizkraftwerke oder PV-Anlagen. Nur 12% der befragten Mieter geben an, dass ihrer Kenntnis nach erneuerbare Anlagen in ihrer Mietswohnung vorhanden sind. „Um das Potenzial von 3,8 Millionen Wohnungen, die für Mieterstrom in Deutschland laut einer Studie vom Bundeswirtschaftsministerium in Frage kommen, voll auszuschöpfen, müssen in den kommenden Jahren rund 370.000 Solaranlagen installiert werden“, so Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei LichtBlick. „Das sind lohnende Investitionen und ein wichtiger Impuls für die Energiewende. Mieterstrom entlastet auf lange Sicht das EEG-Konto.“
LichtBlick war das erste Unternehmen, das Mieterstrom für eine Vielzahl von Bewohnern zugänglich gemacht hat. Das erste und größte Projekt steht in Berlin-Hellersdorf. „Seit 2013 setzen wir uns dafür ein, dass Mieterstrom gesetzlich geregelt wird. Bislang mussten alle Projekte einzeln unter anderem mit Netzbetreibern abgestimmt werden, da es keine einheitlichen Rahmenbedingungen gab“, so Lücking. „Das aktuelle Gesetz bringt Klarheit und ist ein wichtiges Signal für den Mieterstrom-Markt.“ Die Dringlichkeit eines Mieterstromgesetzes, das zukünftig mehr wirtschaftlich rentable Projekte ermöglicht, zeigt auch die LichtBlick-Umfrage: Nur 4% aller Befragten beziehen nach eigenen Angaben bereits Mieterstrom.
Die Ergebnisse beruhen auf einer repräsentativen Umfrage des Markforschungsinstitutes YouGov im Auftrag des Energie- und IT-Unternehmens. An der Befragung im April 2017 nahmen 2.017 Personen teil, darunter 1.371 Mieter.