Schornsteinfegerhandwerk gegen eine Altersüberprüfung von Kunden
Die im aktuellen Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgesehene Befreiung von der "Heizen mit Erneuerbaren" Vorgabe für Gebäudeeigentümer, die älter als 80 Jahre sind und die dadurch notwendige Überprüfung des Alters von Kunden durch Schornsteinfeger stößt auf Kritik beim zuständigen Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
"Das Schornsteinfegerhandwerk unterstützt die Umsetzung der technischen Anforderungen im GEG, die mithelfen, die Klimaschutzziele zu erreichen und die energetische Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Einen Vollzug durch das Schornsteinfegerhandwerk, das Alter unserer Kunden zu überprüfen, um eine mögliche Befreiung von der 'Heizen mit Erneuerbaren'-Vorgabe festzustellen, entspricht nicht den Grundsätzen unseres Handwerks im Umgang mit unseren Kunden", so Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks.
"Wir sehen uns vielmehr dem Schutz der Privatsphäre und dem Respekt gegenüber den jeweiligen privaten und sozialen Lebenssituationen verpflichtet. Soziale Aspekte müssen berücksichtigt und Ausnahmetatbestände geschaffen werden, das Abstellen rein auf das Lebensalter ist zu kurz gedacht und erfüllt nicht die Intention, die mit dieser Regelung erreicht werden sollte. Das Schornsteinfegerhandwerk sieht sich als wichtigen Mitgestalter der Energiewende. Und gerade bei der Umsetzung der Energiewende ist Vertrauen eine wichtige Voraussetzung, um die gesteckten Ziele auch erreichen zu können. Wir bedauern, dass eine solch unglückliche Regelung im Gesetz vorgesehen ist, und würden uns wünschen, dass man im Vorfeld das Gespräch mit dem Schornsteinfegerhandwerk gesucht hätte", erklärt Gula.