Reallöhne: Positiver Trend setzt sich fort
Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2024 um 5,4 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 2. Quartal 2024 um 3,1 % höher als im Vorjahresquartal. Mit diesem fünften Anstieg in Folge setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung fort.
Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Inflationsentwicklung führten im 2. Quartal 2024 erneut zu einem Reallohnwachstum. Maßgeblich für diese Entwicklung waren die Inflationsausgleichsprämie sowie die unter anderem in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen. Überdurchschnittliche Verdienststeigerungen waren entsprechend in den Wirtschaftsabschnitten „Energieversorgung“ (+7,6 %), „Verkehr und Lagerei“ (+6,8 %) und „Gesundheits- und Sozialwesen“ festzustellen (+6,7 %).
Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn
Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 7,6 % zum Vorjahreszeitraum die stärksten Verdienststeigerungen im 2. Quartal 2024. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 5,7 %. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) betrug der Nominallohnanstieg ebenfalls 5,7 % und lag damit leicht über der Nominallohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft.
Methodische Hinweise
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste, einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.