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Das bringt die neue Förderung Klimafreundlicher Neubau

Am 1. März 2023 soll eine neue Förderung starten, die den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden unterstützen soll. Mit dieser Förderung will das Bundesbauministerium erstmals den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick nehmen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in der Zukunft.

Die mit dieser Förderung errichteten Gebäude sollen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom auszeichnen. Damit soll diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele leisten.

Was wird wie gefördert?

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau umfasst jährlich 750 Millionen Euro. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.

Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.

KfW führt Förderprogramm durch

Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.

Die Förderung zum "Klimafreundlichen Neubau" erfolgt in den KfW-Produkten:  „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299). Es gibt zinsgünstige Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.

Beratungsgespräche für die neue Förderung ab sofort möglich

Unsere Schwesterzeitschrift GEB weist darauf hin, dass Beratungsgespräche zum Klimafreundlichen Neubau ab sofort mit den Kunden geführt werden können. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Die abweichende Regelung findet beim Ersterwerb eines Gebäudes keine Anwendung.

Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bzw. Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen. Nach Durchführung des Vorhabens muss der QNG-Nachweis dem Energieeffizienz-Experten vorgelegt werden und verbleibt bei der Hausbank und dem Kunden.

GIH: Neubauförderung enttäuscht Energieberatende

Der Energieberatendenverband GIH teilt zwar den Grundansatz zu mehr Nachhaltigkeit, hält jedoch die Förderkonditionen für wenig attraktiv. Auch die äußerst kurzfristige Veröffentlichung dürfte laut dem GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig zu Problemen in der Praxis führen.

„Neue Förderbedingungen erst rund einen Monat vor Programmstart zu veröffentlichen ist höchst praxisfern – wie hätten sich Energieberatende und Bauherren darauf einstellen sollen?“, fragt Leppig. „Neubauvorhaben benötigen einen langen Planungsvorlauf und zur Kalkulation der finanziellen Ressourcen ist es unabdingbar, die Förderkonditionen zu kennen.“

Grundsätzlich teile man zwar den Ansatz, durch ressourcenschonendes Bauen zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen, und halte auch die Zweistufigkeit der Anforderungen für sinnvoll. Allerdings seien die Konditionen für Bauherren nicht attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.

Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser ist in der Richtlinie nach GIH-Lesart in den niedrigen förderfähigen Kosten des Kredits mit Zinsverbilligung integriert. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KFN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig. „Mit diesem Ansatz wird sich das für die Jahre 2022 und 2023 bereits abgeschriebene Bauziel von 400.000 neuen Wohneinheiten wohl auch 2024 nicht erreichen lassen“, so sein Fazit.

Was das neue Programm fürs Klima erreichen soll

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: "Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten.

Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.

Wichtig ist, dieses Förderprogramm als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen. Allein auf das Jahr 2023 bezogen, investieren wir mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau,Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, das Bauen von Mehrfamilienhäusern und Genossenschaftswohnen. Zielgenau fördern, heute das Morgen mitdenken und Mitnahmeeffekte ausschließen – das ist das Förderprinzip dieser Bundesregierung beim Bauen."

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind u.a. ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der "grauen Emissionen", der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschl. Lieferkette zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie "Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland" entfallen auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund 7% der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.

Darüber hinaus trägt das neue Programm dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel i.H. von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.

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