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CO2-Preis im Klimakabinett: Welche Kriterien jetzt entscheidend sind

So begrüßt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF), dass einige Vorschläge vorsehen, einen Teil der Einnahmen in Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen zu reinvestieren. Dies würde die Klimaschutzwirkung des Instruments deutlich erhöhen. Wichtig sei zudem, ein Verantwortungsprinzip zu etablieren. Mieter, die keinen Einfluss auf Heizung und Wärmeschutz ihrer Wohnung haben, dürften nicht einseitig belastet werden. Vielmehr müssten Anreize für Vermieter geschaffen werden, die Gebäude energetisch zu modernisieren, so die DENEFF. Überdies müssten mögliche Auswirkungen einer in vielen Konzepten angedachten Entlastung bei Strompreisen auf den Stromverbrauch im Bestand berücksichtigt werden. Der CO2-Preis müsse daher in ein Maßnahmenbündel im Rahmen der im Koalitionsvertrag angekündigten sektorübergreifenden Energieeffizienzstrategie eingebettet werden. Diese müsse vor allem auch nichtfinanzielle Marktbarrieren adressieren, so der Verband weiter. Die von einigen Seiten geäußerte pauschale Ansicht, andere Instrumente würden durch einen CO2-Preis überflüssig, kann die DENEFF daher nicht teilen, sieht jedoch eine Chance zur Straffung der Förderangebote.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF, sagt dazu: „Die Bundesregierung muss jetzt endlich konkrete und wirkungsvolle Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Die CO2-Bepreisung ist ein wichtiger Baustein eines notwendigen Maßnahmenbündels. Es müssen aber zusätzliche Anreize geschaffen werden, in energiesparende Technologien zu investieren und bestehende Marktbarrieren eingerissen werden. Sonst bleiben große Klimaschutzpotenziale ungenutzt. Deshalb muss die angekündigte Energieeffizienzstrategie endlich ernst machen mit dem im Koalitionsvertrag ausgelobten Prinzip ‚Efficiency First‘. Auch die steuerliche Förderung für energetische Gebäudemodernisierungen muss Teil dieser Strategie sein.“

Für die politische Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung empfiehlt die DENEFF als konkrete Kriterien:

  • Ein wirksames Preissignal: psychologisch wirkungsvoll, planbar, transparent und ausgewogen.
  • Verteilung nach dem Verantwortlichkeitsprinzip: Mieter, die nur begrenzt Einfluss auf die Klimabilanz ihrer Wohnung haben, dürfen nicht einseitig belastet werden.
  • Die Einnahmen sollten zur Unterstützung der Betroffenen beim CO2- und Energiesparen verwendet werden um eine Hebelwirkung zu entfalten.
  • Neue Verschwendungsanreize, etwa bei notwendigen Entlastungsregelungen, müssen vermieden werden.
  • Ein intelligenter Instrumenten-Mix, der die Marktakteure in die Lage versetzt, wirtschaftliche Klimaschutzmaßnahmen auch umzusetzen: Steueranreize, Mindeststandards, Förderprogramme.
  • Eine hohe Praktikabilität einer CO2-Bepreisung für Verbraucher, Unternehmen und Politik: juristisch einfach, ohne unnötigen Bürokratieaufwand, Schutz der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Das Diskussionspapier der DENEFF zu einer möglichen CO2-Bepreisung können Sie hier herunterladen. (Anm. d. Red.: Link nicht mehr gültig)

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