Zahlreiche Strafanzeigen: Bundesweite Razzia gegen Schwarzarbeit auf Baustellen
Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüften am 18. und 19. April schwerpunktmäßig den Trocken- und Montagebau. Unterstützt wurden sie dabei von 95 Bediensteten anderer Behörden. Jetzt liegen erste Ergebnisse vor:
Die Einsatzkräfte haben insgesamt 13.339 Personen auf Baustellen in ganz Deutschland nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in 638 Fällen Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber überprüft. Geprüft wurde insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestlohngesetz sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Außerdem wurden der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft.
Die bisherigen Erkenntnisse führten unmittelbar zur Einleitung von 202 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gegenstand der Strafverfahren sind vor allem ausländerrechtliche Verstöße sowie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen, das Nichtmitführen von Ausweispapieren sowie die illegale Ausländerbeschäftigung.
In rund 2.400 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld.