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CO2-Emissionen: Bleibt mehr Zeit für Flottengrenzwerte?

Thomas Dietrich

In der ersten Märzwoche sind in Brüssel Pläne der EU-Kommission auf den Tisch gekommen, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie durch zahlreiche Maßnahmen stärken soll. Ein Punkt dabei betrifft die CO2-Flottengrenzwerte, die hier erneut im Vordergrund stehen.

Lese Sie auch: CO2-Emissionen: Enge Grenzen für die Flotte

Säulendiagramm zeigt die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Gebäudetechnikinstallationen im Vergleich zu EU-Grenzwerten (2020-2025). Die verringern sich Emissionen im Laufe der Zeit und verdeutlichen Verbesserungen der Energieeffizienz in der Gebäudetechnikbranche.
Seit 2020 werden jährlich CO2-Ausstoß und Flottengrenzwert ermittelt: Durch die deutliche Verschärfung der CO2-Obergrenze ab diesem Jahr drohen einigen Autoherstellern erhebliche Bußgelder.

Empfindliche Strafzahlungen

Das Wichtigste sei dazu kurz zusammengefasst: Seit einigen Jahren ist ein Zeitrahmen festgelegt, dass jeweils zum Jahresende bilanziert wird, wieviele Neufahrzeuge jeder Hersteller in Verkehr gebracht hat. Auch gibt es für jeden Hersteller ein Limit für den durchschnittlichen CO2-Ausstoß, den jedes Fahrzeug nicht überschreiten sollte. 

Im Gegensatz zu E-Fahrzeugen, die mit Null Emissionen in die Bilanz einbezogen werden, liegt im Jahr 2025 für Verbrenner dieser CO2-Richtwert bei etwa 94 Gramm pro gefahrenen Kilometer. Wenn sich an einem Jahresende herausstellt, dass die CO2-Emissionen (über alle Fahrzeuge dieser Marke gerechnet) den festgelegten Flottengrenzwert überschreiten, würde nach einem bestimmten Schlüssel ein Bußgeld ermittelt. 

Weil in diesem Jahr die CO2-Obergrenze für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge deutlich gesenkt wurde, droht einigen (aber nicht allen) europäischen Automobilherstellern empfindliche Strafzahlungen, die durchaus Hunderte Millionen Euro erreichen könnte. Auch allgemein für legal erklärte Kompensationszahlungen, die man nicht als Bußgeld an die EU, sondern als CO2-Preis innerhalb eines Pools an andere Hersteller zahlen würde, blieben somit eine finanzielle Belastung.

Drei Jahre mehr Zeit

Die finanzielle Belastung würde die Autohersteller zusätzlich in Bedrängnis bringen, da der Fahrzeugabsatz ohnehin unter Druck steht und sich die europäischen Autobauer obendrein der harten Konkurrenz auf dem globalen Markt ausgesetzt sehen. Deshalb will die EU-Kommission diese komplexen Zusammenhänge zum Anlass nehmen, der europäischen Automobilindustrie eine Hilfestellung anzubieten. Geplant ist, die vor Jahren festgelegten CO2-Grenzwerte nicht aufzuweichen, doch den Zeitrahmen dafür bis Ende 2027 zu lockern. Fahrzeughersteller sollen drei Jahre mehr Zeit für die Umsetzung bekommen. Die Absicht bleibt: bis auf Weiteres den Absatz von E-Fahrzeugen deutlich zu steigern.

Tückischer Plan

Der Plan könnte sich allerdings als tückisch erweisen, denn je mehr Zeit in den kommenden Jahren verstreicht, desto ambitionierter müssten die Anstrengungen sein, um das gesteckte Emissionsziel (doch noch) zu erreichen. Wie die bislang geltende Zeitschiene in der Grafik offenbart, liegt der Ende 2024 ermittelte durchschnittliche Flottengrenzwert bereits höher als gefordert und könnte durch die jetzt zur Debatte stehende Lockerung in weite Ferne rücken. Und zwar deshalb, weil aller Voraussicht nach in den nächsten drei (bußgeldfreien) Jahren erheblich mehr fabrikneue Verbrenner zugelassen werden. Schließlich bewegt sich der Anteil an Elektrofahrzeugen noch immer auf einem bescheidenen Level. Um ein Vielfaches müssten hier die Zulassungen in die Höhe schnellen, denn ab 2030 ist eine weitere Verschärfung festgelegt, die den CO2-Grenzwert nochmals drastisch absenken wird, um final im Jahr 2035 gegen Null zu tendieren. 

Kritik wird laut

Auf den Anfang März vorgelegten Mobilitätsplan der EU-Kommission hat die Automobilindustrie inzwischen mit einer gewissen Erleichterung reagiert. Dagegen haben Befürworter der Elektromobilität und Stimmen aus Umweltverbänden und auch aus Parteien im europäischen Parlament umgehend Kritik an den Plänen der EU-Kommission geäußert. Die Befürchtung: Sollte sich im EU-Parlament eine Mehrheit für diesen Mobilitätsplan finden, wäre für die Automobilindustrie der enorme Druck zum Handeln erst einmal abgeschwächt. 

„Rohbau eines Fahrzeugrahmens auf Holzstützen in einer industriellen Werkstattumgebung, symbolisiert Präzision und technische Exzellenz in der Gebäudetechnikbranche.“.
Stromer oder doch noch ein Verbrenner? Würden Strafzahlungen für verfehlte Flottengrenzwerte nach dem Plan der EU-Kommission für drei Jahre ausgesetzt, ginge dies zu Lasten der schwächelnden E-Mobilität und der angestrebten Klimazielen.

Wo bleiben ambitionierte Klimaziele?

Der (Kauf-)Anreiz, schon jetzt möglichst viel dafür zu tun, dass CO2-Emissionen durch Neufahrzeuge annulliert werden, könnte an Priorität verlieren. Und letztlich könnte die Folge sein, dass in kommenden Jahren ambitionierte Klimaziele im Verkehrsbereich insgesamt abgeschwächt werden. 

Deshalb ist interessant, welche Entscheidung das europäische Parlament treffen wird. Noch im März soll es dazu kommen. 

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