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Diese Regelungen gelten für Grenzpendler während der Corona-Pandemie

Dörte Neitzel

Ohne Grenzkontrollen schnell mal nach Frankreich oder Österreich fahren, um einen Auftrag zu verhandeln oder zu erledigen? Das war vor Corona. Aktuell gelten für den Grenzübertritt in die Nachbarländer strenge Regeln - falls er überhaupt möglich ist. Handwerker, die für ihre Arbeit eine Grenze überqueren müssen, sollten also wissen, worauf Sie zu achten haben:

  • Welche Papiere müssen im Gepäck sein?
  • Welche Grenzübergänge sind offen?
  • Darf ich überhaupt ins Nachbarland einreisen?

Wir haben für Sie die Regelungen von Deutschlands Nachbarländern zusammengestellt.,

Belgien

Die Kontrollen an den Grenzen zu Belgien dauern voraussichtlich noch bis zum 8. Juni 2020.  Deutsche dürfen nur mit einem Berechtigungsschein die Grenze überqueren - und umgekehrt. Grenzpendler dürfen jedoch passieren. Mitführen müssen sie jedoch eine Limosa-Meldung, eine Grenzgängerbescheinigung, sowie eine Auftragsbestätigung und einen Dringlichkeitsnachweis des Kunden. Ausweis oder Pass nicht vergessen!

Dänemark

Dänemark hat die Grenzen zu Deutschland am 14. März 2020 geschlossen. Diese Sperrung galt bis zum 13. April 2020, seitdem werden Kontrollen durchgeführt und Einreisende benötigen einen "anerkennungswürdigen Grund". Grenzpendler konnten und können jedoch die Grenze passieren. Sie benötigen lediglich - wie gehabt - eine A1-Bescheinigung, Arbeitsvertrag (englisch), Auftragsbestätigung des Auftraggebers und eine RUT-Meldebestätigung. (Quelle: Dänemark in Deutschland - Dänisches Außenministerium)

Frankreich

In Frankreich galt vom 17. März bis 23. Mai 2020 der gesundheitliche Notstand und bis 11. Mai eine Ausgangssperre. Damit ging auch eine Grenzsperrung einher, die von deutscher Seite eingeleitet wurde, da vor allem das Elsass als sogenannte "rote Zone" mit besonders vielen Corona-Infizierten galt und aktuell immer noch gilt. Einreisen nach Frankreich unterliegen aber immer noch Beschränkungen.

Das grundsätzliche Einreiseverbot besteht laut aktuellem Stand bis 15. Juni. Unaufschiebbare grenzüberschreitende Dienstleistungen sind seit 20. Mai wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zwingend erforderlich sind und einen unaufschiebbaren Charakter aufweisen. Dabei sind ABstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Mitzuführen sind:

  • Auftragsbestätigung in französischer Sprache, welche den „unaufschiebbaren/dringend erforderlichen“ Charakter und die Länge der Dienstleistung beschreibt.
  • Einreiseformular
  • Entsendemeldung SIPSI
  • A1-Bescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Luxemburg

Unser kleinster Nachbar ist am kulantesten, was Ein- und Ausreisen betrifft. Hier wurden die Grenzkontrollen bereits am 16. Mai komplett eingestellt. Grenzpendeln ist also kein Problem (mehr).

Niederlande

Die Niederlande gehen einen Sonderweg ohne massive Beschränkungen. Daher ist die niederländische Grenz uneingeschränkt offen. Auch Bau- und Montagearbeiten dürfen durchgeführt werden. Es sind jedoch Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Österreich

Seit dem 15. Mai sind die Grenzübergänge zu Österreich wieder geöffnet, es wird jedoch nach wie vor kontrolliert.  Der Zugverkehr zwischen Österreich und Deutschland ist derzeit noch eingeschränkt. Privatpersonen, die in die Alpenrepublik einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen. Berufspendler dürfen passieren, müssen aber entsprechende Belege mitführen, etwa Lieferscheine, Auftragsunterlagen. Die Binnengrenzkontrollen sollen noch bis zum 15. Juni gelten. (Quelle: Deutsche Botschaft Wien)

Polen

Polen hat zur Eindämmung drastische Einschränkungen des Personenverkehrs eingeführt. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind unterbrochen. Seit 15. März bis voraussichtlich 12. Juni ist die Einreise nach Polen nur in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich wurden wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge  nach Polen ganz geschlossen. Flüge und Bahnverbindungen wurden bis auf Weiteres gestoppt.

Eine Einreise ist nach der derzeitigen polnischen Rechtslage nur für bestimmte Personengruppen erlaubt, darunter auch Grenzpendler. Das muss jedoch nachgewiesen werden.

Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:

Für  Pkw:

  • Jędrzychowice – Ludwigsdorf
  • Olszyna – Forst 
  • Gubin – Guben (bis 3,1 t)
  • Świecko – Frankfurt a. O.
  • Słubice – Frankfurt a. O.
  • Kostrzyń n. Odrą – Kietz (bis 7,5 t)
  • Krajnik Dolny – Schwedt
  • Kołbaskowo – Pomellen
  • Świnoujście – Garz 
  • Zgorzelec – Görlitz (bis 7,5 t)

Für  Lkw:

  • Jędrzychowice – Ludwigsdorf  
  • Olszyna – Forst (hier auch Busse)
  • Świecko – Frankfurt a. O.
  • Kołbaskowo – Pomellen

(Quelle: Deutsche Vertretung Polen)

Schweiz

Auch, wenn die Grenzzäune in der Bodenseeregion zum Großteil abgebaut wurden: Eine freie Einreise in die Schweiz ist für Deutsche nicht möglich, es braucht einen "triftigen Grund". Den haben Berufspendler, wenn sie dies nachweisen können.

Tschechische Republik

Tschechien hat seine Grenze nahezu dicht gemacht. Einreisen dürfen nur Tschechen, EU-Einwohner mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Tschechien, die entsprechende Nachweise vorlegen können (Wohneigentum, Mietvertrag, tschechische Krankenversicherung, Arbeitgeberbescheinigung, eigenes Gewerbe), sowie Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Bei der Einreise muss ein negativer Test auf Covid-19 vorgelegt werden, der nicht älter als vier Tage alt sein darf. Alternativ ist eine 14-tägige Quarantäne möglich. Für Grenzpendler, gilt, dass sie bei der ersten Einreise den negativen Test vorlegen müssen, den sie alle 30 Tage erneuern müssen. Montagearbeiter aus Deutschland können bis zu 72 Stunden nach Tschechien ohne Quarantänepflicht einreisen, die Pflicht zum Test bleibt aber bestehen. Berufspendler benötigen eine Bescheinigung.

Beschäftige, die weniger als 24 Stunden nach Tschechien einreisen sind von einer Quarantäne oder einem negativen Covid-19-Test befreit. (Quelle: Deutsche Botschaft Prag)

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