Dichtheitsprüfung: Lecksuche an gedämmten Rohrleitungen
Frage: Muss bei jeder regelmäßig stattfindenden Dichtheitsprüfung die Dämmung an den Rohrleitungen der Anlage entfernt werden?
Antwort: In den Regularien bezüglich der Lecksuche wird nicht zwischen gedämmten und ungedämmten Stellen unterschieden. Deshalb können diese Bereiche in der praktischen Arbeit nicht pauschal ausgeschlossen werden.
Im Übrigen ist der Betreiber gemäß § 3 Absatz 1 der Chemikalienklimaschutz-Verordnung verpflichtet, den Zugang zu allen lösbaren Verbindungsstellen sicherzustellen, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Es sollte daher soweit möglich vermieden werden, lösbare Verbindungen unter einer Dämmung zu verbauen.
Weiterhin gilt, dass man sich bei der routinemäßigen Dichtheitskontrolle auf die typischen Leckstellen (z. B. Verbindungsstellen, Abdeckungen) konzentrieren kann, sofern kein konkreter Hinweis auf ein Leck besteht. Somit ist es meistens nicht notwendig, eine am Stück verlegte Rohrleitung zu überprüfen. Gemäß dieser Grundsätze sollte das Entfernen der Dämmung die Ausnahme bleiben.
Bezüglich der Lecksuche unter gedämmten Komponenten sind in der Praxis Besonderheiten zu beachten:
Dämmung öffnen und wieder verschließen
Zum Erhalt der Wirksamkeit der Dämmung muss diese dampfdicht ausgeführt werden. Jeder Monteur, der eine Dämmung öffnet, muss über Klebstoffe etc. verfügen, um diese anschließend wieder dampfdicht zu verschließen. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die sich im laufenden Betrieb befinden. Gerade bei niedrigen Temperaturen kann dies, bedingt durch Einsatztemperaturen der Klebematerialien und Kondensatniederschlag auf der Dämmung, zu Problemen führen.
Gase zum Aufschäumen der Dämmung
Bei Rohrisolierungen handelt es sich technisch gesehen um aufgeschäumte Kunststoffe. Je nach Produkt können Treibgase verwendet worden sein, auf die Lecksuchgeräte querempfindlich ansprechen. Deshalb muss nicht jedes Ansprechen des Lecksuchgerätes zwingend auf ein Leck innerhalb des gedämmten Bereiches hindeuten.
Einführen des Lecksuchgerätes zwischen Rohr und Dämmung
Um ein mögliches Leck unter einer Dämmung zu orten, wird in der Praxis oft die Sonde des Detektors zwischen Rohr und Dämmung geschoben. Dies führt häufig zur Signalabgabe des Lecksuchgerätes. Es kann sich aber auch um einen Fehlalarm handeln, da durch das Einführen der Luftdurchsatz des Lecksuchgerätes verringert wird, was ebenfalls zur Signalabgabe führen kann.
Öl in der Dämmung
Ein sicherer Indikator für ein Leck ist das mit dem Kältemittel austretende Öl, welches als Ölfleck unter der Dämmschicht sichtbar wird. Dies trifft auch für die (gedämmte) Saugleitung zu. Bei Verdacht auf Lecks ist die Dämmung an Bögen und anderen mutmaßlichen Verbindungsstellen zu öffnen. Ein Übertritt von Öl über speziell gedämmte Halteschellen ist unwahrscheinlich. Bei geraden Rohrtrassen ist das Öffnen der Dämmung zwischen jeder Befestigung notwendig, um den Verdachtsfällen nachzugehen. Die Menge des austretenden Öls ist von der Leckagerate und der Dauer des Austritts abhängig.
Anschlussverfahren bei Verdacht
Um langfristig eine Lecksuche innerhalb der Dämmung, zu ermöglichen, kann ein PVC-Schlauch abschnittsweise zwischen Rohr und Dämmung eingebracht werden. Über diesen „Anschluss“ kann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob ein Kältemittelaustritt stattfindet. Das Lecksuchgerät muss dabei zwingend über einen Luftdurchsatz verfügen, um das akkumulierte Gas (zwischen Rohr und Dämmung) anzusaugen.
Dieses Verfahren bewährt sich auch bei Kaskadenanlagen, bei denen beispielsweise die Magnetventile der „kalten“ Stufe unter der Dämmung verbaut sind. Hier empfiehlt es sich, die Ventile in separate Tüten o.ä. einzuhüllen und aus jeder Hülle einen Schlauch nach außen zu führen. So lässt sich auch die Dichtheit während des Betriebes und damit bei Betriebstemperatur sehr gut überprüfen. Die nach außen geführten Schläuche sind zu verschließen, damit sich das Kältemittel aufkonzentrieren kann und damit keine Luftfeuchtigkeit eindringen kann.