F-Gase-Phase-Down: Bei Wärmepumpen droht Kältemittelknappheit
Den Herstellern von Hauswärmepumpen steht womöglich nicht genügend Kältemittel für die angestrebte Jahresproduktion zur Verfügung. Dies wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Umweltbundesamtes (UBA) am 2. Februar 2018 in Dessau zum aktuellen Stand der F-Gase-Verordnung bekannt.
Hintergrund ist die schrittweise Verringerung der Verkaufsmengen an halogenierten Kältemitteln bis zum Jahr 2030 mit dem Ziel, Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) aus dem Markt zu drängen. Eine Besonderheit der aktuellen F-Gase-Verordnung, gültig seit 1. Januar 2015, ist die Gewichtung der Kältemittelfüllmengen nach ihrem Treibhauspotenzial und nicht mehr nach Kilogramm.
Derzeit werden in Hauswärmepumpen noch überwiegend teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel eingesetzt. Laut UBA enthalten nur etwa 5% der auf dem Markt verfügbaren Hauswärmepumpen ein zwar halogenfreies, jedoch brennbares Kältemittel, wie beispielsweise R 290 (Propan).
Durch die Senkung des Durchschnitts-GWP in der EU gemäß dem F-Gase-Phase-down-Szenario (siehe Abbildung) wird dem Markt ab 2018 ein Großteil der teilfluorierten Kältemittel „entzogen“, ab 2021 auch das Kältemittel R134a und das als Ersatzkältemittel für R410A gehandelte R32. Dann stehen für neue kältetechnische Anlagen und Geräte fast nur noch halogenfreie Kältemittel zur Verfügung, wie Propan, Kohlendioxid, Ammoniak oder Ammoniak-Dimethylether-Gemische.
Derzeit wehren sich die betroffenen Branchen über ihre Verbände gegen den von der EU verordneten F-Gase-Phase-down mit folgenden Argumenten:
- bedrohliche Verknappung von Hoch-GWP-Kältemitteln; in Folge rasant steigende Preise für Kältemittel sowie höhere Servicekosten
- Leistungseinbußen, Sicherheitsbedenken und Havariegefahr durch Ersatzkältemittel, so genannte Drop-Ins
- teilweise fehlende sicherheitstechnische und bauliche Verordnungen für den Einsatz von halogenfreien Kältemitteln
- Mangel an Komponenten, die für den Einsatz von halogenfreien Kältemitteln von den Herstellern freigegeben bzw. optimiert sind
Planer, Anlagenbauer und Installateure befinden sich durch die überraschende Zuspitzung des F-Gase-Phase-down in einem Dilemma: Will man spätere Schadenersatzforderungen durch Kunden, zum Beispiel wegen der Zwangsstilllegung einer Kältemaschine bzw. eines Kältegerätes mangels geeignetem Kältemittel vermeiden, muss man den Kunden über die aktuelle Situation des Kältemittelmarkts und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informieren. Womöglich verliert der Anbieter wegen seiner Offenheit den Auftrag, da die Konkurrenz versucht, kostengünstige Restbestände von Hoch-GWP-Kältegeräten am Markt unterzubringen.