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Wärmepumpen­strom-/Gas­preis­-Baro­meter im November 2024

Jochen Vorländer

Für alle Heizenergieträger hat der Preis auch eine regionale Prägung. Bei Erdgas und Wärmepumpenstrom variieren die Tarifkonditionen insbesondere durch die Entgelte für die Netznutzung. Die Rahmenbedingungen für technisch vergleichbare Projekte können dadurch standortspezifisch abweichen. Das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer zeigt das Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) für zwölf Orte in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Momentaufnahme jeweils zur Monatsmitte.

Die Referenzorte wurden als „Branchen-Standorte“ und nicht aufgrund besonderer Gegebenheiten in den Gas- oder Stromnetzen ausgesucht. Sie repräsentieren somit nicht die Spannbreite der Kostenunterschiede in ganz Deutschland und auch keinen gewichteten Mittelwert.

Karte von Deutschland mit den Energiepreisen im November 2024, wobei verschiedene Städte mit roten Punkten markiert sind.

Bild 1: WP-Strom-/Gaspreis-Barometer für November 2024, Mittelwerte für 12 Orte in Deutschland.

Das Referenzgebäude

Vergleichsbasis ist ein Referenzgebäude mit einem Nutzwärmebedarf („Wärme ab Heizungsraum“) von 18.600 kWh/a. Der Nutzwärmebedarf wird entweder

  • mit einer neuen Gas-Heizung mit einem guten Jahresnutzungsgrad von 0,93 (bezogen auf den Brennwert) und dann einem Gasbezug von 20.000 kWh/a oder

  • von einer Heizungs-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,0 und dann mit einem Strombezug von 6.200 kWh/a bereitgestellt.

Ermittlung der Energiepreise

Die Energietarife werden auf dem Vergleichsportal Verivox ohne Vorgaben zur Nachhaltigkeit für mindestens 12 Monate Vertragslaufzeit und mindestens 12 Monate Preisgarantie inklusive Boni ermittelt. In die Auswertung fließt jeweils der Mittelwert der günstigsten drei Angebote ein. Daraus wird ein „effektiver Arbeitspreis“ errechnet, der alle Grundpreise inklusive der Messstelle berücksichtig. Um die vier gängigsten Situationen abzubilden, wird für jeden Standort ermittelt:

  • Kosten für den Erdgasbezug für 20.000 kWh/a 

  • Kosten für Haushaltsstrom für 9.700 kWh/a und für 3.500 kWh/a 

  • Kosten für Wärmepumpenstrom für 6.200 kWh/a 

  • Netzentgelt-Arbeitspreise der zuständigen Strom-Netzbetreiber für das Standardlastprofil und für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (drei Fälle)

Aus diesen Daten ergeben sich unmittelbar die in Bild 2 aufgeführten effektiven Arbeitspreise für „Erdgas“ und für bis Ende 2023 installierte Wärmepumpen (WP), differenziert nach dem Netzanschluss.  

1 Zähler 2023 steht für den gemeinsamen Bezug von Haushalts- und Wärmepumpenstrom über nur einen Liefervertrag und nur einen Stromzähler.

2 Zähler 2023 erfordert für den Wärmepumpenstrom einen separaten Stromzähler und einen WP-Stromtarif, dem zumeist eine freiwillige Netzentgeltreduzierung im Gegenzug für aktivierbare Sperrzeiten zugrunde liegt.

1 Zähler 2024 berücksichtigt rechnerisch die pauschale Netzentgeltreduzierung gemäß Modul 1 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (BNetzA-Festlegungen).

2 Zähler 2024 berücksichtigt rechnerisch Modul 2 der BNetzA-Festlegungen mit einer verpflichtenden Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 %. Seit September 2024 gibt es zwar die ersten Anbieter mit Modul-2-Tarifen, jedoch noch keinen echten Wettbewerb. Deshalb wird für das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer bisher eine rechnerische Tarifumwandlung vorgenommen.

Bild 2 zeigt die effektiven Arbeitspreise, das Strom-/Gaspreisverhältnis und seine Veränderung gegenüber dem Vormonat. Bild 3 zeigt die absoluten Energieträgerkosten im Referenzgebäude für eine Gas-Heizung und eine ab 2024 installierte Heizungs-Wärmepumpe und die Kostenvorteile. Gegenüber dem Vormonat hat sich im November 2024 Erdgas an allen Referenzorten verteuert, im Mittel um 0,27 Ct/kWh auf 8,71 Ct/kWh.

Bild 2: Effektive Arbeitspreise für Erdgas und für Wärmepumpenstrom mit oder ohne separaten Stromzähler (und eigenem WP-Stromtarif) nach Inbetriebnahmejahr sowie das sich vor Ort daraus ergebende Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) und die Veränderung des SGV gegenüber dem Vormonat; jeweils Neuverträge inklusive Boni, Stichtag: 15. November 2024.

Der „1-Zähler-Wärmepumpenstrompreis“ – ein rechnerischer Differenzstrompreis für den gemeinsamen Bezug von 9700 kWh/a für Haushalt und Wärmepumpe abzüglich der Kosten für 3500 kWh/a Strom nur für den Haushalt – ist gegenüber dem Vormonat im Mittel um 0,36 Ct/kWh auf 26,27 Ct/kWh (WP vor 2024) bzw. auf 23,82 Ct/kWh (WP ab 2024 mit Modul 1) gesunken.

Bild 3: Energiekosten und Energiedifferenzkosten für eine Gas-Heizung und eine ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Heizungs-Wärmepumpe ohne eigenen Stromzähler (Modul 1) bzw. mit separatem Stromzähler (Modul 2). Preisbasis sind am 15. November 2024 auf dem Vergleichsportal Verivox recherchierte Tarifangebote für Neuverträge.

Der effektive Arbeitspreis für 3500 kWh/a Haushaltsstrom ist um 1,09 Ct/kWh auf 26,73 Ct/kWh und beim Wärmepumpenstrom für 6200 kWh/a um 0,79 Ct/kWh auf 20,22 Ct/kWh (WP ab 2024 mit Modul 2) gestiegen. Das gemittelte SGV (für WP ab 2024 mit Modul 2) hat sich minimal auf einen Wert von 2,32 verschlechtert.

Einordnung

Die insgesamt steigende Preistendenz Mitte November 2024 kommt nach einem überraschenden Bröckeln im Oktober nicht unerwartet. Im 4. Quartal werden immer zahlreiche von den Energielieferanten nicht beeinflussbare Preisbestandteile für die nächste Gültigkeitsperiode, zumeist ein Kalenderjahr, festgelegt und müssen in die Tarife eingearbeitet werden. Gleichzeitig sind die Festlegungen für 2025 bei typischen Vertragslaufzeiten von 12 Monaten nun bereits mit 11 Monaten gewichtet.

Quellen: verivox.de, Preisblätter der Strom-Netzbetreiber, Bundesnetzagentur, eigene Berechnungen (Jochen Vorländer)

FAQ zum WP-Strom-/Gaspreis-Barometer

Warum wird für das Referenzgebäude eine Jahresarbeitszahl von nur 3,0 angenommen?

Das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer soll insbesondere Orientierung bei einer Heizungsmodernisierung geben. Deshalb wurde mit 3,0 eine Jahresarbeitszahl (JAZ) gewählt, die kosteneffizient bei typischen Voraussetzungen im Gebäudebestand mit einer der am häufigsten eingesetzten Luft/Wasser-Wärmepumpe zu erreichen ist. In jedem Einzelfall gibt es eine relativ einfach zu erreichende JAZ, eine höhere JAZ erfordert zumeist auch höhere Investitionskosten (vgl. Wie viel darf die JAZ-Optimierung einer Wärmepumpe kosten?).

Bei der Ermittlung der Energiepreise legt die JAZ nur die abgefragte Strommenge fest. Tendenziell gilt, dass der effektive Arbeitspreis bei „2 Zähler 2024 / 2023“ mit einer höheren JAZ leicht steigt, aber in einem Bereich von JAZ = 2,4…3,6 mit einer Abweichung von unter 2,5 % relativ stabil ist.

Bei „1 Zähler 2023“ variiert der effektive Arbeitspreis bei einer von 3,0 abweichenden Jahresarbeitszahl kaum, der Grundpreis ist ohnehin für den Haushaltsstrom zu entrichten. Bei „1 Zähler 2024“ sinkt der effektive Arbeitspreis bei einer höheren JAZ und steigt bei einer geringeren JAZ. In einem Bereich von JAZ = 2,4…3,6 ist die Abweichung gering. Hintergrund ist die in Modul 1 gewährte pauschale Netzentgeltreduzierung.

Sollen die Heizenergiekosten (KE) für die Wärmepumpe auf eine individuelle JAZ (und einen individuellen Nutzenergiebedarf QN) umgerechnet werden, kann näherungsweise angenommen werden:

KE,individuell = KE,Tabelle × 3,0 / JAZindividuell × QN,individuell / 18.600 kWh/a

Sind die Grundpreise und Kosten für den zweiten Stromzähler und die Ablesung berücksichtigt?

Im effektiven Arbeitspreis sind alle Grundpreise und die Kosten für den Betrieb des Stromzählers und den Messstellenbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Ausrüstung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber) berücksichtigt. Zusätzliche Kosten für einen durch den Stromkunden freiwillig beauftragten Messstellenbetreiber (dann gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht) sind nicht berücksichtigt.

Aufgrund der noch nicht vollständig in den Preisblättern der Netzbetreiber und in den Wärmepumpen-Stromtarifen berücksichtigten BNetzA-Festlegungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 2024 nach § 14a EnWG ergibt sich eine Unsicherheit von etwa 30 Euro/a, die nur im Einzelfall ausgeräumt werden kann.

Mit einer JAZ von 3,0 bei einem Nutzwärmebedarf von 18 600 kWh/a ergibt sich ein Stromverbrauch von 6200 kWh/a für den eine moderne Messeinrichtung (mME) bzw. bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein intelligentes Messsystem (iMS bzw. iMsys) vorgeschrieben ist.

Viele weitere Fragen zu Messsystemen beantwortet die Infoseite Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme der Bundesnetzagentur.

Kosten für den eventuell erforderlichen Umbau des Zählerschranks / der Energieverteilung zur Ergänzung eines separaten Stromzählers sind nicht im effektiven Arbeitspreis enthalten, da es sich hierbei um einmalig anfallende Baukosten handelt. Prinzipiell kann das Upgrade (anteilig) im Rahmen der BEG-EM-Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt werden, wenn es als „notwendige Nebenarbeit, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig ist“ eingestuft werden kann.

Beim effektiven Arbeitspreis für Erdgas sind ebenfalls alle Grundpreise sowie der Messstellenbetrieb eingerechnet.

Exkurs: Strom-/Gaspreisverhältnis

Das Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) ist eine hilfreiche Branchen-Kennzahl, die jedoch auch zu Missverständnissen führen kann. Wichtig ist in jedem Fall, dass man sie richtig ermittelt. Ungeeignet sind dafür „Rohdaten“ aus Energietarifrechnern, da der hier ausgewiesene Arbeitspreis nicht repräsentativ ist, beispielsweise durch den zusätzlichen Grundpreis und Boni oder Sowieso-Kosten bei der gemeinsamen Zählung von Haushalts- und Wärmepumpenstrom. Für ein aussagekräftiges SGV werden für beide Energieträger effektive Arbeitspreise benötigt. Am einfachsten lassen sich diese errechnen, wenn die zugehörigen Jahreskosten auf die ihnen zugrunde liegende Energiemenge bezogen werden.

Wichtig: 2,5 steht nicht für das Strom-/Gaspreisverhältnis, bei dem in einem Systemvergleich die jährlichen Kosten für Wärmepumpenstrom und Erdgas gleich groß sind. Der richtige Anwendungsfall: Für ein typisches selbstgenutztes Einfamilienhaus kann ein SGV von 2,5 signalisieren, dass die Kosten für den Wärmepumpenstrom so viel geringer sind, dass sich die höheren Investitionskosten in der Nutzungsdauer refinanzieren können.

Das SGV, bei dem die jährlichen Kosten für Wärmepumpenstrom und Erdgas gleich groß sind, ergibt sich aus dem Verhältnis Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe und dem Jahresnutzungsgrad (JNG) der Gas-Heizung. Für eine JAZ von 3,0 und einen JNG von 0,93 für eine neue Gas-Heizung (Hydraulischer Abgleich, objektspezifische Heizkurveneinstellung) ist Energiekostengleichheit bei einem SGV von 3,23 gegeben. Bei einer JAZ von 4,0 und einem JNG von 0,8 (alter Gas-Niedertemperatur-Heizkessel) beträgt das Energiekostengleichheits-SGV bereits 5,0.

Eine weitere SGV-Eigenschaft: Die absolute Differenz der Energiekosten ist auch von der Energiemenge abhängig. Bei einem Gaspreis von 8 Ct/kWh, einem SGV von 2,5, einer JAZ von 3,0 und einem JNG von 0,93 ergibt sich bei einem Nutzwärmebedarf von 10.000 kWh/a ein Kostenvorteil von 180 Euro/a. Bei einem Nutzwärmebedarf von 30.000 kWh/a wird der Kostenvorteil von 540 Euro/a den höheren Investitionsbedarf aber vermutlich eher amortisieren.

Auch das Preisniveau wirkt sich aus. Nimmt man mit den eben verwendeten Technikdaten bei 20.000 kWh/a einen Gaspreis von 8 Ct/kWh an, ergibt sich ein Kostenvorteil von 360 Euro/a. Bei einem Gaspreis von 10 Ct/kWh (Gas-Preisbremse: 12 Ct/kWh) sind es bei unverändertem SGV nun 450 Euro. Der oft zu sehende SGV-Ländervergleich berücksichtigt dies ebenso wenig wie den ländertypischen Nutzwärmebedarf pro installierter Wärmepumpe.

Für eine erste Abschätzung ist das SGV dennoch eine sehr hilfreiche Kennzahl. Einen tieferen Einblick bietet Die „Todeszone“ für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe. Für einen Gesamtkostenvergleich über einen längeren Zeitraum für eine Gas- und Wärmepumpen-Heizung sind unter anderem zu berücksichtigen:

Investitionskosten
Nutzenergiebedarf
Hilfsenergiebedarf
Wartungsaufwand
Kontrollaufwand, Schornsteinfeger
Versicherungen
Preise und Preisentwicklung der Energieträger
CO2-Bepreisung
Betrachtungszeitraum, Lebenserwartung von Technik
Jahresnutzungsgrade / Jahresarbeitszahl
Inflation / Teuerung / Eigenkapitalverzinsung / Kreditzinsen
Förderprogramme
Eigenstromnutzung

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