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Wohnungswirtschaft: BEG-Förderung vermutlich ab August möglich

Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können sich planmäßig ab Ende August im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen, informiert die Website der KfW. Für richtlinienkonforme Heizungsrenovierungen, die seit 29. Dezember 2023 beauftragt oder umgesetzt wurden, ist bis zum 30. November 2024 auch eine nachträgliche Antragstellung möglich. Um die verfügbare finanzielle Unterstützung zeitnah zu erhalten, empfiehlt es sich, vorbereitende Schritte umgehend anzustoßen.

Sebastian Stricker, Leiter Anlagen und Systemtechnik bei Remeha, sieht in dieser Etappe der Wärmewende großes Potenzial: „Die geplante BEG-Förderung für die Wohnungswirtschaft ist entscheidend, da sie finanzielle Anreize für energetische Sanierungen bietet und somit die Energieeffizienz im Gebäudesektor erheblich steigern kann. Dies unterstützt Wohnungsunternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und macht ihre Immobilien attraktiver für Mieter. Zudem leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.“

Details zu den Förderprogrammen für Wohngebäude (459) und Nichtwohngebäude (522) finden sich in den FAQ des BMWK. Förderfähig sind sowohl Ausgaben beim Heizungstausch als auch für sonstige energetische Maßnahmen. Zudem bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (359) von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit an.

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