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Technik & Regeln: Diese Dinge müssen Heizungsprofis über Ölheizsysteme wissen

Jörg Franke
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Das Ölheizungssegment unterscheidet sich deutlich von dem der Gasheizung. Es gibt keine zentralen Versorger, die sich um die Zuführung des Brennstoffes über eine Leitung kümmern. Jede einzelne Brennstoffversorgung für eine Ölheizung ist ein Unikat.

Dadurch wird dem Handwerker die technische Bewertung einer solchen Heizöllageranlage erschwert, denn bei der Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Änderung einer Ölheizungsanlage gilt es, viele bundesweite und landesspezifische Rechtsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu berücksichtigen: Anlagentechnik, Gewässerschutz, Brandschutz, Gerätesicherheit und weitere spielen hier zusammen. Hinzu kommen Weiterentwicklungen beim Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Neue technische Regeln für wassergefährdende Stoffe

Als eines der wenigen greifbaren Ergebnisse der Föderalismusreform trat das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 im März 2010 in Kraft. Im WHG wurde der erste Schritt zur Überwindung der Zersplitterung des Wasserrechts in Deutschland getan, indem wichtige Bereiche desselben ausgehend von Vorgaben der Europäischen Union einheitlich für Deutschland umgesetzt sind. Eine Konkretisierung fanden die Regelungen des WHG in der am 1. August 2017 nach immerhin sieben Jahren Verzögerung in Kraft getretenen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) überführt die alten, teilweise aus dem Jahr 1960 stammenden und außer Kraft gesetzten Technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF) in das neue Regelwerk der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Wichtigste Ergebnisse dieser Arbeit mit Blick auf die Ölheizung sind:

  • die im Februar 2015 veröffentlichte Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 791) – Heizölverbraucheranlagen – Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen
  • der im April 2017 veröffentlichte Teil 2 der TRwS 791 – Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

Mit der TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ werden die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne des WHG und der neuen AwSV bundeseinheitlich konkretisiert. Die TRwS 791 ist als eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne des WHG anzusehen. Nachfolgend einige der Neuerungen aus der TRwS 791-1 im Überblick:

  • Grundsätzlich ist die Ölleitung im Einstrang zu installieren.
  • Die zulässige hydrostatisch belastete Leitungslänge nicht selbstsichernder Ölleitungen hängt vom Leitungsdurchmesser ab.
  • Selbstsichernde Saugleitungen dürfen auch weich gelötet werden.
  • Wenn Teile der Ölleitung unterhalb des maximal möglichen Füllstandes des Öltanks verlaufen, ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern, ein sogenanntes Antiheberventil, einzubauen.
  • Keine schwimmende Entnahme bei Erdtanks.
  • Der Füllstand muss für jeden Öltank, dies gilt auch für jeden einzelnen Behälter in Batterietankanlagen, in Litern erkennbar sein. Bei Zentimeterangaben, zum Beispiel beim Peilstab eines Erdtanks, müssen Umrechnungstabellen vorhanden sein.
  • Die Mündung der Be- und Entlüftungsleitung muss beobachtbar sein und darf nicht über Dachflächen angeordnet sein.
  • Bei Ölgeräten mit einer Leistung größer 100 kW muss die Rücklaufleitung vom Brenner zum Vorfilter mit einer Leckageüberwachung abgesichert sein.
  • Einführung des Begriffs der Länge der hydrostatisch belasteten Ölleitung.

Worauf es bei der Aufstellung des Tanks ankommt

Die Abstände zwischen Öltanks und Wänden sowie untereinander werden nach folgenden Kriterien ermittelt:

Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen:

  • ein Grenzwertgeber
  • oder ein Grenzwertgeber und weitere Tanks mit Füllstandsbegrenzer

Rückhalteeinrichtung:

  • doppelwandig
  • oder integrierte Rückhalteeinrichtung
  • oder werksgefertigte nicht integrierte Rückhalteeinrichtung (z. B. für GFK-Tanks)
  • oder vor Ort gefertigte Rückhalteeinrichtung (Auffangraum)

Leck- bzw. Leckageerkennung und ggf. Alarmierung:

  • automatisches Leckanzeigegerät

Leckageerkennungssystem:

  • automatisch
  • oder mechanisch und visuell
  • oder nur visuell

Diese Regelung wendet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bei der baurechtlichen Zulassung von Heizölbatterietanksystemen bereits seit 2013 nach einer Vorabveröffentlichung durch die DWA an.

Darüber hinaus gab es in den zurückliegenden Jahren eine ganze Reihe von innovativen Neu- und Weiterentwicklungen im Bereich der Heizöllagerung – wie zum Beispiel die Grenzwertgeberketten für Batterietanksysteme, die Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung bei werksgefertigten GFK-Heizöltanks, neue Konzepte der werksgefertigten Befüll- und Lüftungsleitung als Rohr-im-Rohr-System und Filter-Entlüfter-Kombinationen mit Sicherheitsfunktion bei Abriss der Rücklaufschlauchleitung des Brenners.

Überarbeitetes Fachbuch

Das als Grundlagenwerk zur Errichtung von Ölheizungsanlagen verfasste Fachbuch „Technische Regeln Ölanlagen“ (TRÖl) wurde nach dem Inkrafttreten der AwSV überarbeitet.

Denn diese führte die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe der DWA – und damit auch die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ – explizit als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne des WHG § 62 Absatz 2 ein. Dem Redaktionskreis gehören Vertreter aller an der Ölheizung interessierten Institutionen, Hersteller und Verbände an.

Damit ist sichergestellt, dass in die redaktionelle Arbeit Experten für die jeweiligen Fachgebiete eingebunden sind, wodurch eine hohe Akzeptanz in Fachkreisen sichergestellt wird. Das Fachbuch beschreibt die Anforderungen an Planung und Installation vom Füllstutzen bis zur Abgasmündung.

Anforderungen aus der Feuerungsverordnung an die Heizöllagerung.

Kompetente Antworten auf typische Praxisfragen

Die TRÖl ermöglichen es den Fachleuten so, Ölanlagen praxisgerecht zu erstellen und zu betreiben. Der Fachhandwerker findet im Buch kompetente Antworten auf typische Fragen, zum Beispiel:

  • Wie unterscheidet sich das Einstellmaß für membrangesteuerte und kolbengesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern?
  • Was versteht man unter der hydraulisch belasteten Länge einer Ölleitung?
  • Muss nach dem Einbau einer Innenhülle in einen kellergeschweißten Stahltank das Einstellmaß des Grenzwertgebers geändert werden?
  • Wie lang darf die Füllleitung eines Heizöltanks sein und was muss ich beachten, wenn kein stetes Gefälle zum Tank hin vorliegt?
  • Ist die Umstellung einer Heizölverbraucheranlage vom Zweistrang- auf das Einstrangsystem eine wesentliche Änderung?
  • Wann muss ein Grenzwertgeber alter Bauart ausgetauscht werden?

Ob das Prinzip der doppelten Sicherheit bei der Aufstellung von Öllagerbehältern, die Montage und Verlegung von Ölleitungen im Gebäude, die Klassifizierung von Ölgeräten nach der Abgasabführung und Verbrennungsluftzuführung oder die Anforderungen an eine Abgasanlage unter dem Aspekt des Brandschutzes – auf die vielfältigsten Fragestellungen geben die TRÖI eine Antwort.

Einstellhöhen mechanischer Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern.

Alle 16 Feuerungsverordnungen der Länder werden in tabellarischer und grafischer Form übersichtlich in den Anhängen der TRÖl dargestellt. Hinzu kommen detaillierte Anleitungen zur Prüfung von Ölleitungen inklusive der nötigen Formulare zur Dokumentation.

Dieser Artikel von Jörg Franke ist zuerst erschienen in SBZ/06-2018, bearbeitet von haustec.de. Jörg Franke ist Projektingenieur beim IWO und Sachverständiger nach AwSV für Heizölverbraucheranlagen.

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