VdS: Neues beim staatlich geförderten Einbruchschutz
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert seit Jahren das Installieren einbruchhemmender Produkte. Eigentümer wie Mieter erhalten aktuell Zuschüsse von bis zu 20 % ihrer Kosten. Neu ist jetzt neben einer Erweiterung der Mindestanforderungen an die zu verbauende Technik auch ein Ergänzungsblatt über „die fachgerechte Durchführung der Handwerksleistungen“ – also den Einbau durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, wie z.B. alle VdS-anerkannten Errichter. Die Beauftragung von Experten für diese wichtigen Arbeiten fordert auch die Polizei, schließlich kennen Einbrecher die typischen Eigenbaufehler meist genau.
Die Änderungen zum 01.04.2019 im Detail:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
- Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.
Das KfW-Merkblatt zum Download: