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VdS: Neues beim staatlich geförderten Einbruchschutz

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert seit Jahren das Installieren einbruchhemmender Produkte. Eigentümer wie Mieter erhalten aktuell Zuschüsse von bis zu 20 % ihrer Kosten. Neu ist jetzt neben einer Erweiterung der Mindestanforderungen an die zu verbauende Technik auch ein Ergänzungsblatt über „die fachgerechte Durchführung der Handwerksleistungen“ – also den Einbau durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, wie z.B. alle VdS-anerkannten Errichter. Die Beauftragung von Experten für diese wichtigen Arbeiten fordert auch die Polizei, schließlich kennen Einbrecher die typischen Eigenbaufehler meist genau.

Die Änderungen zum 01.04.2019 im Detail:

  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
  • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
  • Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

Das KfW-Merkblatt zum Download:

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