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KfW erhöht Zuschüsse im Einbruchschutz

Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10% gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.

Private Hauseigentümer und vor allem auch Mieter sollen durch die höheren Zuschüsse angespornt werden, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen.

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 EUR. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von max. 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert.

Bei der Antragsstellung ist zukünftig eine Sperrfrist zu beachten, um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele Bauherren zu ermöglichen: Daher können bereits einmal geförderte Investoren erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen.

 

 

               

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