Sto: Brandwände im Holzbau gesetzeskonform dämmen
Beim Dämmen von Holzbauten gilt es, vor allem den Brandschutz im Auge zu behalten. § 30 der Musterbauordnung (MBO) legt fest: „Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein.“
Solche Wände sind unter anderem dann gefordert, wenn der Grenzabstand von 2,50 Meter zwischen Haus und Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird. Dies trifft nicht nur auf Doppelhaushälften und Reihenhäuser zu. Für derartige Brandwände im Holzbau steht ein bauaufsichtlich zugelassenes Fassadendämmsystem zur Verfügung: das rein mineralische StoTherm Mineral L von Sto.
Für Alt- und Neubauten bis Gebäudeklasse 4
Alle Komponenten sind nichtbrennbar; zudem ist es als einziges bauaufsichtlich zugelassenes System (AbZ Z-33.47-811) als komplett nichtbrennbar (A2-s1, d0) eingestuft.
Das für Alt- und Neubauten bis zur Gebäudeklasse 4 geeignete Fassadendämmsystem bietet einen hohen Feuerwiderstand (REI 90 [A] im geprüften Wandaufbau nach DIN EN 13501-2 [P-SAC02/III-761Ä]) und schützt die Unterkonstruktion vor der Brandlast (Kapselklasse K260 nach DIN EN 13501-2 [P-SAC02/III-842]).
Es basiert auf dem Dämmstoff Steinwolle-Lamelle (bis 200 mm), der für gute Wärme- (λD 0,040 W/mK) und Schallschutzwerte sorgt. Den Abschluss des Systems bilden mineralische Oberputze. Es ist je nach Systemaufbau mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet (RAL UZ 140, Nr. 24769).