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Neues Faktenblatt: PV auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden

Ein riesiges Potenzial bieten die deutschlandweit über drei Millionen Mehrparteienhäuser und eine Vielzahl von Gewerbegebäuden. Welche Möglichkeiten und Betreibermodelle es für diese Objekte gibt, darüber informiert jetzt ein neues Faktenblatt des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg. Das Netzwerk wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und dem Solar Cluster Baden-Württemberg koordiniert. Komplexe rechtliche Vorgaben hielten Vermieterinnen und Vermieter bislang häufig davon ab, eine Anlage auf einem Mehrparteienhaus oder einem Gebäude mit mehreren Büros zu installieren. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 inzwischen einfacher. Damit ist die Umsetzung von Mieterstrommodellen unkomplizierter und es kommt ein neues Betreibermodell hinzu: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Was sich für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden rechtlich geändert hat, welche steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu beachten sind und welche Betriebskonzepte für die jeweiligen Zielgruppen möglich sind, zeigt das 16-seitige Faktenblatt „Gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrparteiengebäuden“. Das Dokument ist ab sofort kostenfrei online verfügbar.

Zum neuen Faktenblatt: www.photovoltaik-bw.de/themen/photovoltaik-auf-mehrparteienhaeusern

Die Flächen für Photovoltaik auf Dächern von Mehrparteienhäusern und gemeinschaftlich genutzten Gewerbegebäuden bleiben häufig ungenutzt. Oft zögern die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die Betreibenden, eine Photovoltaikanlage zu installieren, weil ihnen die rechtliche Lage zu kompliziert erscheint. Das Faktenblatt führt gut verständlich durch die unterschiedlichen Verordnungen. Es zeigt gleichzeitig Möglichkeiten auf, wie aus Mehrparteien- und Gewerbegebäuden attraktive Photovoltaikstandorte werden. Dabei wird deutlich, dass die Konzepte passend zugeschnitten sein müssen: Solche, die sinnvoll für Gebäude mit wenigen Parteien sind, eignen sich nicht unbedingt für Objekte mit zahlreichen Stromverbrauchenden.

Fünf Fälle, fünf Konzepte

Das Faktenblatt informiert über mögliche Mess- und Betriebskonzepte in fünf Fällen:

  • vermietete Einfamilienhäuser
  • Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus
  • kleine Mehrfamilienhäuser mit drei bis 15 Parteien
  • große Mehrfamilienhäuser mit über 15 Parteien
  • Gewerbegebäude.

Es werden die gesetzlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet, die es für das jeweilige Gebäude zu beachten gilt. Details zu den einzelnen Konzepten finden Interessierte im Faktenblatt.

Beispiel Einfamilienhaus

Für ein vermietetes Einfamilienhaus etwa ist die Sache recht einfach. Bevor Eigentümerinnen oder Eigentümer eine Photovoltaikanlage errichten, sollten sie sich überlegen, wofür der Strom verwendet werden soll. Investieren sie in die Anlage, können sie zwischen vier Betreibermodellen wählen: lediglich den Photovoltaikstrom an die Mietpartei verkaufen, die Anlage vermieten, die Anlage vermieten und dabei selbst Anlagenbetreiber bleiben oder das Haus mit der „Nebenleistung Strom“ vermieten. Mit der letzten Option wird die Vermieterin oder der Vermieter Vollversorger der Mietenden, aber kein Stromlieferant. Investiert die Mieterschaft selbst in die Anlage, benötigen die Parteien nur einen Pachtvertrag für die Nutzung des Daches.

Beispiel Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien

Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien können die Bewohnerinnen und Bewohner den Strom vom Dach mittels eines Summenzählermodells nutzen, entweder alle oder nur ein Teil der Mietenden. In großen Häusern wird hierfür oft ein externer Dienstleister in Anspruch genommen. In der Regel bietet er ein Vollversorgungs-Stromlieferungsmodell an. Er kann aber auch nur als Investor oder Anlagenbetreiber agieren. In manchen Fällen wird lediglich die Mess- und Abrechnungstechnik an eine externe Firma übergeben.

Neu: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Mit diesem Modell kann Photovoltaikstrom innerhalb eines Gebäudes jetzt unbürokratischer geliefert werden: In Mehrfamilienhäusern erhalten die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner den Solarstrom direkt vom Dach. Er wird den Nutzerinnen und Nutzern anteilig zugerechnet und von ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Im Gegensatz dazu wird beim Mieterstrom der Strom an die Mieterinnen und Mieter verkauft.

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