EEG-Novelle: Ertragssteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp in Aussicht
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf der EEG-Novelle gib es keine definierte Personenidentität zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ihren Eigentümern. Damit wird eine WEG-Hausgemeinschaft wie ein Stromanbieter behandelt, was umfangreiche Melde- und Steuerpflichten zur Folge hat und verhindert, dass dem Klimaschutz zuträgliche Photovoltaikanlagen installiert und genutzt werden.
Ende Oktober 2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen eine Vereinfachungsregelung veröffentlicht, nach der auf Antrag beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kWp davon ausgegangen wird, dass diese Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und damit eine ertragssteuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ vorliegt. Dass das Ministerium nun die Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp in Aussicht stellt, ist ein erster Lichtblick für Wohnungseigentümergemeinschaften. „Das ist ein wichtiger und erfolgreicher Vorstoß“, konstatiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung nunmehr Wohnungseigentümergemeinschaften stärker in den Fokus rückt“, so Kaßler weiter. Er betont jedoch: „Die Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp allein ist dabei nicht ausreichend. Die geplante Schwellen-Regelung wird nicht den erhofften Durchbruch erzielen. Eigentümer, die in kleineren WEG wohnen und daher mit den freigestellten kWp auskommen könnten, sind im Vorteil gegenüber denjenigen in größeren WEG, die allein aufgrund des durch die Größe bedingten höheren Eigenbedarfs, den Richtwert von 30 kWp überschreiten.“
Weitere Steuervereinfachungen nötig
Vielfach investieren Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in eine Photovoltaikanlage, wenn einzelne Eigentümer ihre Wohnung nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Damit verbleibt der produzierte Strom nicht mehr nur innerhalb der Gemeinschaft. Die Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Strombezieher entfällt. Die WEG wird zur Unternehmerin mit allen Pflichten und Risiken und ist umsatzsteuerpflichtig. „Hier gilt es weitere Vereinfachungen in der Steuergesetzgebung herbeizuführen, damit alle Gemeinschaften und Mieter von preiswerter Sonnenenergie profitieren. Angesichts weiter steigender Energiepreise führt daran kein Weg vorbei“, so VDIV-Geschäftsführer Kaßler abschließend.
Einig sind sich Bundesministerium und Verband darin, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden eine wirksame Klimaschutzmaßnahme ist und dazu beitragen kann, den Anstieg der Energiekosten für Privathaushalte zu senken. Auch darüber, dass bestehende bürokratische Hürden schnellstmöglich abgebaut werden sollen, herrscht grundsätzlich Konsens.