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Was hat die 1.BImSchV bis jetzt gebracht?

Dittmar Koop

Die 1. Bundesimmissionschutzverordnung (1. BImSchV) ist – wenn nicht wie bei den Schornsteinfegern in der Alltagspraxis präsent – in den vergangenen Jahren etwas in Vergessenheit geraten. Sie gewinnt immer dann wieder größere Aufmerksamkeit, wenn z. B. Übergangsfristen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen fällig werden, so wie aktuell die 1. Stufe verschärfter Abgas-Grenzwerte, die seit 1. 1. 2025 gilt. Wenn die 1. BImSchV sich also einmal wieder ins Rampenlicht rückt, dann ist das ein willkommener Anlass zu schauen, wie es mir ihr weitergehen könnte. Passend dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) im vergangenen Jahr eine „Evaluierung der 1. BImSchV von 2010“ vorgelegt.

Das UBA ist eine wissenschaftliche Behörde, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berät. Im Rahmen des sogenannten Ressortforschungsplans (REFOPLAN) werden vom UBA Forschungsvorhaben vergeben und begleitet, die der Erfüllung der Ressortaufgaben des BMUV dienen. Insofern werden dann auch die Endberichte auf der Seite des UBA veröffentlicht. Mit der Ausführung der Evaluation der 1. BImSchV hat das UBA im konkreten Fall das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) aus Leipzig beauftragt, ein renommiertes Institut im Bereich Bioenergie. Damit geht die Sache dann schief - und auch wieder nicht.

Eine Evaluation, die keine ist

Denn wenn man den 185 Seiten umfassenden Endbericht durchgeht, dann stellt man fest, dass es sich hier nicht um eine „Evaluierung“ der 1. BImSchV im Sinne von „Vorher-Nachher“ auf die komplette Verordnung bezogen handelt, sondern um eine selektive technische Bestandsaufnahme, was im Segment Stückholz-Kleinanlagen (Öfen) möglich ist. Auch geht es darum, wie sich die Praxis aktuell gestaltet und wie daraus Verbesserungsvorschläge für eine zukünftige Novelle der 1. BImSchV abgeleitet werden können.

Die 1. BImSchV allerdings umfasst auch andere Anlagentypen, auch bezogen auf die Leistungsgröße (kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Eine Evaluation hätte Zahlen – technikübergreifend – liefern müssen, was sich emissionstechnisch mit der Novelle der 1. BImSchV seit 2010 getan hat. Das tut dieser Bericht nicht, sondern er beschränkt sich auf den Bereich Kleinfeuerungsanlagen Stückholz und das Thema Feinstaub. 

So steht also in der Evaluierung, was der Stand der Technik heute im Bereich Holzöfen ist und was bereits möglich wäre. Weil das in eine nächste Novelle der 1. BImSchV einfließen könnte, lohnt es sich, darauf einen Blick zu werfen. Wir haben das UBA selbst, das DBFZ, den Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) sowie den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und auch das BMUV zu ausgewählten Punkten befragt.

Was ist die „beReal-Prüfung“ für Kaminöfen?

In dem Bericht wird eine „beReal-Prüfung“ für Kaminöfen vorgeschlagen. Wir haben das UBA und das DBFZ konkret gefragt, was darunter zu verstehen ist und warum man eine Notwendigkeit sieht. 

Bei der „beReal-Prüfung“ soll es sich um eine „realitätsnähere“ Prüfung für Einzelraumfeuerungsanlagen handeln, als dies derzeitig der Fall ist: „Bei der bisherigen Typprüfung wird die Feuerstätte unter Nennlast auf dem Prüfstand geprüft. Es erfolgen drei Abbrände bei Nennlast. Bei der „beReal- Prüfung“ erfolgt die Prüfung mit dem Anzünden über ein wiederkehrendes Nachlegen (drei Abbrände bei Nennlast) und zwei anschließende Abbrände bei Teillast. Die Prüfung ist demzufolge umfangreicher, da die Anzündphase und Teillast mitberücksichtigt wird. Alle Abbrände müssen aufeinanderfolgend sein. Eine Auswahl „bester“ Abbrände ist nicht zulässig“, schreibt das UBA.

Das DBFZ antwortet, dass es sich bei beReal um eine Anpassung der Typenprüfung handelt, die einmalig für neu auf den Markt zu bringende Modelle vorgeschrieben sein soll. „Das heißt, es fallen keine direkten Kosten für die Anlagenbetreibenden an, sondern nur ggf. indirekt höhere Kosten bei der Anschaffung derart geprüfter Geräte“, so das DBFZ.

Kommt der „Ofenführerschein“?

Zurecht nimmt das Betreiberverhalten von Ofenbesitzern einen großen Raum im Bericht ein. Denn falsches Betreiberverhalten wirkt sich mitunter stark auf die Emissionen von Öfen aus. Zwar werden perspektivisch technische Weiterentwicklungen auch in diesem Zusammenhang angesprochen, wozu die Steuerungs-/Regelungs- und Sensortechnik zählen, die Fehler in der Bedienung eines Ofens bis zu einem gewissen Grad ausbügeln können. Aber der Bericht bringt einen „Ofenführerschein“ ins Gespräch. Das UBA betrachtet diesen als ein wirksames Instrument, „um den Benutzereinfluss im Bereich der Kleinfeuerungsanlagen“ erheblich zu reduzieren: „Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen, die nicht automatisch, sondern manuell betrieben werden, hängen sehr stark von der Handhabung ab, z. B. der richtigen Schichtung des Holzes, der Einstellung der Luftzufuhr und dem Zeitpunkt, wann Brennstoff nachgelegt wird. Auch Art und Qualität des Brennstoffes sind wichtige Faktoren für die Schadstoffbildung“, schreibt das UBA.

Das Bundesamt betont, dass es nicht geplant sei, den Ofenführerschein als Voraussetzung für das Betreiben eines Ofens verpflichtend vorzuschreiben. Das Schulungsmaterial solle außerdem frei und kostenlos verfügbar sein. „Ein Kaminofenführerschein muss alltägliche bekannte Bedienfehler, wie zu hohe oder zu geringe Holzauflagemengen berücksichtigen und Nichtfachpersonen durch einfache Beschreibungen die Kenntnisse zur emissionsärmeren Holzverbrennung verständlich vermitteln“, skizziert das DBFZ, worum es gehen würde. Das Institut wurde kürzlich vom UBA zum Thema beauftragt. Die Ergebnisse werden dann durch das UBA veröffentlicht.

ALT-Text: "Fachhandwerker montiert eine Heizungsleitung durch eine Wand in einem Rohbau mit sichtbaren Holzbalken im Bereich der Gebäudetechnik.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass Feuerungen in der Praxis immer als Gesamtsystem betrachtet werden müssen, also Typenprüfungen von Feuerungsanlagen allein die Praxis nicht widerspiegeln können.

Möglichkeiten, die Feuerstättenschau auszubauen

Der Bericht schlägt auch vor, Ergänzung zu den Typprüfungen vorzunehmen, dass über regelmäßige Prüfungen z. B. im Rahmen der Feuerstättenschau nachgedacht werden sollte. Aus Sicht des DBFZ bietet sich an:

  • eine Leckageprüfung, 
  • eine Prüfung der Funktion von Regelungs- und Steuerungselementen  
  • eine Prüfungder Betriebsfähigkeit von Emissionsminderungseinrichtungen.

Was das konkret für die Feuerstättenschau bedeuten würde (z. B. zeitlicher Umfang), wenn diese Punkte in sie aufgenommen würden, umschreibt das DBFZ auf Nachfrage so: „Die sogenannte Feuerstättenschau würde damit eher eine Anlagenüberprüfung gleichen und defekte Bauteile bzw. Mängel der Anlagen mit Auswirkungen auf die Emissionen im Praxisbetrieb könnten schneller erkannt und behoben werden. Der zeitliche Umfang würde sich vermutlich erhöhen, jedoch wiegen die Emissionsminderungseffekte den zeitlichen Aufwand vermutlich auf. Hinsichtlich der zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen ist das Schornsteinfegerhandwerk zu befragen.“

Was sind Partikelzählverfahren?

Eine weitere Empfehlung des DBFZ ist die Einführung von Partikelzählverfahren in der Messtechnik. Diese Messverfahren befinden sich in der wissenschaftlichen und auch anwendungstechnischen Diskussion, stehen aber für einzelne Anwendungen wie dem Blauen Engel für Kaminöfen bereits zur Verfügung und werden dort angewendet. 

Auf Nachfrage begründet das DBFZ gegenüber haustec.de seine Überlegungen so: „Insgesamt sind Prüfstandmessungen zu Staubemissionen generell wenig aussagefähig für den Praxisbetrieb. Auch die gravimetrischen Staubmessverfahren durch das Schornsteinfegerhandwerk mit zugelassenen Staubmessgeräten sind mit hohen Unsicherheiten behaftet.“ 

Es stelle vielmehr durch die Umstellung in Aussicht, dass eine Überführung der Emissionsmessungen am Prüfstand und im Feld mit marktverfügbaren Anzahlmessgeräten aus anderen Anwendungsbereichen mittelfristig den Aufwand reduzieren und die Zuverlässigkeit erhöhen würden. „Zudem können die zukünftig erwarteten höheren Emissionsanforderungen an Holzfeuerstätten vor allem unter Praxisbedingungen verlässlicher erfasst werden, was mit gravimetrischen Messverfahren aufgrund der größeren Messunsicherheiten nicht möglich ist“, führt das Institut weiter aus. 

Die Feuerungshersteller könnten die Messtechnik ebenso für die Anlagenentwicklung nutzen, da kontinuierliche Messungen online möglich wären, die mit gravimetrischen Messungen bisher nicht möglich waren. So sei aus den Online-Messungen zur Partikelanzahl eine tiefergehende Analyse der Verbrennungsprozesse mit emissionsreichen Verbrennungsphasen realisierbar, so das DBFZ.

Reaktionen der Branchenverbände

Markt und Verbände sind bereits in die Überlegungen involviert. Sie sehen die Vorschläge teilweise anders bzw. kritisch. Der HKI bemängelt bspw., dass mit der Einführung eines BeReal-Prüfverfahrens das Problem "Prüfstand vs. Praxisemissionen" nicht gelöst werde. Es gebe zu viele Einflussparameter, die dazu führten, dass die Emissionen in der Praxis von der Typprüfung in der Praxis abweichen. Dazu zählen u. a. das Schornsteinsystem, das Zusammenspiel zwischen Feuerstätte und Schornstein, der Zusammenhang zwischen Außentemperatur und tatsächlichem Förderdruck im Schornstein, die Witterung, die Qualität des Brennstoffs und am Ende auch der Betreiber selbst. „Wie sich die Feuerung in der Praxis später verhält, kann auch mit dem BeReal-Prüfverfahren nicht bewertet werden“, resümiert der HKI und mahnt außerdem die eindeutige Reproduzierbarkeit der Typprüfung an, sollte es z. B. einmal vor Gericht gehen.

Der ZIV antwortet, dass der zeitliche Umfang bei der vorgeschlagenen Feuerstättenschau sicherlich größer werden würde, aber erst einmal konkretisiert werden müsste, was dies in der Praxis vor Ort bedeuten würde. Auch zu den Vorschlägen zum Partikelzählverfahren verhält sich der Schornsteinfegerverband noch zurückhaltend: „Wir als ZIV können das Partikelzählverfahren noch nicht beurteilen, da unsere Messungen mit Messgeräten für Messungen nach 1. BImSchV und entsprechend den Anforderungen der VDI 4206 eignungsgeprüfte Messverfahren sind, die auf einem gravimetrischen Verfahren beruhen“, gibt der Verband auf Nachfrage Auskunft. Der Idee eines Ofenführerscheins steht der Schornsteinfeger-Verband grundsätzlich positiv gegenüber.

Der HKI begrüßt das Thema Steuerungs- und Regelungstechnik grundsätzlich als richtig. Sie könne den Betreiber unterstützen und hohe Emissionen ließen sich im Praxisbetrieb vermeiden. Wesentlich sei aber, dass die Steuerungs- und Regelungstechnik auch entsprechend geprüft sein müsse und zwar mit dem individuellen Gerät. Der Verband folgert: „Das heißt, eine Steuerungs- und Regelungstechnik für eine Produktvielfalt kann es nicht geben bzw. es muss eine individuelle Anpassung der Software an die jeweilige Feuerstätte erfolgen.“ Im Normenausschuss FNH, dessen Träger der HKI ist, haben der Verband daher eine Normenreihe mit 4 Teilen – DIN/TS 18843-1 bis -4 – erarbeitet, die eine Bewertung der Steuerungs- und Regelungstechnik ermöglicht. „Ohne eine solche Bewertung kann die Steuerungs- und Regelungstechnik nutzlos oder sogar ungünstig für die Emissionen sein“, resultiert der HKI.

Ein Resümee zur Evaluation

Wenn man weiß, dass das UBA dem Heizen mit Holz bekanntlich sehr kritisch gegenübersteht und es am liebsten abschaffen möchte, dann war man schon gespannt, zu welchem Ergebnis der Teil der Evaluation gekommen wäre, der sich mit Kaminöfen befasst. Z. B. lehnt das UBA Förderanreize für Biomassefeuerungen ab und würde vorhandene gerne beendet sehen, um die dort frei gesetzten Gelder in die Förderung von Wärmepumpen zu stecken. Das hat es u. a. in seinem „4-Punkte-Plan zum Schutz von Gesundheit und Klima“ seinerzeit recht deutlich formuliert. Dass sich dann der Bericht eben nicht als das entpuppt, was man eigentlich unter einer umfassenden Evaluation der 1. BImSchV erwartet hatte, steht auf einem anderen Blatt. Dass das untersuchte Teilgebiet dann aber fundiert und sachlich bleibt, ist auch ein Verdienst des DBFZ.

Wenn man schon von einer „Evaluation“ sprechen möchte, dann kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der 1. BImSchV von Holzkaminöfen technisch erfüllt werden, natürlich gibt es immer Ausnahmen. Aber sie werden meist auch nicht übererfüllt, weil der Markt dies nicht verlangt. In der Praxis wäre heute schon mehr möglich, aber es fehlen Anreize, das zum Technikstand zu machen. Da Förderanreize nicht in Aussicht stehen, würde das breit am Markt durchzusetzen wohl auf Ordnungspolitik hinauslaufen. 

Die Einführung eines BeReal-Verfahrens in der Typprüfung könnte dazu dienen, die Zulassung für Wackelkandidaten schwerer zu machen. Aber unterm Strich würde auch das nichts an der maßgebenden Unbekannten ändern, und die ist das Benutzerverhalten. Betreiber aufzuklären ist sicher ein guter Weg und es gibt in dieser Hinsicht diverse Initiativen, die heute schon genutzt werden können (s. unten). Ob die Bezeichnung „Führerschein“ psychologisch glücklich ist, sei dahingestellt. Die meisten Menschen verbinden mit diesem Wort jedenfalls eine Prüfung (durch die man auch durchfallen kann). Wenn eine in der Sache gut gemeinte und sinnvolle Zielsetzung über ein ggf. falsches Wording sich selbst unnötige Akzeptanzhürden aufbaut, sollte man über die Bezeichnung im Vorfeld ihrer Einführung nochmal nachdenken.

Und das BMUV selbst? Eine „Evaluation“ ist ja auch immer gedacht, um aus den Erkenntnissen eine Weiterentwicklung voranzutreiben, z. B. bei der 1. BImSchV. Das BMUV hält sich bisher vage: „Die Erkenntnisse des Projektes werden in eine zukünftige Novellierung der 1. BImSchV einfließen. Eine abschließende Prüfung und ggf. Ableitung von Maßnahmen ist noch nicht erfolgt“, gibt das Ministerium auf Anfrage Auskunft – das selbst in absehbarer Zeit neu geordnet werden wird: Auch angesichts der anstehenden Neuwahlen und der daraus resultierenden neuen Koalition wird man sehen, was dann noch aufgegriffen wird.

Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Link zum Evaluationsbericht 1. BImSchV:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-1-bimschv-…

Was seit 1. 1. 2025 gilt

Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen laut 1. BImSchV seit 1. 1. 2025 nur dann weiter genutzt werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Nach den Erhebungen des Zentralinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) aus dem Jahr 2022 betrifft das etwa 1,7 Mio. Feuerstätten in Deutschland. Hinzu kommen etwa 1 Mio. Anlagen, bei denen das Austausch- bzw. Nachrüstdatum bereits abgelaufen ist. Das heißt noch lange nicht, dass diese jetzt unweigerlich stillgelegt werden müssten. Der Gesetzgeber räumt z. B. die Möglichkeit ein, Staubfilter nachzurüsten. Diese sind am Markt etabliert. Die gängigsten basieren auf dem elektrostatischen Prinzip der Feinstaubpartikelabscheidung. Dennoch ist die Grenzwertverschärfung ein Thema, das viele Kaminofenbesitzer zwangsläufig jetzt umtreibt und damit ggf. auch die verbundenen Gewerke, in erster Linie Heizungsbauer und Schornsteinfeger.

Tipps zum richtigen Umgang mit Holzöfen

Der HKI unterstützt auch die Beratung der Betreiber zum richtigen Heizen, sei es durch den Schornsteinfeger, den Hersteller, über die Seite „Heizen mit Holz – so geht’s richtig!“. Des Weiteren hat der Verband bereits vor Jahren den Ratgeber-Ofen, einen Ratgeber rund um feste Brennstoffe und Feuerstätten, unter www.ratgeber-ofen.de eingerichtet, damit Endkunden sich informieren können. 

Der ZIV hat nach eigenen Angaben in den letzten Jahren über die Schornsteinfeger im großen Umfang Broschüren zum richtigen Heizen an die Betreiber verteilt, z. B. von der FNR, dem TFZ Straubing und dem LfU Bayern. Der Verband weist auch auf seine Homepage hin, auf der er für Betreiber Unterlagen zum Thema zusammengestellt hat.

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