Weiches Wasser für Trinkwasserhygiene und Anlagenschutz
Mehrheitlich strömt Wasser im mittleren bis hohen Härtebereich durch die Leitungen bundesdeutscher Haushalte. Mineralstoffe wie Kalzium und Magnesium sind ein natürlicher Bestandteil des Wassers, für die Verwendung in Trinkwasserinstallationen ist eine zu hohe Konzentration an Härtebildnern jedoch unerwünscht.
Kalk in Trinkwasserinstallationen ist bis zu dem Grad vertretbar, solange er im Anlagensystem keine nennenswerten Ablagerungen bildet. Kalkablagerungen behindern nicht nur den Durchfluss in Trinkwasserleitungen, sondern beeinträchtigen auch die Trinkwasserhygiene.
Auf Wärmetauscheroberflächen verschlechtert Kalk als sogenannter Kesselstein den Wärmeübergang und erhöht damit den Energieaufwand. In Geräten und Armaturen führt Kalk zu Funktionsstörungen.
Sobald anhand des Härtebereichs, siehe Tabelle DIN 1988-200, Kalkausfällungen zu erwarten sind, sollten sowohl zum Schutz der Installation als auch für die Trinkwasserhygiene Maßnahmen zur Trinkwassernachbehandlung eingeplant werden.
Kalk fällt dort aus, wo kaltes Trinkwasser erwärmt wird
Bei den Grundsatzfragen zum Einsatz von Geräten zur Trinkwassernachbehandlung steht der SHK-Fachmann häufig vor der Frage, ob nur das zur Erwärmung vorgesehene Trinkwasser oder auch die Behandlung von Trinkwasser kalt mit einbezogen werden soll.
Eine Wasserenthärtung für die gesamte Installation bedeutet, dass der Einbauort der Enthärtungsanlage direkt nach dem Trinkwasserfilter liegt. Die DIN 1988-200 empfiehlt in Tabelle 6 oberhalb eines Härtegrades von 2,5 mol/m³ ( 14 °dH) auch für Trinkwasser kalt die Härtestabilisierung oder Enthärtung.
Dies aus dem Grund, um Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Dampfgarer oder Wasserkocher vor teuren Schäden durch Verkalkung zu schützen. Weil kalkempfindliche Geräte in den meisten Fällen mit kaltem Trinkwasser betrieben oder befüllt werden, folgt daraus, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Steinbildung für kaltes Trinkwasser sowohl sinnvoll als auch erlaubt sind.
Kalkbeläge auch bei glatten Rohrinnenwandungen
Das Thema Wasserenthärtung war lange Zeit durch Katastrophenbilder von verkalkten Stahlrohren und Begriffen wie „Rohrinfarkt“ geprägt.
Auch wenn qualitativ hochwertige Rohrleitungsmaterialien längst das verzinkte Stahlrohr verdrängt haben, sollte auch bei der Verwendung von Rohren mit glatter Innenwandung – denn auch eine scheinbar glatte Innenwandung weist immer eine gewisse Oberflächenrauigkeit auf – nicht auf Maßnahmen zum Kalkschutz verzichtet werden.
Erfahrungsgemäß lagert sich Kalk an den Rohrwandungen in dünnen Schichten an, die dann nach Erreichen einer bestimmten Schichtdicke aufgrund von Längenausdehnung des Rohres oder infolge von Druckschwankungen abplatzen und an bestimmten Stellen (z. B. bei Umlenkungen oder in Armaturen) den Durchgang verstopfen können.
Hygienische Anforderungen und Schutz der Installation
Mit den verschärften Anforderungen an die hygienische Qualität des Trinkwassers gewinnt der Schutz vor Kalkausfällungen auch für die Trinkwasserhygiene an Bedeutung.
Kalkablagerungen im Leitungssystem bieten mit ihrer mikroskopisch unebenen und oftmals zerklüfteten Oberflächenstruktur Raum für die Ansiedlung von Keimen, wie beispielsweise Legionellen, die sich dort nahezu ungestört vermehren können.
Die Vermeidung von Kalkablagerungen entzieht diesen die Grundlage zur Vermehrung. Darüber hinaus sichert der Schutz vor Kalk die Langlebigkeit der Trinkwasserinstallation und vermeidet unnötigen Energieverbrauch in der Warmwasserbereitung.
Weiches Wasser als Komfortmerkmal
Nahezu jeder Betreiber einer Trinkwasseranlage wünscht sich aus Komfortgründen das Erlebnis weichen Wassers. Es ist daher empfehlenswert, den Kunden dahingehend aufzuklären, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Bei dieser Entscheidungsfindung muss dem Berater bewusst sein, dass es sichtbaren und unsichtbaren Kalk gibt.
Das heißt, es gilt nicht nur Armaturen, Sanitärobjekte, Küchengeräte und -spülen sowie Warmwasserspeicher und Rohrleitungen gemäß Norm frei von Kalkablagerungen zu halten, sondern dahingehend zu informieren, dass auch spürbar weiches Wasser aus den Brauseköpfen kommt. Beides zusammen führt erst zu einer runden Lösung.
Fazit
Normen legen die „Spielregeln“ im Markt fest, sie sind gemäß der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) jedoch als unterste Messlatte (Mindestanforderung) zu verstehen, das heißt bessere Lösungen sind jederzeit umsetzbar.
Wenn andererseits eine Unterschreitung der a. a. R. d. T. jedoch zu einer Gesundheitsgefährdung führt, dann kann der Fachmann schnell dem Vorwurf des Straftatbestandes ausgesetzt sein.
Hinzu kommt, dass der Auftraggeber (Kunde bzw. Verbraucher) immer das Maß aller Dinge ist. Seine Erwartungen an die Ausführung durch einen Fachplaner bzw. einen Fachhandwerker sind vielschichtig. Der Auftraggeber möchte, dass der Wert seiner Immobilie – hier konkret die Trinkwasserinstallation –, aber auch seiner Haushaltsgeräte erhalten wird.
Dazu kommt, dass er immer höhere Ansprüche an seine Lebensqualität stellt. Der Fachplaner bzw. Fachhandwerker muss einen ganzheitlichen Blick auf die Wünsche seines Auftraggebers legen. Insbesondere muss er dabei auf die Lebensqualität und den Werterhalt des gesamten Eigentums achten.
Daraus folgt, dass es nur Sinn ergibt und konform zu den a. a. R. d. T. ist, eine Enthärtungsanlage direkt nach dem Wasserzähler einzubauen und das gesamte Trinkwasser in der Hausinstallation zu enthärten.
Dieser Artikel von Christian Zehetgruber ist zuerst erschienen in SBZ Ausgabe: 06-2018.