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Legionellen beim Nachbarn: Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Der Befall der Wasserleitungen einer Immobilie durch Legionellen ist stets sehr ernst zu nehmen, denn dadurch können gefährliche Krankheiten entste­hen. Allerdings führt das Auftreten dieser Bakterien nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht automatisch zur Mietminde­rung.

Alt-Text: „Illustration eines Mannes, der auf ein Schild über Legionellen und Mietminderung zeigt, während eine geisterhafte Figur aus einem Wasserhahn erscheint. Darstellung der Risiken durch Legionellen in Wassersystemen und deren Auswirkungen auf Immobilienbewertungen.

Der Fall: In zwei Wohnungen eines Mietshauses wurden Legionellen festgestellt – und zwar in einer Konzentration von über 100 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 Milliliter. Vom amtli­chen Grenzwert 1.000 KbE war das noch weit entfernt, trotzdem machten die Bewohner einer nicht von den Untersu­chungen betroffenen Nachbarwohnung eine 25-prozentige Mietminderung geltend. Die Vermieterin weigerte sich, dem zu entsprechen.

Das Urteil: Das Amtsgericht sah keine Veranlassung, den Mietern die Minderung zuzugestehen. Weder sei ihre Wohnung nachweis­lich betroffen, noch könne man bei einer solch starken Unter­schreitung des Grenzwerts überhaupt daran denken, dies zu gewähren.

(Amtsgericht Langen, Aktenzeichen 55 C 72/23)

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