5 Fehler beim Schallschutz: Baukörper konsequent entkoppeln
Maren F. (50, Name geändert) wird vermutlich gegen den Verkäufer ihres Bungalows, eine Baugesellschaft, klagen. Dabei war alles anfangs schön: Die Raffinesse des Entwurfs für dieses Wohnprojekt jeweils 3 eingeschossige Bungalows zu einem Baukörper zusammenzufassen.
Es sind dann sehr wahrscheinlich Fehler in der Bauausführung vorgekommen. Jedenfalls klagt die Besitzerin nun u. a. darüber, dass sie jedes Klappern von Mülltonnen-Deckeln der Bewohnerschaft in ihrem Schlafzimmer hört als stünde sie daneben. An ihrem Bungalow ist eine etwa 5 Meter breite Schuppen-Holzkonstruktion angebaut. Erst daran schließt sich eine Müllraumeinfassung an, die ebenfalls aus Holz gebaut ist. Der Schall, der durch das Auf- und Zuschlagen der Deckel entsteht, wird von der Müllraumeinfassung über den Schuppen ins Schlafzimmer übertragen.
Das zweite Schall-Problem entsteht auf der gegenüberliegenden Seite. Hier ist es der Nachbar-Bungalow. Zwar kann Maren F. nicht die einzelnen Fernseh-Beiträge wörtlich in ihrem Wohnzimmer mitverfolgen, wenn der Nachbar den Apparat einschaltet, aber doch soweit, um zu wissen, welcher Sender dann läuft. Auch hier ist das Problem Luftschall, der sich unverhältnismäßig ausbreiten kann.
Von wegen "Hochwertige Immobilie"
Die Geschichte ist nicht erfunden. Verkauft wurde das Objekt als hochwertige Immobilie. Mit der Bezeichnung geht der Bauträger aber auch die Verpflichtung ein, einen gehobenen Baustandard hinsichtlich des Schallschutzes zu bieten. Literatur und Normungswerk (DIN 4109) unterscheiden hier im Mehrfamilienhausbau drei Kategorien: Einfacher Wohnungsbau, qualitativ üblicher Wohnungsbau und Wohnungsbau im Luxusbereich. Aktuell lässt Maren F. auf eigene Kosten ein Schallgutachten erstellt. Es deutet sich an, dass es Mängel bei der Ausführung der Trennfugen gibt und außerdem, schalltechnisch gesehen, in der Dachkonstruktion.
Ärgerliche Fehler, teure Nachbehandlung
Dass Fehler in der Bauausführung dazu führen nicht den Schallschutz zu erreichen, der eigentlich erzielt werden sollte, ist nicht neu. Umso ärgerlicher ist es, dass es diese Fehler immer noch gibt bzw. sie weiter gemacht werden. Ein anderes Problem ist, dass sie nachträglich in der Regel nur unter sehr hohem Kostenaufwand behoben werden können und oft nur unzureichend oder auch gar nicht.
In einer gemeinsam erstellten Mängelstudie der 10 häufigsten Fehler bei Eigentumswohnungen und in Mehrfamilienhäusern führen das Institut für Bauforschung (IFB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB, veröffentlicht im Dezember 2020) als Beispiel für bauliche Mängel beim Schallschutz diesen Fall auf:
In einem von einem Bauträger neu erstellten Mehrfamilienhaus klagten die Wohnungseigentümer schon nach kurzer Zeit über erhebliche Schallbelästigungen aus den Nachbarwohnungen. Insbesondere Trittschall wurde als störend empfunden. Das Ergebnis einer Untersuchung war, dass es in allen Wohnungen zahlreiche Körperschallbrücken gab – aufgrund von Mörtelresten in den Randfugen und außerdem Fehlstellen in den Randdämmstreifen, so dass der Estrich gegen die Wand und auf die Rohdecke fließen konnte. Die umfassende Suche nach den Schallbrücken, einschließlich Rück- und Wiedereinbau der betreffenden Bauteile, führte laut Bericht zu erheblichen Kosten von rund 15.000 Euro pro Wohneinheit (ca. 100 m2).
Die 5 häufigsten Fehler beim Schallschutz
1. Schallschutz zwischen aneinander gebauten Objekten
Bei Maren F. kann sich der Schall von den Mülltonnen über die Schuppenkonstruktion ungehindert bis ins Schlafzimmer ausbreiten, da die Holzverbindung ohne Unterbrechung ist und diese schlussendlich direkt an die Außenwand des Bungalows gesetzt wurde. Bei Trennwänden zwischen zwei Wohnungen sind so genannte Schalltrennfugen vorgeschrieben. Hier wurde offenbar versäumt, in diesem Fall genauso zu handeln.
2. Nicht konsequent umgesetzte Schalltrennfugen
Auf der gegenüberliegenden „Außen“wand von Maren F.‘s Bungalow befindet sich der nächste Bungalow. Im Fall von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern sind zwei Wände vorgeschrieben, zwischen denen eine Schalltrennfuge eingehalten werden muss – und zwar durchgängig, beginnend im Fundament bis ins Dach. Wenn sie schalltechnisch nicht konsequent durchgezogen und ausgefüllt ist, gelangt Schall an den schadhaften Stellen von einer Wohnung in die andere. Beim Aufmauern darf auch kein Mörtel in diese Fugen fallen bzw. er muss entfernt werden. Erst dann kann und muss die Abnahme dieses Bauabschnitts erfolgen.
3. Schlampige Estrich- und Folge-Arbeiten
Selbst wenn ein schwimmender Estrich als solcher angelegt wurde – mit druckfester Dämmung als Grundlage und durchgängigen Randdämmstreifen, dann nützt das nicht viel, wenn über schlampige Folge-Arbeiten Schallbrücken entstehen, wie die Mängelstudie zeigt, wenn z. B. Mörtelreste in die Randfugen fallen oder bei der Anlage des Randdämmstreifens dieser sich verschiebt oder Falten wirft. Der Estrich darf auch nicht über die Dämmstreifen gehen.
4. Bodenbelag genauso konsequent anlegen
Folgerichtig muss der avisierte Bodenbelag genauso schalltechnisch konsequent angelegt werden, um Trittschall-Übertragungen zu vermeiden, also auch hier: Trennung. Bei Fliesen bedeutet das eine elastische Fuge zwischen Fliese und Wand und es gilt auch bei allen anderen Bodenbelägen einen Fugenabstand einzuhalten und diese Fugen entsprechend zu schließen.
5. Klassische Fehler zwar vermieden, spezifische dann aber übersehen
Fehler 5 in unserer Liste ist der, wenn man klassische Fehler zwar vermieden hat, spezifische dann aber übersieht. Wenn Dachkonstruktion, Trennfugen, Estrich und Bodenbelag tatsächlich so realisiert wurden wie sie geplant waren, aber dann nicht mehr darauf geachtet wird, dass folgende Innen- und Außenausbauten sowie Installateurs-Konstruktionen ähnlich negative Effekte provozieren können. Dazu zählen alle Treppenkonstruktionen, die in irgendeiner Weise mit Wänden verbunden sind, weiter Heizungs- oder Wasserleitungen, ja selbst Regenrohre.
Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.