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Fehler und Hürden beim altersgerechten Badumbau

Dittmar Koop
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Der Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie Pflegebad unter Federführung des ZVSHK aus dem Jahr 2022 liest sich in Kapitel 3 wie eine To-Do-Liste, wie man es aus SHK-Sicht beim altersgerechten Badumbau nicht machen sollte. Zwanzig Bäder wurden im Vorher-Nachher-Zustand analysiert und fünf davon werden in einem jeweiligen Kurzbericht beispielhaft vorgestellt. Bei diesen handelt es sich allesamt um so genannte Schlauchbäder mit Raumgrößen um die 5 m2. Laut Autoren des Abschlussberichts im Geschosswohnungsbau die typische Bauart von Bädern in Deutschland: „Das Badezimmer-Credo der damaligen Zeit war ‚praktisch und schnell‘, das Leitbild einer raumgreifenden Wellnessoase, wie in den letzten beiden Jahrzehnten, noch nicht geboren.“

Studie: Sanierte Bäder sind schlecht nutzbar

Die geschilderten Bäder sind ein schlechtes – bestenfalls unzureichendes – Zeugnis hinsichtlich der praktischen Nutzbarkeit. Die Studie einmal durchzulesen lohnt sich, weil die sanierten Bäder vermutlich vielfach auch anderswo so anzutreffen sind. Aus den Sanierungsbeispielen und anderen Inspektionen sowie Befragungen, z. B. von Pflegediensten, generieren die Autoren der Studie zwölf Punkte, die in der Bewertung des vorgefundenen altersgerechten und barrierefreien Badumbaus wegweisend sind. Deshalb soll die Studie an dieser Stelle einfach selbst für sich sprechen (Auszug aus Kapitel 3, die Fettungen wurden hier nachträglich gesetzt):

1. Minimalanforderung: Ausreichend Platz für mindestens zwei Personen

Kein Modernisierungskonzept hatte sich darauf eingestellt, dass in einem Bad, das alters- oder pflegegerecht umgebaut werden sollte, neben der betroffenen Person eine oder sogar zwei weitere Personen hantieren müssen. Keines der inspizierten Badezimmer war darauf vorbereitet, dass mittelfristig eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintreten dürfte. Insofern ist keine der inspizierten Umbaumaßnahmen als nachhaltig zu bewerten.

2. Minimalanforderung: Ausreichend breiter schwellenloser Zugang ins Bad

In keinem der inspizierten Badezimmer wurde die Türzarge verbreitert, so dass ein Zugang für einen Rollstuhlfahrer oder für zwei Personen nebeneinander (Klient und Pflegekraft) möglich gewesen wäre. Eine solche Umbaumaßnahme hätte das Budget der Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen gesprengt. Die Vermieter hatten offensichtlich an einem solch teuren Eingriff kein Interesse. In einigen Fällen wurde jedoch die Drehtür entfernt und durch eine Schiebetür ersetzt, was etwas mehr Durchgangsbreite schafft. 

Eine Studie des ZVSHK zeigt, dass der altersgerechte Badumbau in der Praxis oft unzureichend vollzogen wird. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben dem allgemeinen Kostenfaktor wird in der Planung zu wenig präventiv gedacht.

Nur 45 % (N=9) der inspizierten Badezimmer ermöglichten einen barrierefreien Zugang ins Bad. 10 % (N=2) wiesen eine Schwelle auf und 45 % (N=9) sogar eine flache Stufe. Für geschwächte Rollatorgänger können diese, für mobile Personen kaum spürbaren Hindernisse zur gesundheitlichen Gefahr werden. Eine der besuchten alten Damen war mit ihrem Rollator an der Schwelle hängen geblieben, verlor das Gleichgewicht, fiel mit dem Kopf gegen die Flurwand und musste für längere Zeit ins Krankenhaus.

3. Minimalanforderung: Schwellenlos zugängliche Dusche

In 15 der 20 untersuchten Bäder wurde die Badewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzt. […] Wurde die Badewanne entfernt und durch eine Dusche ersetzt, wurde der Abfluss der Dusche auf den alten Abfluss der Wanne gesetzt. Bei 18 der inspizierten Badezimmer wurde auf die bodengleiche Dusche eine feststehende Duschkabine montiert. Dies erforderte die Montage einer Bodenschiene, die den barrierefreien Zugang zur Dusche wieder versperrte. Die festmontierte Duschkabine verengte darüber hinaus den Durchgang zwischen Dusche und Wand und versperrte den Duschgang für Personen mit Rollator. 

Nur zwei der gefundenen Duschen waren tatsächlich barrierefrei und verfügten über wegklappbare Duschwände. Der Einbau der feststehenden Duschkabinen ist nur durch deren geringere Kosten zu erklären bzw. dem Versuch, die Umbauten mit dem Krankenkassenzuschuss von 4.000 Euro so weit wie möglich zu finanzieren. Diese Gestaltung stellt keine nachhaltige Lösung dar, da davon auszugehen ist, dass mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit ein Rollator oder Duschstuhl im Bad erforderlich sein wird, der zwischen Dusche und Wand hindurch kommen muss.

4. Minimalanforderung: Spritzschutz

Die Zugänge in die festmontierten Duschkabinen sind sehr schmal. Es wurden entweder Eckeinstiege gefunden, die von den Pflegenden als unzureichend abgelehnt werden, oder seitliche Einstiege, die etwas komfortabler sind, aber ebenfalls keinen ausreichenden Platz für die Duschassistenz eröffnen.

In keinem Fall wurde ein Spritzschutz gefunden, der die Pflegenden einigermaßen vor Nässe geschützt und gewährleistet hätte, dass der Fußboden um die Dusche herum trocken bleibt. Ein Spritzschutz wird von den Pflegenden als eine unbedingte Verbesserung des Arbeitsplatzes Badezimmer angesehen. Die formulierten Anforderungen an einen solchen Spritzschutz gehen in Richtung ‚flexibles Material‘ und ‚dichter Bodenkontakt‘, sodass das Wasser am Duschplatz bleibt. Ein nasser Fußboden stellt für die Betroffenen und die Pflegenden gleichermaßen ein Sturzrisiko dar.

5. Minimalanforderung: Halterungen und Hocker in der Dusche

In mehr als der Hälfte der inspizierten Badezimmer waren weder Haltegriffe in der Dusche montiert noch Duschhocker vorhanden. Die interviewten Pflegekräfte bevorzugen einen mobilen Hocker als Hilfsmittel in der Dusche, festeingebaute Klappsitze in der Dusche werden als wenig pflegegeeignet bewertet.

6. Minimalanforderung: Ausreichende Zugänglichkeit des Waschbeckens

In den meisten der inspizierten Badezimmer sind die Abstände zwischen Toilette, Waschtisch und Wand so gering, dass eine Hilfsperson beim Waschen, Rasieren, Haare waschen kaum unterstützen kann. Um einer beeinträchtigten Person bei der täglichen Körperpflege am Waschbecken (Zähne putzen, Rasieren, Kämmen, Eincremen etc.) helfen zu können, muss die Pflegekraft am Waschbecken neben der Person stehen können und genügend Platz zum Hantieren haben. Gefunden wurden Standardwaschbecken, die beim Umbau der Badezimmer auch nicht ersetzt worden waren. 

Neben den Waschbecken ist kein Rangieren des Rollators möglich; die Abmessung des Bads ist zu klein bzw. die festmontierte Duschkabine ist im Weg. Legt man die Anforderungen zugrunde, die von den Pflegekräften für pflegegerechte Waschtische formuliert wurden, sind die gefundenen Waschbecken als zu flach und zu schmal für den Pflegegebrauch zu bewerten.

7. Minimalanforderung: Sitzmöglichkeit vor dem Waschbecken

Ein Sitzen vor dem Waschbecken, entweder auf dem Hocker oder Rollator oder in einem Rollstuhl, war ebenso bei der überwiegenden Mehrzahl der inspizierten Fälle nicht vorgesehen, obwohl mehrere der Bewohner Rollatornutzer waren. Auch das für den Rollstuhlfahrer umgebaute Bad ermöglichte dies nicht. Der Rollstuhlfahrer konnte das Waschbecken nur nutzen, indem er auf der davor platzierten Toilette Platz nahm.

In allen inspizierten Bädern waren die Ablageflächen und Spiegel zu hoch montiert, so dass ein Patient im Sitzen sich nicht selbst versorgen bzw. sehen kann. Die Interviews mit den Pflegekräften zeigen jedoch deutlich, dass dies zur Erhaltung der Selbstständigkeit des Patienten unbedingt erforderlich ist.

Zum altersgerechten Bad gehören Mindeststandards wie schwellenlose, barrierefreie Duschen, Bewegungsraum neben und unter dem Waschtisch, Stützhilfen z. B. an der Toilette oder eine gute Ausleuchtung des Raums an sich.

8. Minimalanforderung: Rangieren eines Rollators oder Duschstuhls vor der Toilette

Auch für die Unterstützung des Pflegebedürftigen an der Toilette ist in den meisten Fällen zu wenig Raum für die Pflegekraft. Hinzu kommt, dass auch ein Drehen eines Rollators im Toilettenbereich kaum möglich ist. Dies führt dazu, dass der Umstieg von Rollator oder Roll-/Duschstuhl auf die Toilette kaum möglich ist.

Je weiter eine Pflegebedürftigkeit fortschreitet, desto erforderlicher wären ebenfalls Anpassungen an der Toilette selbst. In 60 % der inspizierten Fälle wurde an der Toilette keinerlei Verbesserung vorgenommen. In 35 % der Fälle wurde die Toilette höher gesetzt und in einem Fall eine Duschtoilette eingebaut. Hier ist anzumerken, dass die Pflegenden die Duschtoilette zwar in frühen Stadien des Unterstützungsbedarfs als sehr hilfreich, bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit jedoch als wenig hilfreich bewerten.

Schon bei geringfügigem Unterstützungsbedarf sind Haltegriffe im Bereich der Toilette hilfreich. Jedoch wurden in 85 % der inspizierten Fälle keine Haltegriffe im Bereich der Toilette gefunden. In diesen Fällen musste entweder das Fensterbrett oder der Heizkörper zum Festhalten oder Hochziehen benutzt werden.

9. Minimalanforderung: Rutschfester Bodenbelag

In keinem der inspizierten Bäder wurde der Bodenbelag an die erhöhten Erfordernisse der Pflege angepasst. Veränderungen des Fußbodenbelags wurden nur im Duschbereich gefunden.

10. Minimalanforderung: Temperatursteuerung von Heizung und Wasser und Belüftung

In keinem der inspizierten Bäder war eine Optimierung der Haustechnik vorgenommen worden. Das bedeutet für die besuchten Badezimmer, dass nicht in allen Fällen der Wasserdruck ausreichend war und die Wassertemperatur nur schwer konstant gehalten werden konnte. Beide Faktoren waren von den Pflegekräften als sehr wichtig für die Durchführung der großen Körperpflege bewertet worden.

In keinem der besuchten Badezimmer war eine Optimierung der Belüftung vorgenommen worden. Nicht in allen inspizierten Fällen war das Bad mit einem Fenster ausgestattet. Insbesondere in den innenliegenden Bädern war die Lüftung für den Pflegebedarf nicht ausreichend.

11. Minimalanforderung: Ausreichende Beleuchtung

In keinem der inspizierten Bäder, die für die Bedürfnisse des Alters und der Pflege umgebaut wurden, waren Änderungen an der Beleuchtung vorgenommen worden. Die Befragung der Pflegekräfte hat jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Beleuchtung wesentlich ist für die Kontrolle der Haut und der Zähne.

12. Minimalanforderung: Farbgestaltung

Auch hinsichtlich der Farbgestaltung waren keine Veränderungen vorgenommen worden. Veränderungen der Farbgestaltung, die etwa bei zunehmenden Sehbeeinträchtigungen oder dementiellen Erkrankungen hilfreich sein könnten, wurden in die Umbauplanungen nicht einbezogen.“

Beim Badumbau präventiv denken und handeln

Einer der Autoren der Studie ist Matthias Thiel. Thiel ist Referent für Betriebswirtschaft, Datenmanagement und demografischer Wandel beim ZVSHK. Er betont, dass man im Zusammenhang mit einem altersgerechten/barrierefreien Badumbau präventiv denken und handeln müsse: „Da ein neues altersgerechtes Bad eine Anschaffung für Jahrzehnte ist, muss in punkto Barrierefreiheit auch vorausschauend projektiert werden. Deshalb muss der Planer berücksichtigen, wie sich bereits im Anfangsstadium befindliche Leiden weiterentwickeln. Denn auch nach ein paar Jahren, wenn sich Einschränkungen deutlicher zeigen, soll das Bad ja für jedermann selbstständig benutzbar bleiben.“ 

Sein Kritikpunkt ist: Altersgerechte Bäder würden meist nicht präventiv geplant und die spätere Pflegebedürftigkeit nicht mitgedacht. Beim Eintreten der Pflegebedürftigkeit müsse neu umgebaut werden. „Dies verursacht zusätzliche Kosten, die man sich sparen könnte, wenn man das Bad präventiv geplant hätte“, sagt er. Er listet auf, welche baulichen Maßnahmen deshalb mitgeplant werden sollten:

  • Stromanschluss oder Vorwandelement zur Höhenverstellung.
  • Stromanschluss zur Nachrüstung eines Dusch-WCs.
  • Stromanschluss für berührungslose Spülauslösung.
  • Wandverstärkung für die Montage von Haltegriffen (wenn erforderlich).
  • Stromanschluss Lüfter.

Diese Maßnahmen ersparen laut Thiel erhebliche Kosten für die spätere Nachrüstung. Weitere bauliche Aspekte sollten seiner Meinung nach ebenso berücksichtigt werden, die aus den Ergebnissen der Studie resultieren:

  • Ausreichende Stütz- und Haltemöglichkeiten.
  • Ausreichend breiter schwellenloser Zugang ins Badezimmer.
  • Schwellenlos zugängliche Dusche.
  • Unterstützung in der Dusche: Haltemöglichkeiten, Duschhocker und Spritzschutz.
  • Ausreichende Zugänglichkeit von Waschbecken.
  • Sitzmöglichkeit vor dem Waschbecken.
  • Rangiermöglichkeit eines Rollators oder Duschstuhls vor der Toilette.
  • Rutschfester Bodenbelag.
  • Stabile Temperatursteuerung.
  • Ausreichende und erreichbare Ablagen.
  • Angemessene Beleuchtung.
  • Effektive Be- und Entlüftung.
  • Kontrastreiche Farbgestaltung.

Der ZVSHK entwickelt gegenwärtig ein neues Schulungskonzept „Fit für Badkomfort“, das neben der Barrierefreiheit auch den Aspekt der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.

Der Dachverband lobt zudem alle zwei Jahre zur ISH den Produkt-Award „Badkomfort für Generationen“ aus, der barrierefrei nutzbare und zugleich schön aussehende Badprodukte auszeichnet. Damit soll der Einbau bzw. die Planung von ästhetisch ansprechenden altersgerechten Bädern durch das Handwerk gefördert werden. Zur ISH 2025 wird der Award zum sechsten Mal ausgelobt. Hier findet man die aktuellen Gewinner des letzten Wettbewerbs, ausgezeichnet auf der ISH 2023: https://www.zvshk-award.com/gewinner-2023/ . Außerdem gibt es eine erste Erfolgsbilanz aus dem Studien-Projekt: Laut ZVSHK sei man bereits in 12 Bäderstores des Großhändlers Richter + Frenzel mit einer ‚pflegegerechten‘ Badkoje. Auch die GC-Gruppe habe als Großhändler schon einige umgesetzt.

Juristische Absicherung des Handwerkers

Eine juristische Absicherung für den ausführenden SHK-Handwerker gibt es laut Juristen des ZVSHK zwar: „Wenn die vertragliche Abrede weder ein barrierefreies Bad noch den angesprochenen präventiven Ansatz beinhaltet, ist es kein ‚Fehlumbau‘, wenn präventive bauliche Maßnahmen bzw. Planungen unterbleiben. Eine Haftung des Fachbetriebs für später eventuell erforderliche Umbauten scheidet vor diesem Hintergrund aus.“ Doch selbst die Juristen im Verband raten, vorausschauend vorzugehen: Es empfehle sich natürlich, Auftraggeber auf einfach umsetzbare Präventivmaßnahmen frühzeitig hinzuweisen.

Finanzielle Unterstützung für Sanierungsvorhaben im Badezimmer

Die Probleme vor Ort sind nicht nur ggf. beschränkende bauliche Gegebenheiten, die der SHKler vorfindet, sondern auch oftmals begrenzte finanzielle Ressourcen und Investitionsmöglichkeiten – von Rentnern. Leben sie außerdem zur Miete, sind sie oft auf das finanzielle Entgegenkommen des Vermieters angewiesen

Aber es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme und seitens der Krankenkassen und Pflegeversicherung, die helfen können, finanziell hier zu unterfüttern. Allerdings muss man den Umfang und die Voraussetzungen betrachten, was dann tatsächlich konkret geht. Die KfW fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung und somit auch des altersgerechten Umbaus, wozu auch der Umbau des Bads zählt. Die Bank bietet konkret den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ an (Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW). Der Umfang beläuft sich auf bis zu 50.000 €. Darüber hinaus wird mit dem „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW) der Abbau von Barrieren gefördert. Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 2.500 € und der Standard „Altersgerechtes Haus“ mit bis zu 6.250 € bezuschusst.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den barrierefreie Badumbau (mit)zu finanzieren. Dazu zählen Programme der KfW, aber auch Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen.

Auch die Krankenkassen/Pflegekassen fördern den altersgerechten Umbau von Bädern. Einzelne Hilfsmittel für ein altengerechtes bzw. behindertengerechtes Bad sind über das Hilfsmittelverzeichnis des GKV aufgeführt.

Weitere Links informieren über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung:

Fazit: Alle müssen an einem Strang ziehen

Die Machbarkeitsstudie des ZVSHK legt den Finger in eine Wunde, die nicht so einfach zu behandeln ist, weil sie komplex ist. Die Autoren resümieren: „Bei fast 9 Mio. Badezimmern in Deutschland liegt die Größe unter 6 m2. Die hier vorgelegte Machbarkeitsstudie zeigt überdeutlich, dass Standardkonzepte für diese Aufgabenstellung nicht ausreichen, sondern vielmehr Gesamtlösungen für diese Räume konzipiert werden müssen. Dabei sind die finanziellen Grenzen des Machbaren zu berücksichtigen, was die uns gestellte Aufgabe noch herausfordernder macht. Viele alte Menschen, die zu Hause bleiben und dort ambulant versorgt werden, haben nur sehr geringe Einkommen. Die (Mit-) Finanzierung der Umbauten im Bad ist von der Pflegekasse auf 4.000 € begrenzt, nachhaltige Umbauten sind jedoch mit diesem Mitteleinsatz nicht zu realisieren.“

Das Dilemma ist eine Gemengelage aus baulichen Beschränkungen, finanziellen Beschränkungen und demografischer Entwicklung, die das Bedürfnis und die Kosten wiederum nur weiter ansteigen lassen - und das bei knappen Kassen. Hinzu kommen technische Lösungen, die nicht präventiv gedacht und gemacht sind, das aber werden sollten - ebenfalls bei knappem Budget. 

In diesem Konglomerat sind kreative Lösungen gefragt. Es ist immer besser, wenn ein Mensch möglichst lange in seinen eigenen vier Wände leben kann, statt in ein Pflegeheim umzuziehen. Unterm Strich betrachtet ist das rein wirtschaftlich gesehen auch günstiger. Es sollte nicht sein, dass sich ein Pflegebedürftiger am Heizkörper oder am Fensterbrett von der Toilette hochziehen muss, weil er sonst keine anderen Hilfsmöglichkeiten hat. Hier sind alle Beteiligten gleichermaßen gefragt.

Weiterführende Links:

•    Studie über pflegegerechte Bäder.
•    Umgesetzte Badplanungen „Badkomfort für Generationen“.

Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz

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