BMWi und EU: Wichtige Verständigung bei EEG-Eigenversorgung für KWK erzielt
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Bundeswirtschaftsministerium getroffen. Der Austausch umfasste verschiedene aktuelle wettbewerbspolitische und -rechtliche Themen sowie auch Fragen der Energiepolitik.
Hierbei wurde vor allem auch die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) erörtert. Dieser energiespezifische Sachverhalt war im Dezember letzten Jahres noch nicht entscheidungsreif gewesen (wir berichteten), so dass nun eine zügige Klärung notwendig war, um für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu erhalten. Konkret wurde am 07.05.2018 - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission - folgende Grundsatzeinigung erzielt:
- KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40% der EEG-Umlage.
- Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40% der EEG-Umlage.
- Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40% EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100%.
- Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
- Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018.
Bundesminister Altmaier: „ Wir haben eine gute Verständigung beim Thema Eigenversorgung bei KWK-Neuanlagen erzielt. Das ist ein wichtiges Ergebnis für die deutschen Unternehmen.“