Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Mai
Neuer Datenschutz in der Europäischen Union
Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit der europäischen Neuregelung werden das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzrichtlinie ungültig. Ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz wird die DSGVO dann ergänzen.
Ziel der DSGVO ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen, zu schaffen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung. Betroffene Personen müssen der Nutzung ihrer Daten ausdrücklich zugestimmt haben.
Die neue Verordnung wird zudem gravierende Auswirkungen auf den Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten haben. Von den neuen Anforderungen sind auch Fachhandwerksbetriebe betroffen.
Geänderte Frist bei der Steuererklärung
Für die Steuererklärung 2017 gibt es in einigen Bundesländern und Gemeinden in diesem Jahr einen geänderten finalen Abgabetermin. Da der 31. Mai in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen ein Feiertag ist (Fronleichnam), verschiebt sich die Abgabefrist in diesen Ländern um einen Tag auf den 1. Juni 2018.
Ab dem nächsten Jahr verschiebt sich Abgabe der Steuererklärung um zwei Monate auf den 31. Juli.
Bundeskriminalamt speichert Daten von Auslandsflügen
Ab Mai 2018 speichert das Bundeskriminalamt (BKA) die Daten von Flugreisenden für fünf Jahre. Name, Sitzplatz und Flugnummer – diese Informationen und mehr werden bei Auslandsflügen gespeichert. Das sieht das „Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten vor“. Insgesamt 60 Daten von Flugreisenden können die Behörden für fünf Jahre speichern. Allerdings müssen die Daten nach sechs Monaten „depersonalisiert“ werden. Auf Anweisung eines Richters kann dies allerdings wieder umgekehrt werden.
Mit dem Fluggastdatengesetz sollen terroristische Straftaten und schwere Kriminalität schneller aufgeklärt werden.