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Abmahnungen und Einbußen: DSGVO sorgt für Aufruhr bei Unternehmen

oja

Einige Wochen nach Einführung der neue EU-Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. seine Mitglieder nach ersten Auswirkungen der DSGVO befragt.

Abmahnungen sind ein Thema

Dabei gaben fünf Prozent der Befragten an, bereits Abmahnungen erhalten zu haben, die sich auf die DSGVO stützen. Weitere 28 Prozent rechnen fest mit solchen Abmahnungen. Und 43 Prozent der Digitalfirmen haben ihre Aktivitäten wegen der DSGVO eingeschränkt.

„Das ist absolut alarmierend und gibt einen groben Eindruck, mit welcher Wucht eine solche Regulierung unsere Wirtschaft treffen kann“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr. In erster Linie habe die DSGVO zu Unsicherheit geführt – oft sei nicht klar, wie die neuen Bestimmungen angewendet werden müssen. Das Problem seien vor allem unklare Formulierungen der Verordnung und sich widersprechende Vorgaben, so der BVDW-Experte.

Ein Berliner Anwalt fordert bis zu 12.500 Euro Schadenersatz.

Anwalt fordert Schmerzengeld

Die Unsicherheit beim richtigen Umgang mit den neuen Datenschutzregeln nutzt derzeit ein Rechtsanwalt aus Berlin aus. Laut einem Bericht der Fachzeitschrift kfz-betrieb gehen der Anwalt und seine Mandanten gezielt gegen Internetseiten vor, die personenbezogene Kontaktdaten ohne ein sogenanntes SSL-Zertifikat ("https") übermitteln. Dabei handelt es sich um ein Netzwerkprotokoll zur sicheren Übertragung von Daten. Das Fehlen eines solchen Protokolls stelle einen Verstoß gegen die DSGVO dar, argumentiert der Anwalt und fordert im Auftrag seiner Mandanten Schmerzensgelder in Höhe von 8.500 Euro bis 12.500 Euro.

"Kleine Unternehmen müssen sich keine Sorgen machen"

Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) besteht für kleine Unternehmen, z.B. Handwerksbetriebe, kein Grund zur Sorge vor Abmahnungen und Geldstrafen. "Kleine Unternehmen und Vereine müssen sich keine Sorgen machen. Entgegen anderslautenden Behauptungen braucht etwa eine kleine Bäckerei keine Datenschutzfolgenabschätzung. Unternehmen ohne die Datenverarbeitung als Kerngeschäft haben weniger Verpflichtungen. Sie müssen hauptsächlich dafür sorgen, dass die Daten, die sie verarbeiten, sicher sind und auf legale Weise genutzt werden.", erklärt der ZDH. Auch wenn die meisten kleinen Betriebe demnach wohl von Abmahnungen verschont bleiben, sollten sie die DSGVO-Anforderungen möglichst rasch umsetzen, wenn noch nicht geschehen. Dazu gehören auch sichere Kontaktformulare.

Ergänzung der E-Privacy-Verordnung

Besonders für die digitale Wirtschaft ist die DSGVO aber eine echte Bedrohung. Bei der Mehrheit der Mitglieder des BVDW wirkt sich der neue Datenschutz negativ beziehungsweise sehr negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Jedes dritte Unternehmen sieht allerindgs keine Auswirkungen auf den Umsatz. Für Thomas Duhr vom BVDW dennoch ein deutliches Warnsignal einer fehlgelenkten Regulierung. Er warnt die EU-Kommission mit Hinblick auf die geplante neue E-Privacy-Verordnung, die ebenfalls angepasst werden soll: „Falls die EU-Kommission eine E-Privacy-Verordnung in der aktuell diskutierten Fassung tatsächlich realisieren sollte, wird das dramatische Folgen für die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen haben. Hier steht der Technologiestandort Deutschland auf dem Spiel.“

An der Befragung des BVDW Ende Juni/Anfang Juli haben sich 278 Experten beteiligt.

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