Vorbeugung, Erfassung, Sanierung: Neuer UBA-Schimmelleitfaden ist da
Der neue Leitfaden soll dazu dienen, wie man Schimmelbefall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer zum Beispiel in Schulen, Büros finden darin wertvolle Tipps und Hinweise.
Unterschiede zu vorherigen Fassungen
Gemeinsamer Überbegriff: Gegenüber den Fassungen von 2002 und 2005 betrachtet der neue Leitfaden Schimmelpilze und mikrobiellen Befall (etwa Bakterien und Hefe) nicht mehr getrennt, sondern führt den Begriff „Schimmel“ als Überbegriff für eine Besiedlung von Bauteilen mit unterschiedlichen Mikroorganismen ein.
Besiedlung versus Kontamination: Dabei haben die Verfasser eine Besiedlung gegen eine Kontamination abgegrenzt. Kontamination bezeichnet eine lediglich oberflächliche Verunreinigung mit Schimmelbestandteilen.
Raum-Nutzungsklassen: Eine weitere Änderungen gegenüber den Vorgänger-Versionen ist: Es werden erstmals Nutzungsklassen für Räume eingeführt. Anhand derer können Sachverständige und Sanierer entscheiden, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels infrage kommen. Schimmel in regelmäßig genutzten Räumen darf zum Beispiel nach dem neuen Leidfaden nicht mit Bioziden behandelt werden.
Desinfektion hat einen neuen Namen
Weil die zur Beseitigung von Schimmel eingesetzten Biozide insbesondere bei gesundheitlich geschwächten Personen belastend sind, bezeichnet der Leitfaden diese nun als „Biozidbehandlung“. Diese wird nur noch in ganz wenigen Fällen empfohlen – nämlich nur dann, wenn ein Kontakt mit den Nutzern weitestgehend ausgeschlossen ist.
Den neuen „Schimmelleitfaden“ stellt das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung. Interessierte können ihn dort auch in gedruckter Form bestellen oder hier im Anhang herunterladen.