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Nur ein Papiertiger? Die kommunale Wärmeplanung verunsichert

Dittmar Koop
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Die kommunale Wärmeplanung (KWP) wird neben dem „Heizungsgesetz“ (GEG) in der kommenden Legislaturperiode eins der Spannungsfelder auf dem Wärmemarkt sein. Das der KWP zugrunde liegende Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist eine Hinterlassenschaft der Ampelregierung, die nun bis 2028 und darüber hinaus ihren Lauf nimmt. Wenn auch rechtlich unverbindlich, so gibt das Verfahren die Richtungen vor, wie bis 2025 mit erneuerbaren Energien geheizt werden soll. Kommt dann mit dem Wärmenetz auch ein Anschlusszwang? Kann man jetzt die Heizung modernisieren, oder sollte man lieber warten? Die Fragen werden sich vermehren, je mehr Pläne aufgestellt und diese dann konkretisiert werden. Auch für Planer und Handwerk sollte es hilfreich sein, Antworten für ihre Kunden parat zu haben. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu zusammengetragen.

Die Verunsicherung von Hausbesitzern, ob sie angesichts der anstehenden kommunalen Wärmeplanung (s. weiter unten „Kurzinfo zum WPG“) eine neue Heizung einbauen dürfen,können, sollen oder nicht - oder ob ihnen die Kommune ggf. einen Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz wird vorschreiben können, führt auch unter diesem Gesichtspunkt des Wärmemarkts zu einer abwartenden Haltung. Diese Zurückhaltung schadet nicht nur der Heizungsbranche durch fehlende Aufträge, sondern auch dem Kunden selbst, weil er ggf. wichtige Zeitfenster und auch noch vorhandene Fördermöglichkeiten verpasst.

Was soll "mehr Technologieoffenheit" heißen?

Forderungen zu „mehr Technologieoffenheit“ im Heizungsmarkt kamen ja nicht nur aus der Industrie, sondern auch von politischer Seite, insbesondere seitens CDU/CSU im Wahlkampf. Selbst die SPD sprach in ihrem Wahlprogramm vom Umstieg auf „klimafreundliche Technologien“ und ließ damit bewusst offen, was sie darunter alles versteht. Das war und sind Aussagen bezogen auf individuelle Heizungslösungen. Die SPD legte in ihrem Programm aber den Fokus auf den Ausbau von Wärmenetzen. Die Partei will erst nachrangig dann individuellen Heizungstausch fördern, wenn Wärmenetze nicht realisiert werden können. Die Union äußerte sich zu solchen Überlegungen/Festlegungen in ihrem Wahlprogramm nicht. Dass das WPG zurückgenommen wird, ist jedenfalls nicht zu erwarten.

Gerade weil es aktuell ungewiss ist, wie der Wärmemarkt bundespolitisch im Großen weiterentwickelt wird, sollte man darauf schauen, welche planungsrechtlichen Gegebenheiten es unabhängig davon auf kommunaler Ebene grundsätzlich gibt, Hausbesitzer ggf. zum Anschluss an ein Wärmenetz zu zwingen.

Verbände-Projekt Allianz Freie Wärme

Das Projekt Allianz Freie Wärme (https://www.freie-waerme.de/home/) ist eine Info- und Serviceplattform von Initiativen, Unternehmen und Verbänden aus den Bereichen Heizen und Wärme, die sich u. a. genau dieser Fragestellung angenommen haben. Die Initiative wird getragen von mehreren Verbänden: Gesamtverband Ofenbau (GVOB), Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH), Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV). 

Zum eigenen Selbstverständnis schreibt die Initiative über sich: „Wir sind gegen eine monopolistisch geprägte Zentralisierung der Wärmeversorgung. Unter „Freie Wärme“ verstehen wir demnach auch Nah- und Fernwärme, wenn sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für die Nutzung entscheiden darf.“ Reiner Branchen-Lobbyismus, der dahintersteckt? Im Kern scheint es eher um das Ziel einer Wärmemarktpolitik zu gehen, die weniger ideologiepolitisch gesteuert ist als das in den vergangenen drei Jahren der Fall war. Denn wenn Anschluss- und Benutzungszwänge verhängt werden, dann bedeutet dies mehr oder weniger auch die Abschaffung des Wettbewerbs um die besten Lösungen.

KWP ist lediglich eine Vorstufe

Um die eigenen Möglichkeiten einordnen zu können, muss man sie kennen. Jürgen Bähr, Berater der Allianz Freie Wärme, liefert Antworten auf unsere Fragen zum Thema Kommunale Wärmeplanung (KWP), planungsrechtliche Möglichkeiten einer Kommune und was im derzeitigen Schwebezustand Heizungsbesitzern zu empfehlen ist. Darin zeigt sich ein klarer Kurs. „Als strategisches Planungsinstrument kann die Kommunale Wärmeplanung selbst nicht zu einem Anschluss- und Benutzungszwang führen“, sagt er beispielsweise, um grundsätzlich die Zusammenhänge erstmal einzuordnen. „Wenn der KWP-Bericht durch den Stadt-/Gemeinderat und danach durch die übergeordnete Behörde (formale Prüfung) freigegeben wurde, müssen separate kommunale Beschlüsse alle weiteren notwendigen Aktivitäten auslösen.“ 

Dies könnten z. B. kommunale Satzungen, konkrete Wärme- und Wasserstoffnetzpläne mit Machbarkeitsplänen oder Ausschreibungen bis hin zu Beauftragungen vom umsetzenden Firmen/Energieversorgern sein. Er verweist auch auf den Faktor Zeit: Insbesondere, wenn vor Ort noch kein Wärmenetz existiere, könnten diese Prozesse mit dem Ziel einer ökologisch-wirtschaftlichen Wärmeversorgung sehr aufwändig und langwierig sein.

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